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Einnahmen und Ausgaben im Gründungsjahr angeben - Gewerbeanmeldung, Finanzamt und andere Behörden
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zauberschnecke01

3 2 58708 Menden
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| 11.02.2009, 15:43 Einnahmen und Ausgaben im Gründungsjahr angeben |
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Hallo Ihr Lieben
Ich habe vor, mich mobil selbständig zu machen.da ich auf dem gebiet absolut fremd bin brauche ich eure hilfe! Mit dem finanzamt habe ich mich heute in verbindung gesetzt. Die dame sagte mir, dass ich zunächst ein nebenberufliches Gewerbe anmelden soll, welches mich 20,00 euro kosten würde und dass ich bis zu einem betrag von 17.500 euro keine steuern bzw. vorauszahlungen leisten muß. Ist das so? Meine Angst ist nämlich, dass ich eine Menge an das Finanzamt zahlen muss und das möchte ich nicht!Hat jemand Erfahrung damit? Die Krankenkasse sagte mir das ich bei einem nebenberuflichen Gewerbe bis 18 STunden wöchentlich arbeiten darf und 360,00 als Verdienst verdienen darf. Die Krankenkasse teilte mir ebenfalls mit, dass ich bei einem kleingewerbe weiterhin über meinen Mann versichert bin und bleibe (keine Beiträge leisten muss) Ist das so? Zur zeit habe ich noch einen 400,00 Euro-Job. Wie verhält es sich damit? Wird es mit eingerechnet? Da ich noch keinen Kundenstamm habe und ihn mir erst aufbauen muss ist meine frage: Wie kann und darf ich vorgehen bevor ich das Gewerbe anmelde bzw. wo macht es Sinn nachdem das Gewerbe angemeldet ist Werbung zu machen? Habt Ihr Tips und Erfahrungen für mich
Freue mich über jede Info von Euch
Eure Zauberschnecke
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Anzeigen
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Zasette

26 3 Greifswald
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| 11.02.2009, 16:06 |
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hmm gibt es nicht irgendwo bei dir in der Nähe ne Beratungsstelle zur Existensgründung?
Ich denke die werden dich am besten beraten können.
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Funny Anny

550 17 2
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| 11.02.2009, 16:13 |
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Hallo
Alles kann ich dir nich beantworten aber:
Gewerbe anmeden kostet 20 Euro, richtig, wenn du ein Homestudio eröffnest musst noch noch zum Gewerbeamt und das eintragen lassen. Hab ich 50 Euro oder so bezahlt, kommt auf die Größe drauf an.
Das mit dem Geld stimmt auch, du musst keine Vorrauszahlung leisten, du muss ein Kassenbuch führen in dem du jeden Monat die Ein- & Ausgaben notierst. Am Ende des Monats rechnest du die Ausgaben von den Einnahmen ab, dann hast du deinen Gewinn. Am Ende des Jahres rechnest du alle Monate zusammen, wieder Einnahmen - Ausgaben und dann hast du deinen Jahresgewinn, der wird dann versteuert. Die Höhe legt sich daran fest wieviel zu an Gewinn rausschlägst, biste fleissig, freut sich auch der Staat;)
Leg dir doch jeden Monat was zurück, dann kannst du es im nächsten Jahr direkt bezahlen.
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Nagelstudio Grabensteiner

3 0 Wien
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molly

53 2 Bayern
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| 11.02.2009, 21:43 |
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| Das mit dem 400 Euro Job den du jetzt hast ,darfst du nichts mehr dazu verdienen. Hast du ein Nebengewerbe angemeldet musst du dich selbst versichern. Du darfst in der Selbstständigkeit wie du beschrieben hast nur 360 Euro verdienen, liegst du drüber bist du nicht mehr Familienmitversichert.Mir geht es genauso, ich habe einen Job auf 250 Euro und darf ab Sommer wenn ich mein Nebengewerbe angemeldet habe insgesamt 400 Euro verdienen. Ich möchte den 250 Euro Job nicht aufgeben, falls es doch nicht mit dem Nagelstudio klappt. LG Molly
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Sabsi

