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Corinna81


32 10 Neuburg
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| 04.10.2009, 20:48 Art des angemeldeten Betriebes? |
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Hallo,
ich möchte in den nächsten Tagen ein Gewerbe anmelden:
* Nageldesign (mobil)
* Vertrieb von Pflegezubehör und Accessoires
In der Gewerbeanmeldung gibt es für die Art des angemeldeten Gewerbes unterschiedliche Arten:
Industrie
Handel
Handwerk
Sonstiges
Welches trifft denn genau zu? Es ist ja nur eine einzige Auswahl möglich.
Mein Freund hat die IHK angerufen und die meinten, dass ich in der IHK und nicht in der HWK landen werde, was konkret heißt, dass Handwerk nicht zutrifft. Gefühlsmäßig hätte ich Handwerk erwartet, aber das trifft laut dieser Auskunft nicht zu.
Wie lautet Euere Gewerbebeschreibung?
Zahlt Ihr Beiträge an die IHK bzw. HWK oder sogar beides? Hat sich bei Euch die Berufsgenossenschaft gemeldet und müsst Ihr Beiträge zahlen?
Welche Ratschläge zur "Angemeldeten Tätigkeit" könnt Ihr mir geben.
Vielen Dank
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Anzeigen
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Renchen

49 20 Rhede
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| 04.10.2009, 21:57 |
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ich habe auch gerade erst das gewerbe angemeldet und gehöre der ihk an.
alles andere kommt jetzt erst.
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Bille


683 5 6 Schwarzwald
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| 04.10.2009, 22:09 |
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Also mit nem mobilen Nagelstudio gehörst du der IHK an...mit dem Handel sowieso...erst wenn du Handwerksähnliche Berufe ausübst - > also z.B. weiteres im Kosmetikbereich aufnimmst gehörst der HWK an.
In meiner Anmeldung stand "sonstiges".
Beiträge will die IHK erst ab nem bestimmten Umsatz soviel ich weiß. Und die BG wird auch erst beim Handwerk oder mit Mitarbeitern wohl ein Thema...
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Jabbel

51 2 im Norden
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| 04.10.2009, 22:21 |
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Bei mir steht auch "sonstiges" und durch den Verkauf von Pflegeprodukten bin ich bei der IHK - ohne diesen wäre es wohl die HWK.
Beiträge zahle ich keine und die BG hat sich auch noch nicht gemeldet, obwohl ich seit fast 2 Jahren Gewerbe hab.
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Sabsi

15755 137 565
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Ivo

13 1 Nordrhein-Westfalen
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| 16.10.2009, 10:40 |
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hallo,
sabsi hat da recht. es fällt unter sonstiges bei der IHK. ein nagelstudio wäre handwerk und der vertrieb ist handel. insofern bleibt ja nur "sonstiges". übrigens sind die gebühren von ihk zu ihk unterschiedlich. jede ihk kann eigene "mitgliedsbeiträge" erheben, die in der regel einen mindestbeitrag enthalten. erst darüber hinaus wird nach umsatz berechnet.
bei der ihk in duisburg beträgt der beitrag zB mind. 200 € pro jahr.
lg
ivo
gruenderberater@gmx.de
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Juli

334 48
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| 17.10.2009, 00:54 |
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Ich habe auch noch eine Frage hierzu:
Wenn man ein Nagelstudio als Nebengewerbe eröffnet, und nur Nägel macht, also keine Produkte zusätzlich verkauft, wo fällt es denn dann drunter?
Man gehört ja dann auch der IHK an. Da die Nagelmodellage nicht unter Handwerk fällt, wäre das dann Handel oder auch Sonstiges?
LG
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Ivo

13 1 Nordrhein-Westfalen
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| 20.10.2009, 09:44 |
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Beim Nageldesign streiten sich IHKs und HWKs noch um Ihre Mitglieder. Die Tätigkeit Nagelstudio/Nagelmodellage ist zwar dem Berufsbild des Kosmetikers (Handwerksordnung Anlage B Nr. 4 zugeordnet, jedoch handelt es sich hierbei um eine Spezialisierung auf einen kleinen Ausschnitt des Tätigkeitsgebietes eines Kosmetikers. Daher liegt ein nichthandwerksähnliches Gewerbe vor. Diese Auffassung ist vom Verwaltungsgerichtshof Baden Württemberg mit Urteil vom 29.11.2007 (Az.: 6 S 2421/05) bestätigt worden. Die Handwerkskammern sehen das jedoch oftmals anders. Bei einer der beiden Organisationen musst Du aber in jedem Falle Beiträge zahlen. Ob als Naildesigner bei der IHK oder als Kosmetiker bei der HWK. (Guido Scheffler)
lg
ivo
gruenderberater@gmx.net
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Juli

