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Erpressung mit Rufmord

ShugahDeluxe

ShugahDeluxe

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Jane und ich hatten eine unterschiedliche Auffassung der Ziterregeln und und deshalb noch einmal bei der Forenleitung erkundigt. Das, was jane schrieb, ist richtig. Ich hatte es falsch ausgelegt (hatte da die Bilderregelung im Kopf). An dieser Stelle sorry für die gestiftete Verwirrung meinerseits.

Und jetzt lasst uns bitte nicht weiter über irgendwelche Gesetzesauslegungen philosophieren :lol:

Wie ist die Geschichte denn ausgegangen?

26.10.2013 12:39 • #46


GoettinD

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Zitat von Tuna:
Ich wäre vorsichtig damit solche Kunden "festzuhalten", die Dame also, wie hier manche vorschlagen einzusperren.
Man darf das zwar ganz prinzipiell um die Aufnahme der Daten durch die Polizei zu erzwingen, aber das ist alles ne Frage der Verhältnismäßigkeit.

Jemandes persönliche Bewegungsfreiheit einzuschränken wiegt da wohl schwerer als die Androhung von Rufmord.


Man sollte am Telefon nur gleich den Sachverhalt erklären, dann sagen die einem schon was zu t7un ist.
hatte mal einen ähnlichen Fall wo ein Kunde nicht zahlen wollte. hab dann auch die Tür versperrt das er nicht rauskam, grins der nette polizist hat dem Kunden am telefon dann erklärt das wenn sie rauskommen, noch eine anzeige von der Polizei selbst und eine saftige rechnung auf ihn zu kommen, da hat er dann doch lieber gezahlt...

27.10.2013 04:21 • #47



Hallo Flimmerkiste,

Erpressung mit Rufmord

x 3#3


nisoju

nisoju

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@Flimmi: was ist denn jetzt bei rausgekommen?

27.10.2013 20:14 • #48


Forenleitung
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Liebe Mitglieder,

hier der Hinweis mit aktueller Gesetzeslage.

Texte, Bilder von Büchern, Artikeln und Internetseiten unterliegen dem Urheberrecht. Es ist nicht erlaubt, diese in den Themen und Beiträgen dieses Forums zu veröffentlichen.

Selbst wenn beim Artikel der Urheber genannt oder ein Link zum Original gesetzt wird, bleibt dies eine Straftat.

Wenn Ihr einen interessanten Artikel hier veröffentlichen wollt, dann schreibt eure Meinung oder eine Interpretation mit euren eigenen Worten.

Liebe Grüße

29.10.2013 15:56 • #49


Chaosmama

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Leider kann ich zu Eurer Aussage keine Beweise liefern, da ich sonst wieder Zitieren würde...
Ihr müsst mir also glauben, oder selber googlen.

Es gibt im Urheberrecht ein sogenanntes Änderungsverbot daunter fallen ALLE Gesetze.
dann lest bitte auch noch mal den §51 des UrhG dort steht in welchen Fällen zitiert werden darf.

Gesetze zu interpretieren steht mir nicht zu... ich bin weder Rechtswissenschaftler noch Richter.

30.10.2013 09:55 • x 2 #50