Gewerbe auf Ehemann anmelden ?! - Gewerbeanmeldung, Finanzamt und andere Behörden

Beautynails Forum








Gewerbe auf Ehemann anmelden ?!
 
Beautynails Home -> Gewerbeanmeldung, Finanzamt und andere Behörden
« Fragen zum Thema Kleingewerbe gründen Gewerbe ja oder nein - Ratlos »
meli_L.
Mitglied



131
23
4


25.03.2011, 10:51    Gewerbe auf Ehemann anmelden ?!

Hallo Mädels,

ich würde gerne Gewerbe anmelden, jetzt habe ich aber einen 400 € Job, den ich auch vorerst brauche. Jetzt müsste ich ja meine KV selber zahlen (300 €) und das würde sich nicht lohnen, da ich ja noch arbeiten muss.

Jetzt hat mir gestern mein AOK-Mensch gesagt, ich solle das Gewerbe über meinen Mann anmelden (Kleingewerbe/Nebengewerbe).

Jetzt wollte ich mal wissen, ob von euch jemand damit Erfahrung hat ?

LG Meli
Anzeigen






    

heavy
Mitglied

heavy

141
5
20
Wbg

25.03.2011, 11:18    

Hmm...
Also mein Nebengewerbe ist auf mich angemeldet und ich bin bei meinem Mann in der Familienversicherung mit drin und muss daher auch nix zahlen.
Glaube das geht bis Freibeträge von 400€...
Da ich demnächst auch noch einen anderen Job habe, komme ich definitiv auf mehr als 400 € monatlich (allein schon durch den Job) und dann darf ich das 3 Monate machen und ja... Dann is sense mit der Familienversicherung.

Auf was willst Du denn das Gewerbe anmelden?
Alicechen
Mitglied



969
57
49
Wunderland

25.03.2011, 11:48    

du musst bedenken, dass dann aber anstelle von dir dein mann seine kv selber bezahlen muss.
Ich meine auch es gäbe da einen freibetrag, das müsste dir deine kv aber auch dann erklären können.

ich denke groß drumherum kommen wirst du nicht, solltest du dein gwerbe wirklich haben wollen.
zu allererst solltest du auch kalkulieren wie hoch deine einnahmen usw überhaupt sind, denn das müsstest du dafür auch wissen um nicht hinterher dazustehen und nachzahlen zu müssen.
meli_L.
Mitglied



131
23
4


25.03.2011, 12:24    

Hallo,

mein Mann arbeitet ja, ich bin ja mit meinem Mann Familienversichert. Bei ihm ist es ja kein Problem mit der KV. Ich habe gestern mit der KK gesprochen, ich habe einen Freibetrag von 365 € und da bin ich ja mit dem Job schon drüber.

Es geht mir einfach darum, dass ich am Anfang ja noch nicht so viele Kunden habe und ich mir die 300 € einfach nicht leisten kann. Wenn ich einen Kundenstamm habe und mein Sohn in der KG geht ist das ja was amderes.
heavy
Mitglied

heavy

141
5
20
Wbg

25.03.2011, 12:51    

Man muss sich natürlich seinen Kundenkreis erst aufbauen.
Aber Dein Mann muss ja genauso zahlen...

Also ich würde Dir raten, das Gewerbe auf Dich selbst anzumelden.
Das ganze wär einfach zu umständlich und die Versicherung muss so oder so gezahlt werden.

Vorallem muss man genauso für die Zukunft denken und unangenehme Situationen miteinplanen. Im Fall einer Trennung, könnte Dein Mann das Gewerbe einfach auflösen. Aber wenn das Gewerbe auf Dich angemeldet ist, bleibt es Dir.
UliHase
Mitglied

UliHase

1421
27
35
Hesel

25.03.2011, 19:56    

und 300 euro kostet eine private Pflichtversicherung nicht... ab einem GEWINN vonn ca 800 Euro musst du wenn du dich privat Pflichtversicherst bei der gesetzlichen 143 Euro zahlen....... und wie gesagt, GEWINN!
meli_L.
Mitglied



131
23
4


25.03.2011, 21:06    

@ UliHase

also wenn ich das rictig verstehe, meinst du ich soll mich privat versichern ?! Aber das ist doch noch teurer, dass muss ich doch alle Arztrechnungen selbst zahlen.

