|
|
|
|
|
motte09


60 14 Bergheim
|
| 25.01.2010, 08:51 Bei Kleingewerbe Steuern zahlen? |
|
|
Hallo alle zusammen,
ich strebe jetzt an mich selbstständig zu machen. Bin jetzt allerdings etwas verunsichert durch die ganzen Beiträge.
Sicherlich ist es so das ich weiß das nicht immer alles gut sein und werden kann, doch auch bin ich der Meinung wer nicht wagt der nicht gewinnt. Was mich allerdings stutzig macht ist, Parkplätze, eigenen Raum etc. Muß ich unbedingt einen eigenen Raum haben? Möchte ein Kleingewerbe anmelden! OK, ich hätte die Möglichkeit einen eigenen Raum einzurichten, allerdings gibt es ein kleines Problem. Hier wo wir jetzt wohnen werden wir nicht mehr lange wohnen, wir werden ein Haus (gleicher Ort) kaufen, dort würde ich dann auch sofort ein Raum reservieren.
Wäre es in meinem Fall besser das ich Mobil angebe oder soll ich lieber beides, falls jemand kommen würde und ich hier aber keinen Raum mehr einrichte weil wir umziehen werden, Zeitpunkt weiß ich allerdings nicht wirklich. Könnte ein halbes Jahr dauern.
Wenn ich ein Kleingewerbe anmelde, zahle ich doch keine Steuern, ist doch richtig, oder hat sich mittlerweile was geändert?
Fragen über Fragen, hoffe trotzdem Informationen von Euch zu bekommen.
LG motte09
| |
|
|
 |
Anzeigen
|
|
|
|
 |
Bille


665 5 5 Schwarzwald
|
| 25.01.2010, 09:36 |
|
|
Das sind viele Fragen auf einmal....
Also, wenn du zu Hause noch kein Zimmer einrichten willst würde ich es als mobiles Nagelstudio anmelden...wenn du dann umgezogen bist musst ja eh das Gewerbe auf die neue Adresse ummelden - dann kannst ja auch noch immer das ändern oder erweitern..
Also - das Keingewerbe hat nicht´s mit den Steuern zu tun (die muss mann immer vom Gewinn bezahlen) sondern mit der Umsatzsteuer (bis zu einem Umsatz von 17.500€ musst du nach der Kleinunternehmerregelung keine Mehrwertsteuer abführen)
| |
|
|
 |
Sabsi

15495 132 516
|
| 26.01.2010, 00:40 |
|
|
Mit der Kleingewerberegelung bist Du bis zum Höchstsatz, der genanntr ist aber nicht richtig, da sich diese Höhe seit 1.01.10 etwas nach oben verschoben hat von der Umsatzsteuer befreit, bzw. braucht nicht auf den Rechnungen und Quittungen angegeben werden.
Diese Sonderregelung hat aber nicht mit der Einkommensteuer zu tun, welche Du von Deinem gesamten Einkommen nach Abzüge von Ausgaben berechnet wird.
Je mehr Du über dem Hochstsatz der dafür separat als Richtlinie gilt, verdienst, umso mehr musst Du auch Steuer zahlen.
Wenn du jetzt schon Dein Gewerbe anmeldest, musst Du nach dem Umzug die Adresse ohnedies wieder dementsprechend ändern lassen oder wenn Du erst dann ein Gewerbe anmeldest, dementsprechend auch erst richtig durchstarten kannst.
| |
|
|
 |
Mephisto

70 2 Hessen
|
| 26.01.2010, 07:59 |
|
|
| oh Sabsi..das ist ja interessant...wußte ich nch gar nicht...wie weit ist die Grenze denn nach oben gegangen? Mein Steuerberater hat mich noch gar nicht informiert.
| |
|
|
 |
Sabsi

15495 132 516
|
| 27.01.2010, 00:17 |
|
|
Hallo Mephisto,
sorry, da hab ich mich vertan. War nicht mit Absicht.
Angehoben wurde der Grundfreibetrag für die Einkommensteuer, der liegt für 2010 nun bei 8.004 für Alleinverdiener und für Verheiratete bei 16.009.
Für die Steuererklärung 2009 gilt noch der alte Grundfreibetrag von 7.834,-- für Alleinverdiener und für Verheiratetet liegt dieser bei 15.669,--
| |
|
|
 |
BayB-Angel


