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mumfeetije

39 11 bei Ulm
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| 21.09.2011, 12:36 Buchhaltung bei Kleingewerbe- Tipps gesucht :-) |
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Hallo Ihr lieben,
nach meinem Kurs im Mai habe ich mich nun mit einem Kleingewerbe selbstständig gemacht. Bis vor kurzem habe ich nur Modelle gemacht, aber die Anfragen steigen und nun stellt sich die Frage wie die Buchhaltung machen?
Mir ist soweit klar, das ich ein Kassenbuch führen soll und am Jahresende eine Einnahmen Überschuß Rechnung bei FA abgeben muss. Aber die Details fehlen mir noch....
Was habt ihr für ein Kassenbuch (Vordruck und von Hand, oder per PC mit welchem Programm- habe einen MAC) schreibt ihr Quittungen auf einem Vordruckblock? Oder reicht für meine Buchhaltung ein Zettel mit dem Datum und dem Betrag? Viele schreiben ja gar keine Quittungen, das wäre mir persönlich am liebsten, will den Bürokram so klein wie möglich halten. Beim Friseur bekommt man ja auch keine...
Mein Steuerberater hat mir zwar viele Tipps gegeben aber er betreut kein Nagelstudio, deshalb interessiert mich genau wie ihr das macht
Ich hoffe nun sehr, das ihr mich genauer Aufklären könnt Hab nun seit ner Woche die Suchfunktion im Dauereinsatz konnte aber nichts genaues finden...
Vielen lieben Dank schon mal im voraus...
Nadine
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Ginger


1184 31 108 Voerde
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| 21.09.2011, 13:00 |
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hä? warum betreut denn der steuerberater kein nagelstudio?
also ich schreibe alle einnahmen in eine selbstgemachte liste, mit datum, kundenname, behandlung und preis. und noch einer spalte für verkäufe, auch mit preis. das fasse ich dann am ende eines tages zusammen (nägel, wellness und verkäufe) und trage die zahlen in mein kassenbuch ein. und wenn ich geld ausgebe, wird das auch ins kassenbuch eingetragen und die quittungen dazu.
alles andere macht meine steuerberaterin.
ich persönlich hab sowas lieber auf papier und nicht im rechner. ist mir lieber und geht für mich schneller.
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zabaione


683 1 45 Spanien
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| 21.09.2011, 13:16 |
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| ich mache es ähnlich wie Ginger. Ins kassenbuch werden am Tagesende die Fusspflege, Kosmetik, Fingernägel, Warenverkauf, ggf. Eigenentnahme usw. einzeln zusammengefasst und ins Kassenbuch eingetragen. Quittungen werden dazugegeben, eventuelle Kassenstreifen ebenfalls zur Tagesabrechnung gegeben. Alles andere macht der Steuerberater. Du kannst dir überlegen, ob du deine Abrechnungen monatlich oder vierteljährlich abgeben möchtest. ich habe es später monatlich gemacht, weil ich sonst doch mal "geschlurrt" habe...und die Puzzlearbeit die dann anfällt war mir zu viel...
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Sommerkind

10 5 Köln
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| 21.09.2011, 13:25 |
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Hi,
also ich hab damals bei meinem Kleingewerbe selber die Einnahme-Überschuss-Rechnung erstellt. Es war zwar kein Nagelstudio, aber meine Freundin macht es auch so mit ihrem Nagelstudio.
Um Deine Einnahmen zu ermitteln tust Du so als ob Du jedem Kunden eine Rechnung geschrieben hast. Am Ende des Monats machst Du eine Seite da steht als Überschrift EÜ Abrechnung mit dem jeweiligen Monat. Dann "Einnahmen" da schreibst du das Datum, daneben die Behandlung/Namen und daneben den Betrag.
Das selbe bei Ausgaben. Den Tag, die Rechnungsfirma und den Betrag.
Ganz unten ziehst Du die Ausgaben von den Einnahmen ab.
Beispiel:
Einnahmen:
01.02.2011 Maniküre/Frau Schmitz 35,00 Euro
01.02.2011 Paraffin / Herr Müller 15,00 Euro
02.02.2011 Nagelmodellage/ Frau Muster 40,00 Euro
.... ___________
Gesamteinnahmen ...,.. Euro
Ausgaben:
05.02.2011 Alessandro/Gele 40,00 Euro
07.02.2011 Tedi/Nagelkleber 1,00 Euro
... ___________
Gesamtausgaben ...,.. Euro
Einnahmen ...,.. Euro
abzgl. Ausgaben ...,.. Euro
___________
Betrag
Ich hoffe ich konnte Dir helfen. Meine Freundin macht das so seit über 4 Jahren und es war bisher immer ok. Alle Quittungen, Rechnungen etc. natürlich aufheben und hinter diese Monatsabrechnung heften.
LG
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zabaione


683 1 45 Spanien
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| 21.09.2011, 13:33 |
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<sommerkind...genau so ist es!
Gut und nachvollziehbar beschrieben. Danke.
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mumfeetije

39 11 bei Ulm
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| 21.09.2011, 14:00 |
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Vielen lieben Dank für die Info´s, das war mir soweit klar, aber schreibt ihr jedem Kunden eine Quittung? Oder reicht diese Liste aus?
@ginger: Nee er hat noch kein Nagelstudio zum betreuen, wohne in einem Kuhkaff mitten auf dem Land
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Ginger


