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Erpressung mit Rufmord

nisoju

nisoju

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Da kann ich auch nur mit dem Kopf schütteln.

Flimmi, sag doch bitte mal, wie´s ausging, wenn du was neues weißt. Das wäre lieb von dir.

17.10.2013 18:41 • #16


StrawBerry00

StrawBerry00

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boa ne ey manche Leute müssen einfach immet Stress machen :evil:
So was dummes :dumm:
Ich weiß ehrlig nicht was ich machen würde :nixweiss:
Na hoffentlich gehts gut aus für die Dame :flehan:

17.10.2013 18:58 • #17



Hallo Flimmerkiste,

Erpressung mit Rufmord

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Babbels0810

Jetzt war ich erst mal sprachlos und musste meine Kinnlade wieder hoch schieben :wand:
Wie dreist sind manche Leute eigentlich? :evil:
Sowas geht echt gar nicht und ist nicht nur versuchter Rufmord sondern auch an Dreistigkeit nicht mehr zu überbieten! :evil:
Ganz ehrlich, wenn so eine bei mir auftauchen würde könnt ich mich wahrscheinlich nach dem ersten Schock nicht mehr halten! Ich würde die einsperren und die Polizei rufen! Denn was die abzieht ist sowas von .... :motz:

Flimmi bitte halte uns doch auf dem laufenden! Ich hab nämlich kein FB

17.10.2013 20:12 • #18


Tuna

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Ich wäre vorsichtig damit solche Kunden "festzuhalten", die Dame also, wie hier manche vorschlagen einzusperren.
Man darf das zwar ganz prinzipiell um die Aufnahme der Daten durch die Polizei zu erzwingen, aber das ist alles ne Frage der Verhältnismäßigkeit.

Jemandes persönliche Bewegungsfreiheit einzuschränken wiegt da wohl schwerer als die Androhung von Rufmord.

24.10.2013 09:14 • x 1 #19


Cathan

Cathan

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Und wie ist das mit der Kundin weitergegangen?

24.10.2013 11:41 • #20


Gaby1998

Gaby1998

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ich kann nicht glauben was ich da lese :dumm:

24.10.2013 13:16 • #21


aikira08

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Hallo....

Die "Dame" ist zwar der Inbegriff des schlechten Benehmens, aber warum sich aufregen?
Ich meine, die wird sich wo anders genauso aufführen und das gleiche abziehen.
Ich hätte sie nur raus gebeten (natürlich extrasuperoberfreundlich) und dann noch die Kolleginnen vorgewarnt.
Die Idee von Shugah ist gut!
Aber wenn sie das in jedem Studio so macht, wird sie eh bald keine Möglichkeiten mehr haben, das lässt sich ja niemand bieten!

Lieben Gruss

Bianka

24.10.2013 15:05 • #22


Büttnersche

Büttnersche

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Zitat von Flimmerkiste:
Warum meinst Anzeige bringt nicht viel? Polizei muß doch bei Nötigung strafrechtlich tätig werden...


Weil es keine Nötigung ist!

Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechstfindung und im Zweifelsfall sollte man die immer den Profis überlassen.

24.10.2013 23:56 • #23


jane-doe

jane-doe

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Hört mal Mädels,
in letzter Zeit nehmen die rechtlichen Hinweise und Tips hier echt überhand.
Wir sind hier ein Nagelforum und jeder, der sich in irgendeiner Weise ungerecht behandelt fühlt, sollte bei geeigneten Stellen um Rat fragen.

Wir dürfen hier keine rechtlichen Fragen aufgreifen, geschweige denn bewerten, und/oder Lösungen präsentieren.
Das deutsche Recht bedarf intensivem Studiums, und dafür oder für seine Interpretation, sind wir echt nicht da.
Den Tip mit dem Rechtsanwalt nimmt keiner übel, aber für mehr sind wir echt nicht zuständig und dürfen es auch nicht sein.

LG Jane

25.10.2013 00:07 • x 1 #24


Büttnersche

Büttnersche

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Zitat von Chaosmama:
Irrtum :D

Man darf abschließen und sie so lange festhalten, bis die Polizei da ist! Wenn es sich um eine Straftat handelt, die ich im oben beschriebenen Fall aber nicht erkennen kann. Das reicht nicht mal für ne Verleumdung. Allenfalls für nen Hausfriedensbruch. Und da dann die Tür abzuschliessen wäre doch sehr kontraproduktiv. Besagte Dame befindet sich noch im Bereich der straffreien Vorbereitungshandlung.
Wenn man das nicht dürfte, wären die Warenhausdedektive echt aufgeschmissen...

Jeder Bürger in Deutschland hat das Recht einen Straftäter so lange an der Flucht zu hindern, bis die Polizei da ist! Im oben beschriebenen Fall ist doch aber noch gar nichts passiert ausser einer straffreien Ankündigung, dass sie was Schlimmes erzählen will. Und dafür dann ne Freiheitsberaubung begehen?

