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stephanie1983


1043 85 11 Bürstadt
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| 26.11.2010, 22:51 fachlektüre u messebesuche von der steuer absetzen |
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hallo ihr lieben gewerbetreibenden,
ich habe da mal interessehalber ne frage:
ich überlege im laufe des nächsten jahres ein paar modelle zu machen gegen materialkosten versteht sich.
jetzt meine wahrscheinlich blöden fragen:
kann man nach kleingewerbeanmeldung messebesuche (eintritt), fachlektüre (nailpro und co) sowie schulungen von der steuer absetzen?
da das ganze ja kein anerkannter beruf ist, brauche ich doch keiner kammer beitreten, oder?
auf dem amt konnten sie mir nämlich keine konkrete auskunft geben...
liebe grüße, ich
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Sandra´s Beauty Nails


416 29 Bayern
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| 26.11.2010, 23:02 |
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hallo , lo ich hab ein kleingewerbe und ich kann das absetzen alles wa ich mit steuer bezahle kann ich auch absetzen hatte bis jetzt noch kein problem und ich hab meine sachen alle über einen steuerberater gemacht.
hab mein gewerbe seit einem jahr
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pinklilarosa

135 4 4
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| 27.11.2010, 10:15 |
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bei mir hat sich die ihk gemeldet und wollten beitrittsgeld
aber wenn man dort versichert und den mitgeschickten bogen ausfüllt
das man "nichts" verdient, also nichts hängenbleibt ist man davon befreit.
so war es bei mir.
das man von der steuer was absetzen kann ist mir neu, ich habe es anders erklärt bekommen.
da wir als kleingewerbe ja keine steuern zahlen können wir auch nicht zurückbekommen bzw. absetzen.
sandra, dann hast du ja glück
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Sandra´s Beauty Nails


416 29 Bayern
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| 27.11.2010, 15:59 |
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also ich hab letzts jahr die steuer durch meinen steuerberater gemacht und hab nur vom studio rund 600 raus bekommen hatte mein gewerbe im september angemeldet. ich lebe in einem kleinen dorf vieleicht ist es da anders ka.
Aber du zahlst ja auch mwst wenn du was kaufst oder ? und diese bekommst du raus ka wie das genau läuft.
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Xanthara


3057 52 231 Irgendwo im Nirgendwo
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| 27.11.2010, 19:23 |
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Man kann alles was mit dem Nageldesign zusammenhängt absetzten, die Zeitschriften, Schulungen, Eintrittskarten für FACH-Messen, Material sowie Technik die dafür angeschafft wird!
@pinklilaros, da bist du aber völlig falsch informiert worden..
wenn du selber für dein Unternehmen einlaufst, zahlst du doch Steuer, und selbsvertändlich kannst du dir im gesetztlichen Rahmen, dass auch wieder zurück holen.
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Sabsi

15755 137 565
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| 30.11.2010, 04:39 |
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Hallo Pinklilarosa und Xanthara,
ihr beiden redet aneinander vorbei und habt beide Recht.
Pinklilarosa meint es vollkommen richtig, denn sie spricht die Mehrwertsteuer an ...und wenn man die Kleingewerberegelung in Anspruch nimmt, kann man auch keine Vorsteuer geltend machen.
Du sagst auch vollkommen richtig, das man alles absetzen kann, im Rahmen der normalen Einkommensteuer.
Am besten ist ohnedies das man alles was die Steuer betrifft einen Steuerberater machen lässt. ...denn auch dessen Lohn kann man pauschal absetzen.
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pinklilarosa

135 4 4
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| 30.11.2010, 13:43 |
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| ah sabsi, danke für das aufdröseln
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Kerstin69

11 2 Sachsen
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| 30.11.2010, 14:40 |
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| Also ich setze alles ab, was mit meinem Kleingewerbe und meiner sich daraus ergebenenden Tätigkeit zusammenhängt. Das sind auch die Eintritte auf Messen sowie die Fachlektüre (Nagelzeitung etc.).
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sommer1975


256 54 8 allgäu
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| 30.11.2010, 15:09 |
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Bedeutet "Absetzen" nicht, dass man ein ein normales Gewerbe führt und die Vorsteuer (Steuer die beim Einkauf bezahlt wird) mit der Umsatzsteuer (Steuer die beim Verkauf mitanfällt) verrechnet. Kann mal ein Zahlungslast oder mal eine Guthaben herauskommen. Und am Ende des Jahres muss man bilanzieren.
Beim Kleingewerbe kann man nichts absetzten, da man nicht berechtigt ist die Vorsteuer mit der USt zu verrechnen. Mann kann lediglich seine Bruttoausgaben mit seinen Bruttoeinnahmen verrechnen und das daraus resultierende Ergebnis versteuern.
Hab ich das so richtig verstanden?
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sommer1975


256 54 8 allgäu
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| 30.11.2010, 15:33 |
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| .. ich meinte einfach die Einnahmen mit den Ausgaben verrechnen, bitte das mit dem Brutto streichen
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Sabsi

15755 137 565
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| 01.12.2010, 03:14 |
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| Das hast Du vollkommen richtig verstanden.
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