15755 137 565
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| 11.02.2009, 22:06 |
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hallo,
1. haben sich die Krankenkassenversicherungsgesetzte seit Anfang des Jahres geändert, d.h. wenn Du dich selbständig machst, musst Du dich selber versichern.
die 17.900 als Freigrenze betrifft nur die Regelung ob man die Mehrwertsteuer ausweisen muss oder nicht.
Hat absolut nicht mit der Einkommensteuer zu tun,
als Alleinverdiener liegt die Steuerfreigrenze bei 7.664,-- Euro
für alles was drüber rausgeht bezahlt man Einkommensteuer.
2. gibt es seit letztem Jahr auch die Poolabschreibung der sogenannten Geringwertigen Wirtschaftsgüter, wenn Du dir z.B.einen Fräser gekauft hast, darfst du die Summe nicht mehr als Gesamtsumme als Ausgabe geltend machen, sondern muss über 5 Jahre hinweg abgeschrieben werden.
Das alles und noch viel mehr, lernt man bei einem Existenzgründerseminar oder du suchst Dir einen Steuerberater, der die Buchhaltung etc. für Dich macht.
Werbung machen lohnt überall wo viele Frauen verkehren: Blumengeschäft, Brautkleider, Frauenarzt, Kindergarten, Bäckereien, Sparkassen haben meist auch einen Aufsteller wo man was deponieren kann, in den örtlichen Wochenblättern (dann aber regelmässig damit sich dein Name einprägt, an der Pinnwand im Supermarkt, an höheren Schulen, etc.
Liebe Grüsse
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jessjess

30 6
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| 12.02.2009, 20:03 |
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| Weiss jemand ob man die Rechnungen braucht, also von den Ausgaben? Ich hab sie zwar alle, nur mein Mann rückt sie nach der Trennung nicht raus. Und ich muss die Gewinn/Verlustrechnung machen, damit ich Wohn- und Elterngeld beantragen kann.
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Funny Anny

550 17 2
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| 12.02.2009, 20:05 |
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| Alles Rechnungen und Quittungen aufheben, müssen mit eingereicht werden. Sind ja der Beleg. Sonst könntest du ja alles mögliche an Ausgaben angeben.
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jessjess

30 6
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| 12.02.2009, 20:19 |
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| Ich hab sie ja aufgehoben. Aber mein Ex gibt sie mir nicht... Hab schon über den RA laufen, er behauptet er hat sie nicht. was mach ich nun?
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Funny Anny

550 17 2
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| 12.02.2009, 20:29 |
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Deinen Steuerberater fragen.
Evtl. kann er es auch so machen.
Aber wenn das Finanzamt sie sehen will und du kannst sie nicht vorzeigen, kann es sein das es nicht erstattet wird. ( Wenn ich richtig informiert bin!)
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jessjess

30 6
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| 12.02.2009, 20:38 |
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| Ich hab keinen Steuerberater.. Menno.. ich ruf morgen mal auf dem Amt an..
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zoi

175 22 2 Bochum
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| 12.02.2009, 21:20 |
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| Weiss jemand villeicht was kostet ca. monatlich Steuerberater für so was? ZOI
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Sonne


31 10 Südbrookmerland
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| 12.02.2009, 21:49 |
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| Sabsi hat Folgendes geschrieben: | hallo,
1. haben sich die Krankenkassenversicherungsgesetzte seit Anfang des Jahres geändert, d.h. wenn Du dich selbständig machst, musst Du dich selber versichern.
die 17.900 als Freigrenze klingt im ersten Moment hoch, ist es aber nicht, denn es werden alle Einnahmen zusammengerechnet, d.h. wenn du verheiratet bist und eine steuerliche Zusammenveranlagung gewählt hast, auch die Einkünfte Deines Mannes.
2. gibt es seit letztem Jahr auch die Poolabschreibung der sogenannten Geringwertigen Wirtschaftsgüter, wenn Du dir z.B.einen Fräser gekauft hast, darfst du die Summe nicht mehr als Gesamtsumme als Ausgabe geltend machen, sondern muss über 5 Jahre hinweg abgeschrieben werden.
Das alles und noch viel mehr, lernt man bei einem Existenzgründerseminar oder du suchst Dir einen Steuerberater, der die Buchhaltung etc. für Dich macht.
Werbung machen lohnt überall wo viele Frauen verkehren: Blumengeschäft, Brautkleider, Frauenarzt, Kindergarten, Bäckereien, Sparkassen haben meist auch einen Aufsteller wo man was deponieren kann, in den örtlichen Wochenblättern (dann aber regelmässig damit sich dein Name einprägt, an der Pinnwand im Supermarkt, an höheren Schulen, etc.
Liebe Grüsse |
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zoi