1184 31 108 Voerde
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| 21.09.2011, 15:06 |
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ok, aber verstehe ich trotzdem nicht.
für ihn geht´s doch nur um zahlen (mehr oder weniger ), egal um was für waren und / oder dienstleistungen es speziell geht.
und dann lehnt er dich einfach ab?
ist ja nicht bös gemeint, verstehe nur den sinn nicht so ganz...
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mumfeetije

39 11 bei Ulm
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| 21.09.2011, 15:14 |
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| Ja, kann dich verstehen, schreibe manchmal so wirr:-). War dort zur Beratung will wenn möglich alles selbst machen! Aber spezifisch auf das Studio konnte er mir keine Tipps geben, wie es andere Nageldesignerinnen so machen. Da ich ja wenn möglich keine Quittungen schreiben will. Mache meine Steuer schon seit Jahren mit einem Programm und will nun halt die EÜR mit dazu nehmen. Alles andere hat er mir schon genau erklärt. Einfache Buchführung mit Kassenbuch nie im Minus.... Aber mir persönlich fehlte das Anschauungsmaterial....Und da ich keine ND kenne wo ich mir Rat holen kann versuche ich es hier.... Es ging nicht um eine Übernahme nur um eine Beratung....
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Ginger


1184 31 108 Voerde
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| 21.09.2011, 17:17 |
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| ach soo.. dann hab ich das falsch verstanden.
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andrea 873

144 38 3 bei staßfurt
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| 21.09.2011, 18:29 |
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also ich führe kein buch, da du es als kleinunternehmer nicht brauchst du musst am jahresanfang nur deine einnahmen und ausgaben gegenüberstellen (EÜR) und beim finanzamt einreichen. wenn die mal was sehen wollen, dafür schreibe ich quittungen. so mach ich das jetzt schon 5 jahre und es gab noch nie probleme. musst halt nur aufpassen, dass du nicht über 17500 € im jahr kommst
lg andrea
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Romiena1988


426 46 20 Witten
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| 21.09.2011, 19:00 |
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| Und was passiert, wenn man über 17.500 Euro im Jahr käme?
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andrea 873

144 38 3 bei staßfurt
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| 21.09.2011, 19:08 |
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| Romiena1988 hat Folgendes geschrieben: | | Und was passiert, wenn man über 17.500 Euro im Jahr käme? |
dann bekommst du eine nachzahlen
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Romiena1988


426 46 20 Witten
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| 21.09.2011, 19:13 |
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| Also muss man dann mehr ans Finanzamt abdrücken?
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Romiena1988


426 46 20 Witten
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| 21.09.2011, 19:32 |
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Ah hab gerade ein Beitrag gelesen.
im Jahr 2010
8.004 Euro für Alleinverdiener und für Verheiratete bei 16.009.
zu einem Umsatz von 17.500€ musst du nach der Kleinunternehmerregelung keine Mehrwertsteuer abführen
Hat sich da was wieder geändert 2011?
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Tina78


2554 50 135 Wolfhagen
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| 21.09.2011, 20:50 |
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So viel ich weiß nicht.
Mache das auch so, das ich jeden Monat einzeln aufschreibe, also Datum, welche Behandlung und Betrag bei den Einnahmen. Bei den Ausgaben, Datum, was gekauft und Betrag.
Am ende des Monats wird gegen gerechnet und ende des Jahres rechne ich dann die Monte gegen.
Bin ja im ersten Jahr, hoffe das es dann so richtig ist. Die Quittungen von gekauften habe ich nach Datum sortiert extra abgeheftet.
Meine erste Steuer wrde ich dann auch mit nem Steuerberater machen und danach hoffe ich es alleine zu können.
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mumfeetije

39 11 bei Ulm
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| 26.09.2011, 16:27 |
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| Super, vielen Dank für die lieben Tipps! Bin nun auch schon auf dem laufendem mit der Buchführung! Wenn man erstmal drin ist, ist es gar nicht mehr so schwer Nun hoffe ich nur, dass alles richtig ist- aber das FA wird schon meckern wenn was nicht stimmt....
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ShugahDeluxe


1659 22 173 Sachsen
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| 26.09.2011, 16:52 |
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Mir hat die Frau vom Amt gesagt, ich müsste nicht mal das Datum der Behandlungen mit aufschreiben.
Hab zwei handgeschriebene Listen, eine mit Einnahmen (Name, Preis) und die Ausgaben (Hersteller/Lieferant, Preis). Und alle Rechnungen und Kassenbelege werden mit dazu getan, falls mal ne Prüfung kommt. Wichtig wenn du Quittungen schreibst, unbedingt ausweisen, dass du als Kleinunternehmerin keine MWST abführst. Aber die meisten wollen ja eh nie Belege
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kati79

302 11 13 Neuwied
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| 26.09.2011, 17:57 |
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hallo
wie ShugaDeluxe es sagte mit quittungen das muß daruf vollständige anschrift des unternehmens und das du keine mwst. abführst. und für das FA reicht eine einfache eür aus da muß nicht der Name und die Behandlung drauf .die wollen doch nur deinen gewinn ermitteln.
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Sabsi

15755 137 565
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| 27.09.2011, 01:14 |
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Soweit mir bekannt ist, ist eine Einzelaufzeichnung (mit oder ohne Quittung) pro Kunde ist nicht erforderlich. man muss aber in der Lage sein, dem Finanzamt glaubhaft zu machen, wie man die Einnahmen ermitteln. Dies geht z. B. mit einem täglichen Kassenbericht (Kassenbuch führen) kann man ja auch über Excel machen.
Mehr zum Thema unter http://www.gruenderlexikon.de
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