609 57 Rheinland-Pfalz
|
| 26.03.2010, 01:51 |
|
|
Je mehr Du über dem Hochstsatz der dafür separat als Richtlinie gilt, verdienst, umso mehr musst Du auch Steuer zahlen.
(Zitat von..ähh.. ein paar beiträge obendrüber jedenfalls)
Und wie hoch ist der hochsatz nun?
Nicht dass ich dann schlussendlich noch drauflege anstatt dass ich einnehme. spiele mit dem gedanken in ein paar jahren, 1,2 auch ein nebengewerbe anzumelden. allerdings hier in meiner wohnung in der ich leider keinen sep. raum habe! aber eine riiiiesen küche!
| |
|
|
 |
Sabsi

15495 132 516
|
| 26.03.2010, 02:40 |
|
|
| Die Bemessungsgrundlage steht doch einen Beitrag über Deinem und wie hoch der aktuelle Steuersatz ist erfährst Du bei deinem Steuerberater.
| |
|
|
 |
BayB-Angel


609 57 Rheinland-Pfalz
|
| 26.03.2010, 11:04 |
|
|
8.004 für Alleinverdiener und für Verheiratete bei 16.009.
zu einem Umsatz von 17.500€ musst du nach der Kleinunternehmerregelung keine Mehrwertsteuer abführen
damit komm ich nicht klar... sozusagen.
Mit den Beträgen was was is...
Mann dass ich immer so komische fragen stellen muss, aber: ist man alleinverdiener bis man heiratet, auch wenn man mit dem partner schon lnger zusammen wohnt? ist doch ab 1 jahr ein eheähnliches verhältnis...
| |
|
|
 |
Sabsi

15495 132 516
|
| 27.03.2010, 00:53 |
|
|
diese genannten 8.004,-- Euro umfasst alles was Du alleine durch Deinen Beruf im Jahr verdienst. Dieser Betrag ist sehr niedrig gehalten, entspricht einem monatlichen Verdienst von 667,-- Euro
Nur mal angenommen, wenn Du im Jahr durch dein Nebengewerbe zusammen mit dem was Du in deinem Hauptjob verdienst auf 14.000,-- kommst, must du für den übersteigenden Betrag von 5.996,-- Euro steuern bezahlen. (das Beispiel ist rein brutto gerechnet, selbstverständlich musst man noch alles was abzugsberechtigt ist, berücksichtigen). Die Berechnung ist nur als vereinfachtes Beispiel gedacht.
Weiters gibts auch eine Broschüre "Steuertipps für Existenzgründer" (bekommt man bei allen Finanzämtern kostenlos) da wird das auch noch mal ganz genau erklärt.
| |
|
|
 |
BayB-Angel


609 57 Rheinland-Pfalz
|
| 27.03.2010, 02:38 |
|
|
asooo
dankeschön! Nun gut.
Noch ne frage: sorry.. aber die fiel mir grad ein!
Wie läuft es wenn man ein NG hat und einen Hauptberuf...
Man macht Nageldesign nur nebenher ein bisschen....
Muss man ja dem AG melden... weil der ja die hälfte der Versicherungen zahlt... wie funktioniert das in dem Fall? Hauptberuf und NG?
Ich frag halt gerne hier nach, weil man da auch antworten erhält die man versteht. Und wenn es einen Beitrag oder eine Frage schonmal gibt, dann tut es mir wirklich leid. Bin manchmal einfach nur voller Eifer und kanns kaum abwarten eine Antwort zu erhalten, weil ichs unbedingt wissen will...
Oder ich knn manchmal auch leider nix im forum finden.
Ich will euch ja nich ärgern oder so...
| |
|
|
 |
Bille


665 5 5 Schwarzwald
|
| 27.03.2010, 07:40 |
|
|
| Also du musst den Arbeitgeber bei dem du Hauptberuflich arbeitest ja immer Informieren / Fragen wenn du einen Nebejob antreten willst...und ein Nebengewerbe ist erst mal nicht´s anderes. Versicherungstechnisch ist es meist so das du nichts unternehmen brauchst solange der arbeitsaufwand deines Nebengewerbes nicht dein Hauptjob übersteigt...
| |
|
|
 |
BayB-Angel