175 22 2 Bochum
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| 12.02.2009, 22:59 |
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| Oben finde ich leide keine antwort. ((
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Sabsi

15755 137 565
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| 13.02.2009, 01:50 |
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Die Kosten für einen Steuerberater sind Aufwand und Umsatz abhängig.
Je mehr Vorarbeit du selber leistest, desto weniger hat er bzw. seine Angestellten welche die Buchhaltung etc. machen.
Liebe Grüsse
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Sabsi

15755 137 565
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| 13.02.2009, 01:51 |
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| Funny Anny hat Folgendes geschrieben: | Deinen Steuerberater fragen.
Evtl. kann er es auch so machen.
Aber wenn das Finanzamt sie sehen will und du kannst sie nicht vorzeigen, kann es sein das es nicht erstattet wird. ( Wenn ich richtig informiert bin!) |
schlimmstenfalls kann es passieren, dass dich das Finanzamt auf Grund fehlernder Unterlagen "schätzt".
Liebe Grüsse
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Ginger


1184 31 108 Voerde
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| 19.02.2009, 00:36 |
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| Funny Anny hat Folgendes geschrieben: | Hallo
Alles kann ich dir nich beantworten aber:
Gewerbe anmeden kostet 20 Euro, richtig, wenn du ein Homestudio eröffnest musst noch noch zum Gewerbeamt und das eintragen lassen. Hab ich 50 Euro oder so bezahlt, kommt auf die Größe drauf an.
Das mit dem Geld stimmt auch, du musst keine Vorrauszahlung leisten, du muss ein Kassenbuch führen in dem du jeden Monat die Ein- & Ausgaben notierst. Am Ende des Monats rechnest du die Ausgaben von den Einnahmen ab, dann hast du deinen Gewinn. Am Ende des Jahres rechnest du alle Monate zusammen, wieder Einnahmen - Ausgaben und dann hast du deinen Jahresgewinn, der wird dann versteuert. Die Höhe legt sich daran fest wieviel zu an Gewinn rausschlägst, biste fleissig, freut sich auch der Staat;)
Leg dir doch jeden Monat was zurück, dann kannst du es im nächsten Jahr direkt bezahlen. |
da hab ich auch mal ne frage zu (bin ja auch noch ganz am anfang ):
wie weißt man denn seine einnahmen nach ? ich schreib den kunden ja keine rechnung..
vertrauen die dann einfach auf mich oder muss ich meine preisliste vorlegen oder wie ?
mann...das is alles so kompliziert...
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Sabsi

15755 137 565
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| 19.02.2009, 01:18 |
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Auch wenn es im direkten Sinn keine Pflicht gibt eine Quittung auszustellen, für Dich selber für die Buchhaltung aber musst Du eine Ausstellen.
Buchhaltergrundsatz: Keine Buchung ohne Beleg.
Liebe Grüsse
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Crazynails*2007


1428 64 1 Oldenburg
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| 19.02.2009, 02:12 |
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Hab auch mal eben ne Frage dazu,
und zwar bin ich bei ebay unter einem anderen Namen angemeldet als wie ich mein Studio nennen möchte, da der Name schon vergeben war. Ist das ausschlag gebend bei den Rechnungen? Oder reicht da mein realer Name und Anschrift?
Mmmhhh....für mich würde sich ein NG kaum lohnen, mein Mann und ich sind zusammen veranlagt und er kommt über die Grenze, aber nur brutto. Ist das denn die Grenze netto?
Das ärgert mich jetzt...
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Sabsi