Ich habe doch mit dem Mensch von der KK gesprochen, der hat mir gesagt ab einem Einkommen von 365 € muss ich 300 Krankenkasse zahlen.


Lg Meli
UliHase
Mitglied

UliHase

1421
27
35
Hesel

25.03.2011, 21:24    

Bei einem GEWINN von 365 im Monat kostet eine "private" PFLICHT VERSICHERUNG bei der Krankenkasse 143 Euro (AOK und ich denk, dass die anderen da gleich oder ähnlich teuer sind)

Das heißt das du gesetzlich versichert bist.
meli_L.
Mitglied



131
23
4


25.03.2011, 23:12    

Ich bin bei der AOK versichert.

Da muss ich den Mensch nochmal anrufen.
Bille
Mitglied

Bille

683
5
6
Schwarzwald

26.03.2011, 00:09    

Es ist ein gewaltiger unterschied ob man freiwillig in der gesetzlichen bleiben will oder sich privat versichert...die gesetzlichen (also auch AOK) habe tatsächlich meist nur 365€ Freibetrag und einen Mindestbeitrag egal welches Einkommen/Gewinn von ca. 300€....
meli_L.
Mitglied



131
23
4


26.03.2011, 00:22    

Also irgendwie blicke ich jetzt nichts mehr. Jeder erzählt was anderes !

@ UliHase woher hast du deine Info oder ist das bei dir der Fall, mit den 143 € ?




LG Meli
UliHase
Mitglied

UliHase

1421
27
35
Hesel

26.03.2011, 00:51    

Also bei unserer AOK Niedersachsen ist das so!
Silvershark
Mitglied

Silvershark

556
31
7
Thale

26.03.2011, 12:38    

Mach dich bei deiner Krankenkasse selbst richtig schlau. Was anderes wird dir nix übrig bleiben. Bei der Barmer zählt z.B.der UMSATZ nicht der Gewinn! Auch ist das von der Stundenzahl abhängig.

Wenn du mit dem anderen Job schon drüber bist, muss der Arbeitgeber doch eh für dich zahlen. Also am besten ein persönliches Gespräch mit einem KK Mitarbeiter dessen Abteilung das auch ist.

LG
Sabsi
Mitglied



15755
137
565


31.03.2011, 02:02    

Wenn sie so einen Job hat auf 400 Euro-Basis, dann wird die Krankenkasse über die Knappschaft abgerechnet.

Wenn sie jetzt Gewerbe anmeldet zahlt sie von Anfang an den Mindestbeitrag.

Wie hoch dieser Mindestbeitrag ist, ist Umsatzabhängig aber nicht Gewinnabhängig.

Steuern und Versicherungen werden immer vom Bruttoverdienst gerechnet, aber nicht netto.

Die richtige Auskunft darüber aber bekommst Du bei deiner zuständigen Krankenkasse.

Du kannst es Dir aber selber ausrechnen, alles was Du an Verdienst hast zusammenzählen und davon rechnest 14,90 % für die KK ab und nochmal 1,95 % für die gesetzliche Pflegeversicherung.

Den Betrag welchen UliHase genannt hat, der kommt bei einem Umsatz von 800,-- Euro in etwa hin.

Du kannst den Herrn von der KK oder Frau auch nach der Mindestbemessungsgrundlage von Existenzgründern fragen § 57 SGB III, da liegt die Mindestbemessungsgrundlage bei etwas unter 1.300 Euro (mit der Begründung weil es sich bei allem was drunter liegt, nicht lohnt ein Gewerbe anzumelden, weil man davon nicht leben kann) dann würde das mit den von Dir genannten 300,-- Euro schon hinkommen.

Bei der Krankenkasse ist es so durch die neue Regelung, da sie die Umsätze vom Finanzamt ohnedies bekommen, dass man lieber von Haus aus sich gleich richtig einstufen lässt, als das man im nächsten Jahr ne fette Nachzahlung auf dem Tisch hat.

