Einige Fragen zum mobilen Nebengewerbe

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Nagelstudio, Behörden & Richtlinien

" Lilly87, 09.11.2014 07:50.
Lilly87

Lilly87

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Hallo ihr Lieben,

Ich befasse mich derzeit mit dem Gedanken ein Kleinunternehmen als Nebengewerbe zu gründen mit den Leistungen Lash-Lifting, Maniküre, UV-Lack. Ggf auch irgendwann Sugaring.
Steuerberatertermin ist morgen. Zeitlich ist es angedacht mit Max. 10-12 Std. Pro Woche, da ich Vollzeit angestellt bin mit 39h/Woche.

Trotzdem möchte ich euch noch ein paar Sachen fragen.


1. ich werde ausschließlich mobil arbeiten, trotzdem werde ich ja eine Anschrift angeben müssen. Also meine Privatadresse. Muss ich dann trotzdem mit dem Vermieter eine Gewerbliche Nutzung abklären? Und könnte das Bauamt o. Ä. Trotzdem anklopfen?

2. Muss ich im Gewerbeschein haargenau angeben was ich mache? Oder kann ich einen Überbegriff wie "Schönheitsanwendungen" oder so angeben? Denn das Sugaring biete ich ja vorerst noch nicht an, würde aber irgendwann gerne die Schulung machen und es dann mit aufnehmen. Wenn ich alles haarklein angebe müsste ich dann ja eine Änderung beim Gewerbeamt anmelden. Das würde ich natürlich gerne umgehen ;)

3. wie sieht es mit Produktvertrieb aus? Sprich wenn ich meinen Kunden Handcreme, Nagelöl, ip-zip-zapp verkaufe. Darf man das ohne Einschränkungen oder gibt's da spezielle Regelungen zu?

4. ich habe jetzt mehrfach gelesen, dass mein Vor- und Zunahme im Geschäftsnamen vorkommen muss. Im Tatsächlichen Namen oder vielmehr in der Ergänzung?
Also muss ich mich jetzt z.B. Kosmetikservice Maxi Mustermann nennen oder geht aus sowas wie BBeauty als Hauptname und als Zusatz Inhaber: Maxi Mustermann?
Ich hoffe ihr wisst was ich meine :-D

5. welche Kammer wäre dann für mich zuständig? Empfiehlt es sich, sich direkt mit denen in Verbindung zu setzen bzgl. Mitgliedsbeitrag, und nicht auf deren Anschreiben zu warten?
Bezieht sich deren "Freibetrag" von ich glaube 5000€ auf Gewinn oder Einnahmen?


So, ich hoffe ich hab jetzt alles. Sonst frag ich nochmal :) ich hoffe Ihr habt ein paar Antworten für mich.

09.11.2014 07:50 • #1


Toffi-Fee

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Hallo Lilly,

schön, mal wieder von dir zu lesen. ;-)

Ich versuche dir mal Antworten auf deine Fragen zu geben, natürlich ohne Gewähr und sicherheitshalber würde ich die Fragen noch mal im Gespräch mit dem Steuerberater stellen. Der ist ja da der Profi!

Also, zu 1.: Nein, wenn du zu Hause keine Kundschaft empfängst, was sollte dann der Vermieter damit zu tun haben? Es kann aber gut sein (kommt auf die Gemeinde an), dass du Müllgebühren fürs Gewerbe zahlen musst, auch wenn du mobil arbeitest. Dann kann (muss aber nicht) der Vermieter dir erlauben, die schon vorhandenen Mülltonnen mitzunutzen. Das ist dann billiger, als wenn du eine eigene Tonne hinstellen lassen musst. Das vom Bauamt was kommt, ist auch nahezu ausgeschlossen. Es hängen ja keine Auflagen daran, du fährst ja zu den Kunden nach Hause. Es könnte aber sein, dass das Gesundheitsamt sich mal meldet und wissen will, wie du die Säuberung deines Arbeitsmaterials zu Hause sicherstellst.

Zu 2.: Du könntest es mit "Nageldesign, Produktvertrieb (IHK!) und kosmetische Dienstleistungen" versuchen. Ein etwas genauerer Umriss deiner Tätigkeit ist aber wichtig bei deiner Betriebshaftpflichtversicherung. Damit auch alles abgedeckt ist, man weiß ja nie. Habe des Öfteren gehört/ gelesen, dass man bei Produktvertrieb automatisch in die IHK eingeteilt wird, was wohl günstiger sein soll.

