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KiBa


64 14 Kreis Mayen - Koblenz ( RLP )
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| 17.01.2010, 12:54 frage zur steuerlichen erfassung |
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hallo zusammen,
ich bin gerade den bogen für die steuerliche erfassung am ausfüllen.
leider weiss ich nicht was ich bei zeile 91-99 schreiben soll.
| Zitat: | | geben sie für das jahr der betriebseröffnung sowie das folgejahr alle voraussichtlichen einkünfte von ihnen und ihrem ggf. ihrem ehegatten an |
so erstmal weiss ich doch ncoh gar nicht was ich voraussichtlich einnehmen werde undzweitesns was wollen die von meinem mann?
ich mache dich alleine die nägel
lg
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lorle


107 14 2 Raum Ludwigshafen
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| 17.01.2010, 13:56 |
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| Ihr müsst Eure Steuer für Einkünfte aus sebständiger- und nicht selbständiger Arbeit machen. Wenn Ihr die Steuer zusammen macht - wovon das Finanzamt ausgeht, werdet ihr auch steuerlich zusammen veranlagt. Deshalb will das Finanzamt auch die Einkünfte deines Mannes wissen. Ggf. müsst ihr - wenn ihr zuviel verdient - ja Steuern nachzahlen. Ich habe da die Vorjahreswerte angegeben für meinen Mann und eine grobe Hochschätzung für meine Einkünfte. Überleg dir halt grob, wieviele Kunden du im Monat haben wirst (in etwa) und rechne das auf's Jahr hoch. Erst mit der Steuererklärung wird abgerechnet
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KiBa


64 14 Kreis Mayen - Koblenz ( RLP )
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| 17.01.2010, 21:06 |
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hmmm.....
mit dem lohn meines mannes komme ich ja dann doch über die grenze eines kleingewerbes, oder sehe ich das jetzt falsch?
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Bille


665 5 5 Schwarzwald
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| 17.01.2010, 21:45 |
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| Das "Kleingewerbe" hat doch nicht´s mit der Einkommenssteuer zu tun sondern mit der Umsatzsteuer...und die betrifft nur dein Gewerbe...
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KiBa


64 14 Kreis Mayen - Koblenz ( RLP )
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| 17.01.2010, 23:12 |
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| Bille hat Folgendes geschrieben: | | Das "Kleingewerbe" hat doch nicht´s mit der Einkommenssteuer zu tun sondern mit der Umsatzsteuer...und die betrifft nur dein Gewerbe... | danke für die antwort
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Sabsi

15495 132 516
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| 18.01.2010, 03:20 |
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| Um die Einkommensteuer kommst sicherlich ohnedies nicht drumm rum, denn da sind die Grenzen nicht besonders hoch.
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KiBa


64 14 Kreis Mayen - Koblenz ( RLP )
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| 18.01.2010, 11:00 |
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so nach einem telefonat auf dem finanzamt wurde mir dort mitgeteilt das ich die angaben meines mannes NICHT angeben muss.
ich muss auch keine angaben über das ungefähre einkommen machen.
sie wollen hauptsächlich meine richtigen daten über mich und wie ich das mit der steuer mache. das ist das wichtigste. so sagte mir der nette mann das am telefon
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lorle


107 14 2 Raum Ludwigshafen
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| 18.01.2010, 20:48 |
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| Dann frag ich mich echt, warum die das dann abfragen, wenn man es doch nicht angeben muss. Wie gesagt, ich habs ausgefüllt. Das war im Dezember letztes Jahr. Bislang habe ich nur eine neue Steuernummer zurückbekommen - mehr nicht.
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KiBa


64 14 Kreis Mayen - Koblenz ( RLP )
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| 18.01.2010, 20:51 |
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| lorle hat Folgendes geschrieben: | | Dann frag ich mich echt, warum die das dann abfragen, wenn man es doch nicht angeben muss. Wie gesagt, ich habs ausgefüllt. Das war im Dezember letztes Jahr. Bislang habe ich nur eine neue Steuernummer zurückbekommen - mehr nicht. | ja frage ich mich auch, aber wie gesagt hab ich ves so mitgeteilt bekommen
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Sabine246

95 12 Bremerhaven
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| 31.01.2010, 16:42 |
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Man kann also auch, wenn man verheiratet ist, seine Steuererklärung für das Heimstudio, getrennt machen? Habe ich das richtig verstanden?
Muss man da in dem Formular irgendwas bestimmtes ankreuzen wenn man getrennt veranlagt werden will?
Gruß Sabine
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Sabsi

15495 132 516
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| 31.01.2010, 23:32 |
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| Für gezielte Auskünfte ist es immer am Besten man fragt seinen Steuerberater oder ruft direkt beim FA an. Die beissen nicht !
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