Die Idee, das Gewerbe auf Deinen Mann anzumelden, bringt finanziell keinerlei Vorteile, eher sogar nachteile, da er mit Sicherheit in eine nächst höhere Bemessungsgrundlage fallen wird und entsprechend mehr als Du jemals zahlen würdest an die KK abdrücken muss.
meli_L.
Mitglied



131
23
4


31.03.2011, 09:40    

Danke Sabsi,

für die ausführliche Antwort.

Ich habe jetzt nochmal mit dem Mensch von der KK gesprochen.

Wir haben es jetzt so geregelt, wie UliHase es gesagt hat. Ich muss jetzt die 143 € zahlen.

Ist ja für den Anfang auch schon ne Menge Geld aber so ist alles völlig legal und ich muss mir keine Sorgen mehr machen.

Ich muss mir jetzt noch ne Berufshaftpflicht zulegen und dann kann es losgehen.


LG Meli
Alicechen
Mitglied



969
57
49
Wunderland

31.03.2011, 10:32    

meli ich drücke dir ganz fest die daumen das alles klappt!
homi1964
Mitglied



176
21
1
Thüringen

31.03.2011, 13:18    

Hallo Sabsi, Du schreibst, dass der Mindestbeitrag vom Umsatz und nicht vom Gewinn abhängig ist. Weiterhin schreibst Du, dass Steuern und Versicherungen auf den Bruttoverdienst gezahlt werden. Nun ist aber der Umsatz nicht der Bruttoverdienst, sondern vom Umsatz gehen erst mal die betriebsbedingten Ausgaben wie Miete, Materialkosten, Strom, Wasser usw ab. Dann ergeben sich die Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit und auf diese muß ich meine Abgaben leisten. Denn Umsatz ist nicht der Verdienst, das muß man schon unterscheiden.
natalie-jua
Mitglied



20
5
1
Zossen

31.03.2011, 14:59    

also, ich bin bei der AOK Familienversichert.
Ich baue gerade ein eigenes Studio auf. Heute habe ich mit der AOK gesprochen.
Fuer Selbststaendige gibt es keinen Freibetrag, wenn man selbststaendig ist muss man sich sofort selbstversichern.
Das sind - bei mir- 218 Euro im Monat. Unter manchen Umstaenden, z.B wenn die Selbststaendigkeit kein Hauptberuf ist und auch in anderen Feallen kann der Beitrag gesenkt werden. Das wenigste sind 145 Euro.
Als Angestellter kann man - etwa - 360 Euro dazuverdienen, aber als Selbststaendiger geht das nicht!
Anzeigen
Beautynails Forum Facebook Fan

Beautynails Home -> Gewerbeanmeldung, Finanzamt und andere Behörden
Seite 1 von 1

Vergleichbare Themen
Thema Forum Antworten Letzter Beitrag
Keine neuen Beiträge Gewerbe anmelden Gewerbeanmeldung, Finanzamt und ander... 16 01.01.2012, 19:07
Keine neuen Beiträge Gewerbe anmelden?? Gewerbeanmeldung, Finanzamt und ander... 3 01.01.2009, 23:26
Keine neuen Beiträge mobiles gewerbe anmelden Gewerbeanmeldung, Finanzamt und ander... 3 11.02.2009, 10:54
Keine neuen Beiträge selbstständigkeit/gewerbe anmelden Gewerbeanmeldung, Finanzamt und ander... 4 16.10.2009, 10:25
Keine neuen Beiträge Nagelstudio - Gewerbe anmelden? Gewerbeanmeldung, Finanzamt und ander... 3 29.03.2009, 21:03

Neue Beiträge im Nagelforum  (mehr...)
Thema Forum Antworten Aufrufe Erstellt am
Pinselreinigung, aber wie?! Geräte, Zubehör und Studiodekoration 3 36 25.05.2012
Bildungsgutschein Schulungsanbieter BW /München... Workshops, Weiterbildungen & Fernkurse 1 42 25.05.2012
Auffüllen mit Popits?! Gelnägel 17 6618 25.05.2012
Welches Starterkit und welcher Kurs? Acrylnägel 4 70 25.05.2012
Modellagen bitte um Kritik Anfängermodellagen 8 79 25.05.2012


Impressum | Datenschutz | Nutzungsbedingungen | RSS
Nagelforum - phpBB ©