334 48
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| 20.10.2009, 12:41 |
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Danke, aber leider weiß ich nun trotzdem nicht mehr als vorher... Ich wusste ja bereits, dass man entweder der IHK oder der HWK angehören muss, aber was muss man angeben, wenn man nur das Nageldesign betreibt?
Liebe Grüße
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Bille


683 5 6 Schwarzwald
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| 20.10.2009, 13:49 |
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| Versuchs mit der IHK...ist günstiger als HWK...
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Skyrah

269 27 BW
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| 20.10.2009, 15:23 |
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Also wenn ich das alles richtig mitverfolgt habe mußt du Sonstiges ankreuzen und landest dann bei der IHK .
Gruß Sky
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Juli

334 48
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| 20.10.2009, 22:56 |
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| Bille hat Folgendes geschrieben: | | Versuchs mit der IHK...ist günstiger als HWK... |
Zur IHK möchte ich ja eh Mir gehts nur darum, was ich in den GS schreibe, damit es eindeutig ist, dass ich auch dort hinkomme.
@Skyrah: Ja, das habe ich auch so verstanden, allerdings nur, wenn man neben dem Nageldesign auch noch Produkte verkauft. Und da ich das, zumindest vorerst, noch nicht machen möchte, frage ich mich nun, was ich denn am besten ankreuze, damit ich zur IHK komme.
Könnte ich denn, auch wenn ich jetzt noch keine Produkte verkaufen möchte, das jetzt schon in den GS eintragen lassen?
LG
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Sabsi

15755 137 565
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| 21.10.2009, 02:32 |
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Du kommst automatisch zur IHK, denn Nageldesign gehört nun mal nicht zur Handwerkskammer (wurde gesetzlich geregelt).
Den Produktverkauf kannst Du gleich mit angeben, das erspart dir Änderungsgebühren wenn es mal soweit ist.
Liebe Grüsse
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marym


162 8 wasserburg
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| 21.10.2009, 17:51 |
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Hallo Corinna,
in meiner Tätigkeitsbeschreibung - Gewerbeanmeldung
steht:
Nageldesign, Maniküre, Nailart, Nagelmodellage, Naturnagelverlängerung.
Ob das alles einzeln aufgeführt werden muss, wusste der Sachbearbeiter bei der Gemeinde auch nicht so genau, deshalb haben wir mal vorsichtshalber all das reingeschrieben.
Bei der Art des angemeldeten Betriebes wurde
Handel und Sonstiges angekreuzt (ich verkaufe auch ein wenig Pflegeprodukte).
Zuständig ist für mich auch die IHK.
Die Berufsgenossenschaft hat sich bisher nicht bei mir gemeldet.
Deine Steuernummer bekommst Du vom Finanzamt nach Abgabe des Fragebogens zugeschickt, das kann allerdings ein paar Wochen dauern.
Ich hoffe, noch ein wenig geholfen zu haben.
LG Mary
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Juli

334 48
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| 22.10.2009, 12:21 |
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| Sabsi hat Folgendes geschrieben: | Du kommst automatisch zur IHK, denn Nageldesign gehört nun mal nicht zur Handwerkskammer (wurde gesetzlich geregelt).
Den Produktverkauf kannst Du gleich mit angeben, das erspart dir Änderungsgebühren wenn es mal soweit ist.
Liebe Grüsse |
Gut, danke
LG
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Corinna81


32 10 Neuburg
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| 22.10.2009, 13:28 |
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@ marym
vielen dank für deine Antwort, allerdings bekommt man doch eine Steuernummer nur, wenn man es als Hauptgewerbe anmeldet oder? Hast du ein mobiles oder eigenes Studio angemeldet?
Vielen Dank für eure Antworten, ihr habt mir sehr geholfen, ich werde dann nächsten Monat den Schritt wagen .
Lg
Corinna
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Bille


