Fragen zum Thema Kleingewerbe gründen

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Nagelstudio, Behörden & Richtlinien

" ShugahDeluxe, 22.03.2011 20:29.
ShugahDeluxe

ShugahDeluxe

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Guten Abend Ladies :)

Ich hätte da mal wieder eine Frage.

Neulich war ich mal auf unserem Arbeitsamt, um mich über ein Kleingewerbe zu informieren. Die gute Frau war der Meinung, sie wären da nicht zuständig und wusste auch nicht, wohin ich mich stattdessen wenden sollte.
Deshalb wende ich mich nun an euch.

Nach ewigem generve und langwieriger Überzeugungsarbeit bei meinen Eltern habe ich sie nun so weit, dass sie mich bei der Anmeldung eines Kleingewerbes unterstützen würden.
Ich bin Studentin, also über meine Eltern versichert und möchte mein Hobby nebenberuflich ausführen, weil ich mit einem normalen Studentenjob nicht zu Rande komme, da ich meine Arbeitszeit flexibel einteilen muss. Das machen leider heut zu Tage leider nicht viele Arbeitgeber mit.
Ich wollte ein mobiles Nagelstudio anmelden, später evtl ein Homestudio mit Produktverkauf, einen Gewerberaum und einen großen Parkplatz habe ich auch zur Verfügung.
Auto steht auch zur Verfügung, ein Fahrtenbuch muss ich ohnehin führen, dass ist also auch kein Problem.
Steuerberater steht auch zur Verfügung, da mein Vater schon lange Zeit selbstständig ist.

So viel zu den Umständen, jetzt zu meiner Frage;
Was muss ich noch alles beachten, wenn ich als Studentin ein Kleingewerbe anmelden möchte?

22.03.2011 20:29 • #1


Sabsi

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Wenn Du schon einen Steuerberater durch Deinen Vater zur Verfügung hast, dann wende Dich doch gleich an diesen... ansonsten lies Dir mal alle Themen in diesem Bereich durch, da wird bestimmt schon an die 100 x drauf hingewiesen worauf man bei der Gewerbeanmeldung achten muss.

Gewerbe ist nun mal Gewerbe... unterscheidet sich bei der Anmeldung auf Eurem zuständigen Ordnungsamt oder Rathaus sich durch nichts.
jedes noch so kleine oder grosse Gewerbe fängt mit diesem Schein ein.

das mit der Kleingewerberegelung ist nur finanztechnisch (Kreuzchen an der richtigen Stelle machen vom Bogen welchen Du vom FA zugeschickt bekommst.

weiters musst Du noch bei Deiner Krankenkasse anrufen, wie hoch deren Bemessungsgrundlage ist ab wann Du zuzahlen musst oder dich privat versichern.

Um eine Berufshaftpflicht kümmern.

Wenn Du von zu Hause aus arbeitest, GEZ und GEMA zahlen.

Es ist letztendlich gänzlichst uninteressant ob Du eine Studentin bist oder eine Hausfrau welche das Nageldesign als Beruf ausüben möchte.

22.03.2011 23:32 • #2



Hallo ShugahDeluxe,

Fragen zum Thema Kleingewerbe gründen

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ShugahDeluxe

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Soo heute war ich bei der Kreishandwerkerschaft.
Alles in allem ganz nett gewesen, aber jetz binsch total unsicher.
Die wollte, dass ich en Reisegewerbe anmelde anstelle eines Kleingewerbes für mobiles ND.
Die Reisegwerbekarte ist aber befristet und viel teurer.
Kann mir jemand mit nem mobilen Studio weiterhelfen? Ich würde ja lieber das Kleingewerbe machen, weiss jetz aber ne mehr, ob das auch geht.

28.03.2011 18:03 • #3


Bille

Bille

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Hä?
Also ich hatte kein Reisergewerbe angemeldet...und das solltest wohl auch nicht.
Es ist eine ganz normale Gewerbeanmeldung in der in der Beschreibung des angelemdetet Gewerbes - mobiles Nagelstudio - steht...
Wie Sabsi schon schrieb wird das mit dem Kleingewerbe erst beim FA Bogen wichtig....

28.03.2011 20:56 • #4


ShugahDeluxe

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Da bin ich jetz aber beruhigt. Danke :)

28.03.2011 21:03 • #5