Allerdings muss man damit rechnen, dass die Damen einem den Laden zerlegt, wärend man wartet...Was ja auch nachvollziehbar wäre, da sie widerrechtlich festgehalten werden würde. Aber Sachbeschädigung ist auch wieder eine Straftat.

Zeugen braucht man erst mal nicht... die Polizei kommt, nimmt beide Aussagen auf und schickt das Ganze an die Staatsanwaltschaft weiter.
Diese entscheidet dann, ob sie Strafanzeige erstattet oder nicht. ( wäre ja noch schöner, wenns niemand sieht ist es keine Straftat, oder was? )

In diesem Prozess tritt man selber dann als Opferzeuge auf.

Ich persönlich würde nach Tagesform entscheiden, ob ich mir den Stress antun würde, oder der Dame einfach nur zeige, wo die Tür ist...
Soll sie doch erzählen, was sie will... die Kunden, die sie in anderen Studios antrifft, kommen eh nicht zu mir... :nixweiss:
Oder ob ich das Spiel mit festhalten und Polizei durchziehe... Das kann dann auch schon mal einen ganzen Arbeitstag kosten... Klar muss die Dame alles ersetzen... aber wer so dreist ist, wird auch die Rechnung nicht bezahlen...


Warum aus einer Mücke einen strafrechtlichen Elefanten machen und sich damit ein Eigentor schiessen? Die ND macht von ihrem Hausrecht Gebrauch und schmeißt die potenzielle "Kundin" raus, ohne lange zu diskutieren. Schei.. doch drauf, was die erzählen will. Da werden flugs die Mitbewerberinnen informiert und fertig ist der Lack. Aber immer gleich nach Polizei und Anzeige schreien? :flehan:

25.10.2013 00:12 • #25


Chaosmama

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Text entfernt
Es ist nicht gestattet, kopierte Texte oder Textpassagen einzustellen.

Ob es sich tatsächlich um eine Nötigung handelt, darf nicht mal die Polizei feststellen...
DAS wird nach einer Gerichtsverhandlung von einem Richter festgestellt!

Bis dahin wird der VERDACHT auf Nötigung untersucht.

25.10.2013 08:27 • x 1 #26


Büttnersche

Büttnersche

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[quote="Chaosmama"
Ob es sich tatsächlich um eine Nötigung handelt, darf nicht mal die Polizei feststellen...
DAS wird nach einer Gerichtsverhandlung von einem Richter festgestellt!

Bis dahin wird der VERDACHT auf Nötigung untersucht.[/quote]

Es scheitert hier einfach am Tatbestandsmerkmal des "empfindlichen Übels"! Von "Gewalt" mal ganz zu schweigen. Natürlich muss die Polizei eine Anzeige aufnehmen, wenn der Bürger drauf besteht. Und der Amts-/Staatsanwalt stellt das Verfahren dann ein :wink: . Dafür hat die ND aber immer noch das Verfahren wegen Freiheitsberaubung am Hals, wenn sie die Tür abschließt, solange die Dame noch im Laden ist.
Einfach mal die Kirche im Dorf lassen und die Alte rausschmeissen.

25.10.2013 11:09 • x 1 #27


Chaosmama

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Zitat von Büttnersche:


Es scheitert hier einfach am Tatbestandsmerkmal des "empfindlichen Übels"! Von "Gewalt" mal ganz zu schweigen. Natürlich muss die Polizei eine Anzeige aufnehmen, wenn der Bürger drauf besteht. Und der Amts-/Staatsanwalt stellt das Verfahren dann ein :wink: . Dafür hat die ND aber immer noch das Verfahren wegen Freiheitsberaubung am Hals, wenn sie die Tür abschließt, solange die Dame noch im Laden ist.
Einfach mal die Kirche im Dorf lassen und die Alte rausschmeissen.


Nein, eine dauerhafte Rufschädigung des Gewerbetreibenden ist ( bereits höchstrichterlich durch diverse Urteile bestätigt) ein empfindliches Übel!

Und auch DU hast keinerlei Befugnis dies abzustreiten... das steht ausschließlich dem Richter zu.
Ob ein Staatsanwalt die Beweislage für ausreichend hält, musst du ihm überlassen...

Fakt ist, man darf die Dame am Ort festhalten, bis die Polizei die Personalien feststellen konnte.
Diese braucht man ja schließlich auch, um der Dame ein rechtssicheres Hausverbot zu erteilen.

25.10.2013 12:49 • #28


Chaosmama

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Zitat von Moderation:
Text entfernt
Es ist nicht gestattet, kopierte Texte oder Textpassagen einzustellen.



Liebe Moderation,
ich hab hierzu mal eine spezifische Frage...
Laut Forenregeln darf man keine Links zu anderen Seiten setzen.
Zitieren ist jetzt auch nicht mehr erlaubt?

Wie genau soll ich nun deutlich machen, dass ich NICHT der Urheber eines Textes bin?

25.10.2013 15:38 • #29


x_Heike_x

Off Topic: man darf keine Link zu anderen Seiten setzen ? Das habe ich übersehen ..

25.10.2013 15:40 • #30



Hallo Flimmerkiste,

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