Zu 3.: Da sollte es nicht viel Einschränkungen geben, das Produkt muss nur für den Gebrauch durch Endverbraucher geeignet sein. Also nix, wofür man eine Anwenderschulung machen müsste.

Zu 4.: BBeauty - Inhaber: Maxi Mustermann sollte in Ordnung gehen. Du musst halt als Geschäftsinhaberin für jeden erkenntlich sein, das heißt unter Realnamen auftreten. Da sich Nagelstudio-Namen oft gleichen, sicherst du dich mit deinem Namen im Geschäftsnamen auch ab, falls der von dir gewählte Geschäftsname geschützt sein sollte. Das kann schnell teuer werden.

Zu 5.: Die melden sich recht schnell bei dir, keine Bange... Wie schon gesagt, die IHK ist vorteilhafter, weil günstiger... Da du ja noch kosmetische Dienstleistungen anbietest, weiß ich das leider nicht so genau, wer da zuständig ist. Der Freibetrag müsste sich auf den Gewinn beziehen, alles andere wäre ja unlogisch.

Kammerbeiträge kannst du auch in der EÜR von der Steuer absetzen. Außerdem ist es nach Gewerbeanmeldung ein perfekter Zeitpunkt, weitere Schulungen zu machen oder in hochwertige Geräte zu investieren. Du kannst nämlich in der Steuererklärung von deinem Hauptjob Verluste aus dem Gewerbebetrieb geltend machen (zumindest in den ersten Jahren). Das geht natürlich nur begrenzte Zeit, wegen der Gewinnerzielungsabsicht. Befrage mal deinen Steuerberater dazu.

Bitte nicht vergessen bei der Krankenkasse nachzufragen, ab wieviel Gewinn du evtl. draufzahlen musst! Auch wenn du in deinem Hauptjob schon versichert bist.

Wünsche dir viel Erfolg damit und berichte doch mal wieder! :bussi:

Liebe Grüße,

Toffi-Fee

09.11.2014 13:35 • #2



Hallo Lilly87,

Einige Fragen zum mobilen Nebengewerbe

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Lilly87

Lilly87


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Danke für die ausführliche Antwort :)

Aber nochmal auf den Produktvertrieb zurück. Muss das tatsächlich so mit da rein wenn es nur mal das ein oder andere Pflegeprodukt ist?


Und hat mein Steuerberater wirklich auch einen Plan was bei Gewerbeanmeldung alles kommt? Dachte der wäre nur für Angelegenheiten des Finanzamtes zuständig?

10.11.2014 06:52 • #3


Ginger

Ginger

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also meine steuerberaterin kennt sich damit aus...
sie hat mir damals, ganz am anfang mit allem geholfen.
auch bei meinem businessplan, und sie konnte mir bzw. kann heute noch alles beantworten, was mit meinem gewerbe zu tun hat.

wie es mit dem produktverkauf ist, weiß ich leider nicht 100 %.
aber du machst ja hauptsächlich die kosmetik und nicht nur reinen vertrieb, wie z.b. tupper-tanten oder irgendwelche anderen vertreter :P

ansonsten kann dir die person beim gewerbeamt bestimmt sagen, was man da am besten schreibt, wen du ihr alles aufzählst.

würde einfach alle fragen notieren und den steuerberater löchern.
entweder kann er helfen, oder nicht und du müsstest dich dann nochmal schlau machen. aber fragen kostet nichts, du wirst ja (hoffentlich) nicht die erste sein, die mit sowas ankommt :wink:

10.11.2014 09:09 • #4


Lilly87

Lilly87


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Ich hoffe ich denk auch an alle Fragen. Schreib schon fleißig auf aber irgendwas vergisst man ja immer...

10.11.2014 10:05 • #5


Ginger

Ginger

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...dann gibt es ja noch telefon :P

10.11.2014 13:04 • #6


Lilly87

Lilly87


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Wenn ich den dann mal erreiche, ja. Wir haben ja schon 4 Wochen gebraucht um einen Termin zu finden wegen meinen Arbeitszeiten. Naja mal abwarten was heute kommt

10.11.2014 13:10 • #7



Hallo Lilly87,

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