15755 137 565
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| 19.02.2009, 02:56 |
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| Da hat das eine mit dem anderen nichts zu tun, Inhaber des Shops oder Studios bist Du mit Deinem Namen.
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LuciaNails

13 2 Waltrop
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| 19.02.2009, 08:24 |
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| Sabsi hat Folgendes geschrieben: | hallo,
1. haben sich die Krankenkassenversicherungsgesetzte seit Anfang des Jahres geändert, d.h. wenn Du dich selbständig machst, musst Du dich selber versichern.
Liebe Grüsse |
Sorry, das ist aber nur so wenn Du dich Hauptberuflich selbstständig machst!
Du darfst in einem MiniJob 400Euro verdienen
Bei Nebenerwerblicher Selbstständigkeit 360Euro seit 2009, 355Euro/2008
Aber Achtung: Minijob+Nebenerwerbliche Selbstständigkeit darf zusammen 360Euro/Monat nicht übersteigen!
Wann ist man Hauptberuflich Selbstständig?
Z.B. Sofern der selbständig erwerbstätige Angehörige jedoch mindestens
einen – mehr als geringfügig tätigen – oder mehrere – nur geringfügig
tätige – Arbeitnehmer beschäftigt, liegt Hauptberuflichkeit vor, so dass die
Familienversicherung ausgeschlossen ist.
L.G. Beate
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Funny Anny

550 17 2
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| 19.02.2009, 17:02 |
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| Ginger hat Folgendes geschrieben: | | Funny Anny hat Folgendes geschrieben: | Hallo
Alles kann ich dir nich beantworten aber:
Gewerbe anmeden kostet 20 Euro, richtig, wenn du ein Homestudio eröffnest musst noch noch zum Gewerbeamt und das eintragen lassen. Hab ich 50 Euro oder so bezahlt, kommt auf die Größe drauf an.
Das mit dem Geld stimmt auch, du musst keine Vorrauszahlung leisten, du muss ein Kassenbuch führen in dem du jeden Monat die Ein- & Ausgaben notierst. Am Ende des Monats rechnest du die Ausgaben von den Einnahmen ab, dann hast du deinen Gewinn. Am Ende des Jahres rechnest du alle Monate zusammen, wieder Einnahmen - Ausgaben und dann hast du deinen Jahresgewinn, der wird dann versteuert. Die Höhe legt sich daran fest wieviel zu an Gewinn rausschlägst, biste fleissig, freut sich auch der Staat;)
Leg dir doch jeden Monat was zurück, dann kannst du es im nächsten Jahr direkt bezahlen. |
da hab ich auch mal ne frage zu (bin ja auch noch ganz am anfang :oops: ):
wie weißt man denn seine einnahmen nach ? ich schreib den kunden ja keine rechnung..
vertrauen die dann einfach auf mich oder muss ich meine preisliste vorlegen oder wie ?
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Also ich hab ein Kassenbuch, da trage ich mit Datum ein was ich gemacht habe / Neumod/ Auff....etc und wieviel ich kassiert habe. Klappt ohne Probleme seit knapp 3 Jahren
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Sabsi

15755 137 565
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| 19.02.2009, 18:00 |
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| Crazynails*2007 hat Folgendes geschrieben: |
Mmmhhh....für mich würde sich ein NG kaum lohnen, mein Mann und ich sind zusammen veranlagt und er kommt über die Grenze, aber nur brutto. Ist das denn die Grenze netto?
Das ärgert mich jetzt... |
Es wird immer vom "BRUTTO" ausgegangen.
Liebe Grüsse
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Crazynails*2007


1428 64 1 Oldenburg
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| 20.02.2009, 22:05 |
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| Kann man die Veranlagung ändern?
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Sabsi

15755 137 565
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| 20.02.2009, 22:16 |
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Hallo Ramona.
das geht nicht ganz so einfach wie man sich das Vorstellt.
Grundvoraussetzung für eine Trennung der gemeinsamen Veranlagung ist ein Ehevertrag in welchem Gütertrennung vereinbart ist.
Liebe Grüsse
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