Absetzen - welche Zeitspanne?

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Nagelstudio, Behörden & Richtlinien

" Lady S, 07.09.2012 21:00.
Lady S

Lady S

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Hallöchen! :wink:
Ich habe vor im nächsten Jahr ein kleines Homestudio zu eröffnen.
Als Kleingewerbe (nebenbei)
Möchte mein Homestudio bevor ich mich anmelde einrichten und so muss ich alles was ich eben brauche (Tisch, Stühle, Material, usw.) ja auch kaufen bevor ich angemeldet bin.
Nun meine Frage, wie ist das dann mit dem absetzen?
Kann ich nur die Sachen absetzen die ich ab der Anmeldung gekauft habe, oder geht das auch mit den Sachen die ich vorher gekauft habe?
Wenn ja, wie lange zuvor? :nixweiss:

Vielen Dank für eure Antworten! :flehan:

07.09.2012 21:00 • #1


Gaby1998

Gaby1998

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deine frage kann ich dir leider nicht beantworten aber trotzdem viel erfolg

07.09.2012 21:03 • #2



Hallo Lady S,

Absetzen - welche Zeitspanne?

x 3#3


tabatax

tabatax

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Du kannst Sachen bis zu 6 Monate vor der Gewerbeanmeldung absetzen. Wenn du es aber ganz genau wissen willst, dann solltest du einen Steuerberater fragen.

07.09.2012 21:12 • #3


Flimmerkiste

Flimmerkiste

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Zitat von tabatax:
Du kannst Sachen bis zu 6 Monate vor der Gewerbeanmeldung absetzen. Wenn du es aber ganz genau wissen willst, dann solltest du einen Steuerberater fragen.

So kenn ich es auch.. 8)

07.09.2012 21:36 • #4


sophia_ffm

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So weit ich weiss kann man bei einem Nebengewerbe überhaupt nichts absetzen.

07.09.2012 21:44 • #5


Lady S

Lady S


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? :nixweiss:
Ich dachte schon das man auch bei einen Nebengewerbe die Sachen absetzen kann.
Habe ich ja noch nie gehört.....

07.09.2012 22:03 • #6


sophia_ffm

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Ich hatte auch ein Nebengewerbe und habe den Fragebogen für steuerliche Erfassung (hieß es glaub ich) selbst ausgefüllt, also ohne Steuerberater, soweit ich weiss stand dass so auf dem beigefügten Zettel. Habe das ganze Papier zeug noch und schaue gleich nach dann kann ich es dir genau sagen.

07.09.2012 22:24 • #7


Flimmerkiste

Flimmerkiste

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Klar kannst Du sämtliche Kosten deines Kleingewerbes mit dem Umsatz verrechnen.. alles..Material,Einrichtung,Auto,Steuer,Vers.,Fortbildung usw.. je nach Art ob mobil oder Home usw..
Versichert bist Du sicher über deinen Arbeitgeber..kommst auf über 400,-mtl mit dem Kleingewerbe kann nur eine private KV dazu kommen,glaub ich und man muß am Jahresende daran denken das der Ertrag des Kleingewebes mit dem des Hauptjobs zusammen versteuert werden kann, bzw. des des Ehemanns usw..
Kann Dir genau aber der Steuerberater erklären...

Die Kosten des KG kannst auf jedenfall gegen rechnen..

07.09.2012 23:02 • #8


sophia_ffm

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Also da steht, Zitat:

Jeder Unternehmer ist berechtigt, von der Steuer, die er für seine Umsätze schuldet, die Umsatzsteuerbeträge (=Vorsteuern) abzuziehen, die ihm andere Unternehmer für ihre ausgeführten Umsätze in Rechnung gestellt haben.

Aber in einem anderen Absatz steht:

Bitte beachten Sie, dass Sie bei Anwendung der Kleinunternehmerregelung keine Umsatzsteuer in Rechnungen offen ausweisen dürfen und keine Vorsteuerbeträgein Abzug bringen können.

Hm, vielleicht kann jemand anderes das Übersetzen?
Ich weiss grade auch nicht wirklich wie dass geregelt ist.
Wenn keiner eine Antwort hat werde ich nächste Woche mal anrufen und nachfragen, ich muss sowieso ein paar anrufe machen, da kann ich das mit auf meine Liste setzen :)

07.09.2012 23:12 • #9


sophia_ffm

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Flimmerkiste deine Antwort hab ich nicht gelesen weil es so lange gedauert hat bis ich alles abgeschrieben habe XD bist du dir sicher?
Ich war mir immer unsicher und habe nichts abgesetzt, da wären sowieso keine großen Beträge bei mir raus gekommen :)

07.09.2012 23:21 • #10


wee-wee

wee-wee

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Man macht als Kleinunternehmer ja nur eine Überschussrechnung - also Einnahmen werden gegen Ausgaben aufgerechnet.
Da auch Anschaffungen wie Möbel, Material und andere Kosten Ausgaben sind werden die einfach gegen die Einnahmen aufgerechnet.

Beim Finanzamt muss man, wenn man den GS geholt hat, angeben, seit wann man das Gewerbe betreibt. Dort steht ausdrücklich, dass auch Anschaffungen vor Antrag des GS schon miteingerechnet werden können und damit das Kleingewerbe für das Finanzamt schon bis zu 6 Monate vor GS-Anmeldung besteht.

07.09.2012 23:43 • #11


Flimmerkiste

Flimmerkiste

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das was du meinst sophia bezieht sich auf die Mwst.. als Kleinunternehmer (bis 17500) bist Du Mwst frei...
Das hat aber rein gar nix mit dem Gegenrechnen der Ausgaben zu tun - andere Baustelle... ;-)

08.09.2012 07:06 • #12


sophia_ffm

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Puh... Ich bin wohl etwas zu blöd für die ganze Sache :oops: :wand: :weinen: :D
Aber wie das Finanzamt schreibt, liest sich für mich irgendwie wie eine Fremdsprache :oops: :mrgreen:
Ich komm mir grad so blöd vor. XD aber Endergebnis - man kann als klein Unternehmer von der Steuer absetzen, auch was 6 Monate vor Anmeldung vom Gewerbe gekauft worden ist. So, richtig?
Bitte nicht wundern weil ich ein Gewerbe hatte und keine Ahnung hab :) - bei den anderen - wichtigen kram hab ich das schon hin bekommen ;)

08.09.2012 12:44 • #13


sonnenscheinchen.

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Habe beim Finanzamt angerufen und mich erkundigt. Da ich eine Schulung gemacht habe und andere Ausgaben hatte. Mir wurde gesagt das ich in diesem Jahr mein Gewerbe anmelden muß. Wann egal, nur dieses Jahr noch.
Sonst ruf doch bei deinem Finanzamt mal an und frag nach.

08.09.2012 12:49 • #14


Flimmerkiste

Flimmerkiste

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Zitat von sophia_ffm:
XD aber Endergebnis - man kann als klein Unternehmer von der Steuer absetzen, auch was 6 Monate vor Anmeldung vom Gewerbe gekauft worden ist. So, richtig?

genau

08.09.2012 18:17 • #15



Hallo Lady S,

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