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« Frage wegen Finanzamt Zahlt Arbeitsamt die Ausbildung zur Naildesignerin ? »
Tulpenzwiebel
Mitglied



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Eschweiler

12.07.2009, 11:06    Gewerbe anmelden

Hallihallo.
Ich weiß nicht genau ob ich hier richtig bin, stelle aber einfach mal meine Fragen.
Ich habe ein seminar zur Nageldesignerin absolviert und würde das jetzt gerne zu Hause im Keller machen.
Jetzt ist meine Frage wie ich da am besten vorgehe?
Lohnt es sich ohne Stammkunden überhaupt?
Und was kommen für Kosten auf mich zu?
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lavendelchen
Mitglied

lavendelchen

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Zarrentin

12.07.2009, 12:17    

ich kann dir nur eins raten nach deiner schulung übungsmodelle suchen und finden und dann erstmal üben
wenn du geld dafür haben willst würde ich nur ein kleingewerbe anmelden weil du ja bestimmt nicht über 360€ kommen wirst und wärst weiter familien versichert
ansonsten gebe ich dir noch den rat dich hier mal richtig durchzulesen weil hier schon viele solche fragen gestellt haben und viele nützliche tips hier drinne stehen
lg anne
Tulpenzwiebel
Mitglied



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Eschweiler

12.07.2009, 14:53    

vielen lieben Dank.
Noch eine Frage hätte ich.
Bei einem Kleingewerbe hätte ich doch keinerlei Abgaben und Steuern oder?
Sabsi
Mitglied



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12.07.2009, 20:07    

Bis zu einem Umsatz von 17.500,-- bist du nicht Umsatzsteuerpflichtig, was aber nicht heisst, dass es gleichbedeutend ist mit Einkommensteuer.

Man sagt: Lesen bildet...........durchforste einfach mal diesen Bereich, denn Fragen wie diese wurden bereits öfter diskutiert.

oder benütz die SUCHE !
Valentina26061981
Mitglied

Valentina26061981

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Breisach am Rhein (Breisgau-Hochschwarzwald)

10.08.2009, 09:04    

Ich schreibe meine Frage einfach mal mit hierein.

Bei der Gewerbeanmeldung muss man eine Rechtsform oben eintragen, das ist doch für Nagelstudios eher ein Einzelunternehmen oder? Sowas wie GmbH ist es doch dann nur, wenn man Stammkapital miteinbringt...
?

Vielen Dank für Eure Antworten
Grüße Vale
Betti
Mitglied



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Kreis Tuttlingen

10.08.2009, 09:29    

Hallo,
habe das als Nebengewerbe angemeldet dabei muss man aber extra wenn
man über 120 Euro Umsatz kommt noch Krankenkassenbeitäge zahlen.
Bei 400 Umsatz 70 Euro für Krankenkasse obwohl ich sonst normal
Krankenversichert bin. Die Anmeldung auf dem Rathaus ist ca. 20 oder
25 Euro.
LG
Betti
Valentina26061981
Mitglied

Valentina26061981

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Breisach am Rhein (Breisgau-Hochschwarzwald)

10.08.2009, 17:31    

Hi Betti,

ne, ich glaube ich habe mich da falsch ausgedrückt.
Das mit dem Nebengewerbe steht im Formular weiter unten (zumindest in Süd-Baden ).
Direkt in der ersten Zeile soll man eine Rechtsform eintragen, die dann im Handels-/Handwerks- etc Register später stehen soll. Da stehen Beispiele wie GbR.
Ich wollte wissen, was man da reinschreibt. Ich dachte eher an Einzelunternehmer, da man ja kein Stammkapital miteinbringt, mit dem man haftet sozusagen. Für Nagelstudios schließe ich AG, GmbH oder OHG etc mal aus...

Oder lasse ich das Feld einfach frei?
schnucky281
Mitglied

schnucky281

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Baden Würtenberg

10.08.2009, 19:17    

Hallo Valentina..
du musst da gar nichts reinschreiben. einfach frei lassen.
Gruss schnucky281
Valentina26061981
Mitglied

Valentina26061981

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Breisach am Rhein (Breisgau-Hochschwarzwald)

10.08.2009, 20:37    

Dat wollt isch hören!
Danke Schnucki
Lisa210106
Mitglied

Lisa210106

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Neuendorf

17.08.2009, 14:23    

Habe ich nach der Nebengewerbsanmeldung irgendwelche Verpflichtungen, falls ich es später (nach 3 Jahren) zeitlich nicht mehr schaffe?
Kann ich das denn ganz normal wieder abmelden?
Valentina26061981
Mitglied

Valentina26061981

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Breisach am Rhein (Breisgau-Hochschwarzwald)

17.08.2009, 21:09    

Joa..klar. Gibts auf dem Bürgeramt (oder wie das bei Dir heißt) ein Formular für Gewerbeabmeldung.
Darfst nicht vergessen, die Betriebshaftpflicht zu kündigen und das evtl Deiner Krankenkasse mitzuteilen, falls Du dort einbezahlst.

Grüße, Vale
Sabsi
Mitglied



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17.08.2009, 23:06    

Der einzige weitere Nachteil, wenn man das Gewerbe abmeldet und es zu einem späteren Zeitpunkt wieder anmeldet, das man nicht mehr von der Gebühr für die IHK befreit ist, wie das normalerweise bei 1. Gründung der Fall ist.

Liebe Grüsse
Valentina26061981
Mitglied

Valentina26061981

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Breisach am Rhein (Breisgau-Hochschwarzwald)

18.08.2009, 19:05    

Achja, genau, aber ist das nur im Gründungsjahr? Oder sogar für die ersten paar Jahre?
Sabsi
Mitglied



15455
132
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18.08.2009, 19:18    

Soweit mir bekannt ist, gilt die Befreiung nur fürs Gründungsjahr.

Liebe Grüsse
Lisa210106
Mitglied

Lisa210106

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Neuendorf

18.08.2009, 19:40    

Super, danke für die schnellen Antworten...
Cl.
Mitglied



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29.12.2011, 17:26    Nagelstudio richtig anmelden

Hallo zusammen, ich spekuliere ein Homestudio zu eröffnen. Es steht aber noch in den Sternen. Trotzdem wollte ich mich mal informieren.

Ich bin verheiratet und mein Mann hat ein Gewerbe (Kleingewerbe). Ich habe auch nur vor 1-2 Tage in der Woche im Nagelstudio zu arbeiten. Also nur neben her.
Meine Frage ist, kann ich das Studio auf meinen Mann laufen lassen, oder muss ich ein Gewerbe auf mich anmelden? Kostet das einmalig etwas oder muss ich monatlich etwas bezahlen?

Über ein paar Antworten würde ich mich sehr freuen.

Liebe Grüße Cl.
Chipsy
Mitglied



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01.01.2012, 18:07    

Der Nachteil wenn Du das Gewerbe auf Deinen Mann laufen lässt, was durchaus möglich ist, dann bezahlt er an die Berufsgenossenschaft, weil Du dann seine Mitarbeiterin bist...und je nachdem wie ihr das vertraglich regelt auch Krankenkasse bzw. bei Minijob an die Knappschaft 31 %.

Am besten ist Du wendest Dich mit derartigen Fragen an einen Steuerberater, da jeder Fall individuell ist.
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