609 57 Rheinland-Pfalz
|
| 27.03.2010, 12:00 |
|
|
nein das wird es in keinem fall!
weiß halt nich wie das is wenn ich jährlich über dem 17500 satz bin. lt meiner rechn. dürfte ich im monat 250 euro dazu verdienen, dass ich inkl. hauptberuf 17500 eur. habe...
2,5 kundinnen in der woche... gibt bei 25 e refill 250 € im Monat.
und davon werden dann noch steuern abgezogen oder?
bekomm ja kein lohnzettel für mein NG auf dem die abzüge schon abgerechnet sind. aber versteuert wirds ja trotzdem. wann zahl ich dafür denn steuern?
hätt ja gern dass ein bisschen was auch hängen bleibt. ich arbeit ja dann auch dafür!
| |
|
|
 |
Sabsi

15495 132 516
|
| 27.03.2010, 16:35 |
|
|
Arbeitgeber muss in jedem Fall von der Aufnahme einer Nebentätigkeit informiert werden, meist gibts keine Probleme, da es in den meisten Fällen nicht die gleiche Sparte betrifft.
Ganz egal wie Du es drehst oder wendest, wenn Du versicherungsmässig mehr als 360,-- bis 380,-- Euro hinzuverdienst, musst Du dich selber versichern. (Bei deiner zuständigen Krankenkasse erfährt Du den genauen Beitragssatz). Ist ein klein wenig unterschiedlich bei den einzelnen Krankenversicherungsträgern.
Die 17.500,-- Euro betreffen nur die Umsatzsteuer.
Lohnzettel hast Du beim Nageldesign keinen, aber ein Kassenbuch, eventuell auch noch eine separates Bankkonto das nur geschäftlich für Bestellungen genutzt wird.
Und am Jahresende machst Du eine GuV, mit allen Belegen und gibts die mit der normalen Steuererklärung ab.
Dein Lohn von der Lohnsteuerkarte und das was bei der GuV rauskommt werden addiert oder wenn Minus abgezogen.
Was letztendlich über dem Betrag von 8.004,-- liegt davon wird die Steuer berechnet.
Erwirtschaftest Du allein nur bei der GuV einen Betrag über den 17.500,-- dann wirst Du vom FA nicht mehr als Nebengewerbe eingestuft sondern musst künftig vierteljährliche Umsatzsteuervoranmeldung machen.
Nach deinen Worten liegst Du ohnedies mit deinem Hauptjob schon über der Steuerfreigrenze von 8.004,-- und bist dadurch ohnedies steuerpflichtig.
Und ob letztendlich was hängen bleibt oder nicht, liegt doch ganz an Dir und Deiner Kalkulation.
| |
|
|
 |
BayB-Angel


609 57 Rheinland-Pfalz
|
| 04.04.2010, 13:30 |
|
|
Ich habe mich am WE nun mit einem Selbstständigen unterhalten. Dieser macht das schon 10 Jahre.. anderes Gewerbe halt.
Er meinte, dass die 17.... Euro nicht Haupt und Nebenjob umfasen, sondern NUR den Nebenjob. Sollte ich im NJ auf 17.... Euro kommen müsste ich bei allem was drüber is Mwst zahlen. Aber bei nem NJ komm ich jährlich nie drüber...
Würde Hauptjob UND Nebenjob zusammengerechnet werden und daraus würde sich eine Summe von 17.xx oder mehr ergeben wäre es sehr sehr einfach....
Vllt is alles nicht so kompliziert wie es scheint... aber helft mir mal bitte auf die sprünge ob ich es jetzt ENDLICH mal kapiert habe... LOL
ISt hoffentlich auch einfacher als es anfänglich scheint ....
| |
|
|
 |
Bille


665 5 5 Schwarzwald
|
| 04.04.2010, 14:37 |
|
|
Ja, da hat dein Gesprächspartner recht - was die Umsatzsteuer betrifft...diese ist bei mehr als 17500€ Umsatz im Jahr (50000€ folgejahr) von deinem Gewerblichen Umsatz zu zahlen, also von deinem NJ.
Was die Einkommensteuer anbelangt - da wird alles Einkommen gerechent...aber vom Hauptjob führt dein Arbeitgeben ja schon die Lohnsteuer ab...
Und es ist nicht so kompliziert...
| |
|
|
 |
BayB-Angel