683 5 6 Schwarzwald
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| 22.10.2009, 13:41 |
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| Du bekommst für dein Gewerbe immer eine eigen Steuernummer.... auch wenn´s kein Hauptgewerbe ist....ist bei den meisten Gemeinden nur für die Statistik anzukreuzen....
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marym


162 8 wasserburg
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| 22.10.2009, 13:48 |
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Ja, es ist wirklich so, Du bekommst auch eine Steuernummer,
wenn Du "nur" ein Nebengewerbe anmeldest.
Ich arbeite hauptberuflich als Verwaltungsangestellte und
habe das Nageldesign als Nebengewerbe (Homestudio) eintragen
lassen.
Laut Finanzamt soll die Steuernummer dann auf Deinen Rechnungen
auch mit draufstehen.
VLG Mary
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Sabsi

15755 137 565
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| 23.10.2009, 00:42 |
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| marym hat Folgendes geschrieben: | Ja, es ist wirklich so, Du bekommst auch eine Steuernummer,
wenn Du "nur" ein Nebengewerbe anmeldest.
Ich arbeite hauptberuflich als Verwaltungsangestellte und
habe das Nageldesign als Nebengewerbe (Homestudio) eintragen
lassen.
Laut Finanzamt soll die Steuernummer dann auf Deinen Rechnungen
auch mit draufstehen.
VLG Mary |
Nur die UID-NR. kommt auf Rechnungen.
Die normale Steuernummer nicht, denn Du hast bestimmt die Kleinunternehmerregelung gewählt.
Liebe Grüsse
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marym


162 8 wasserburg
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| 23.10.2009, 13:58 |
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Hallo...
das ist komisch...
beim FA sagte man mir, ich müsse die Steuer-Nr.
auf Rechnungen angeben...
Eine Ums.ID-Nr. habe ich gar nicht.
Oder verwechsel ich da jetzt was?
VLG Mary
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Ivo

13 1 Nordrhein-Westfalen
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| 23.10.2009, 15:02 |
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es ist völlig egal, ob man die steuernummer oder UID nummer angibt. es sind beides steuernummern. die UID nummer wird in der regel für rechnungen mit auslandsbezug genutzt. deshalb auch die codierung mit dem DE vor der nummer.
lg
ivo
gruenderberater@gmx.de
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marym


162 8 wasserburg
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| 23.10.2009, 17:00 |
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Hallo Ivo,
herzlichen Dank für die Antwort...
dann passt ja soweit alles bei mir ...
(eine UID hab ich nämlich gar nicht)
(Kleinunternehmer-Regelung nehme ich in Anspruch).
LG Mary
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bella-nails

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| 05.01.2011, 14:10 |
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da ihr grad über die Kleinunternehmerregelung redet...ich will mich auch selbständig machen...
meine Fragen sind:
Was sind den genau die Kleinunternehmerregelungen? und wie nehme ich die in Anspruch`?
Also will das unternehmen auch nebenberuflich starten.
2. Frage
ich möchte zur Messe am 30.01 will aber erst ab 05.02 mit der selbständikeit beginnen? ist das schlimm?
Und wenn ich die Anmeldung ab jetzt sofort mache und noch gar nix verdiene? geht das auch? brauche die Gewerbeanmeldung für mehrere Dinge zb Einkauf usw.
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Sabsi

15755 137 565
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| 07.01.2011, 00:46 |
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Auf dem Fragebogen vom Finanzamt ist ein Kästchen wo Du einen Haken setzen musst, damit begründest du, dass Dein Umsatz nicht höher als 17.500,-- Euro ist.
Solang Du diesen Betrag nicht überschreitest, brauchst Du auf einer Rechnung oder einer Quittung die Mehrwertsteuer nicht extra angeben... bekommst aber im Gegenzug bei Einkäufen auch keine Steuer erstattet.
Umsatzsteuer-Voranmeldung bzw. vorauszahlung entfällt damit auch.
Buchhaltung wird dadurch wesentlich einfacher, denn Du brauchst am Jahresende nur eine GUV machen.
Kassenbuch musst Du und eigenes Geschäftskonto solltest Du führen.
Es macht überhaupt nichts aus, wann Du Dein Gewerbe anmeldest. Hauptsache du meldest es an, sobald man Geld nimmt.
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bella-nails

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| 07.01.2011, 23:36 |
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| ach vielen vielen dank....
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