609 57 Rheinland-Pfalz
|
| 04.04.2010, 15:12 |
|
|
| aaaaaaaaahja... kapiert
| |
|
|
 |
Romiena1988


420 45 20 Witten
|
| 06.01.2012, 19:54 |
|
|
Hallo
und war bin ich total verwirrt, habe das im Netz gefunden : Im Jahr der Existenzgründung gelten besondere Vorschriften. In diesem Fall wird nur der im Gründungsjahr prognostizierte Umsatz als Entscheidungsgrundlage herangezogen. Dieser darf dabei nicht größer als 17.500 EUR sein.
Der Selbstständige muss jedes Jahr erneut prüfen, ob die Voraussetzungen für eine weitere Anwendung der
Kleinunternehmerregelung vorliegen. So muss im zweiten Jahr der tatsächliche Vorjahresumsatz (max. 17.500 EUR) und gleichzeitig der prognostizierte Umsatzes des neuen Geschäftsjahres (maximal 50.000 EUR) geprüft werden."
Also muss ich dann das vorrige Jahr und das darauf folgende zusammen rechnen, dass ich nicht ueber 50.000 Euro komme?
Oder wie setzen sich die 50.000 Euro zusammen von 17500?
| |
|
|
 |
Sabsi

15495 132 516
|
| 07.01.2012, 14:56 |
|
|
@Romiena: da wird nichts zusammengerechnet....der Umsatz ergibt sich aus Deinen Einnahmen.
Das ganz hat sich seit 1.1.2012 geändert.... d.h. es gelten für Klein- und mittelständische Unternehmen 17.500,-- und im Folgejahr bis 50.000,--- Jahresumsatz (das ist neu dazugekommen) bis zu diesem Betrag braucht man keine Mehrwertsteuer angeben...und erst wenn über diesen Betrag kommt wird man Umsatzsteuerpflichtig.
Bedenkt aber bitte, das hat nichts mit der Einkommensteuer zu tun, denn da sind die Bemessungsgrenzen gleich geblieben.
| |
|
|
 |
Faylyla


956 45 127 HILDESHEIM
|
| 07.01.2012, 23:44 |
|
|
| sabsi, hast du dazu eine rechtliche grundlage die du mal zitieren kannst. ich hab da auch gehört, nur mein steuerberater hat mir das noch nciht gsagt... hab ih aber auch erst im nov das letzte mal gesprochen... hast mal nen § für mich?
| |
|
|
 |
Chipsy

290 5 20
|
| 08.01.2012, 02:43 |
|
|
| bei uns steht das im Wochenblatt das jeder Haushalt bekommt, gleich auf der 2. Seite und bei den Verbraucherzentralen kann man eine Broschüre anfordern.
| |
|
|
 |
Faylyla


956 45 127 HILDESHEIM
|
| 08.01.2012, 16:55 |
|
|
na bisher hat noch niemand den ich fragte davon gehört.
ich meine auch nciht das folgejahr wo man 50.000 machen darf, das is ja seit jeher so..
oder redet sabsi nicht von Deutschland? dann sollte das aber mal konkretisiert und nciht so halbwahr hingepostet werden.
| |
|
|
 |
karatsuba

25 5 1 München
|
| 08.01.2012, 18:25 |
|
|
| Sabsi hat Folgendes geschrieben: | | [...] von der Umsatzsteuer befreit, bzw. braucht nicht auf den Rechnungen und Quittungen angegeben werden. |
Nicht ganz ... Die Umsatzsteuer darf auf Rechnungen nicht ausgewiesen werden.
Ansonsten alles richtig
| |
|
|
 |
Faylyla


956 45 127 HILDESHEIM
|
| 08.01.2012, 20:56 |
|
|
| hat sich erledigt
| |
|
|
 |
Faylyla


956 45 127 HILDESHEIM
|
| 08.01.2012, 21:06 |
|
|
sabsi, warum änderst du deine beiträge im nachinein? das stand vorher anders da.
ne kurze info wäre nicht schlecht.
| |
|
|
 |
|
|