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Beccy

8 3 bei Darmstadt/Frankfurt
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| 13.05.2011, 11:19 Gutschein abgelaufen |
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Hallo,
ich habe hier noch einen Kosmetikgutschein liegen.
Ausgestellt: handschriftlich 11.05.2009
Gültig bis: handschriftlich eingetragen Mai 2010
Wert: 15 €
Laut BGB müssen Gutscheine wohl 3 Jahre gültig sein.
Gilt das auch für kleine Kosmetikstudios oder nur für "große Firmen"?
Wie sollte ich jetzt vorgehen? Einfach einen Termin ausmachen, mich behandeln lassen und bei der Bezahlung einfach den Gutschein vorlegen?
Ich habe Angst, dass ich vorher was von dem Gutschein erzähle und dann gleich schlechter behandelt werde.... dann lasse ich ihn lieber verfallen, bevor ich merke, dass die Behandlung "unerwünscht und gezwungen" wirkt.
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Sunshine1981


374 21 19 ------
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| 13.05.2011, 11:27 |
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| Ich würde erst mal anrufen und nachfragen, ob du ihn noch verwenden kannst. Ich weiss jetzt aber auch nicht, wie lange ein Gutschein gültig sein muss. Schau doch einfach mal über Google nach. Vielleicht gibt es da was.
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ShugahDeluxe


1666 22 174 Sachsen
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| 13.05.2011, 11:46 |
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| ich kenns eigentlich so dass gutscheine s lang gültig sind, wies das unternehmen gibt
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Tina78


2554 50 135 Wolfhagen
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| 13.05.2011, 12:20 |
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So viel wie ich weiß, dürfen Gutscheine nicht verfallen. Das geld wurde ja eingenommen.
Oder sie müßen zumindest eine bestimmte Gültigkeitsdauer haben.
Ansonsten einfach vorher fragen, mehr wie nein sagen können sie ja nicht.
Sag, du bist umgezogen und hast ihn dadurch erst jetzt wieder gefunden. Vieleicht klappts ja.
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Franzi1984

57 2 1 Gardelegen
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| 13.05.2011, 12:45 |
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| kommt darauf an, hast du den Gutschein gekauft. Also z.B. 20 € bezahlt und einen 20 € Gutschein erhalten ist die Datierung von weniger als einem Jahr ungültig und ist damit automatisch 3 Jahre gültig. Sonst ist es unerlaubte Bereicherung des Unternehmers. Ist es aber eine Art Coupon, als als Zusatz z.B. bei einer Bestellung den man nicht bezahlt hat, so ist die Datierung rechtens. Das ist eher als eine Werbemittel und oder zur Kundenbindung zu sehen. Ich hoffe ich konnte dir damit helfen.
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Beccy

8 3 bei Darmstadt/Frankfurt
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| 13.05.2011, 13:30 |
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Also das mit dem Umzug stimmt sogar wirklich, das Studio ist nämlich ca. 45 km nun entfernt, allerdings arbeite ich ca. 10 km davon entfernt.
Meine Freundin ist dort 2009 hingegangen und hat den Gutschein in dem Studio gekauft, ist kein Goupon oder Gutschein aus der Zeitung.
Sie hat einen Stempel draufgemacht, mit Datum (11.04.2009) datiert neben der Unterschrift.
Oben steht maschinell " gültig bis" und handschriftlich hat sie eingetragen "Mai 2010".
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Zuckerfee

471 48 23 Oberhausen
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| 13.05.2011, 13:45 |
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Also , ein Gutschein muß mindestens 1 Jahr gültig sein . Ist er abgelaufen nach diesem Jahr ist er ungültig ! Das ist rechtens !
Du kannst nur anrufen und fragen ob Du ihn noch einlösen kannst , wenn nicht dann hast Du keine Chance !
Steht im Gesetz so drin !
LG
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Zuckerfee

471 48 23 Oberhausen
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| 13.05.2011, 13:51 |
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Halt stop sorry falsch hab falsch gelesen
Für eine Kosmetik Behandlung war der Gutschein 1 Jahr gültig , trotzdem verliert er nicht seinen Wert . Die Beschenkte kann Geld zurück verlangen sollte die Behandlung verweigert werden !Allerdings darf der Verkäufer 15-25% des Geldes wegen entgangenem Gewinn vom Gutschein abziehen !
So its richtig !
LG
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Luise Meyer

190 5 11 Lohne/Wietmarschen
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| 13.05.2011, 19:47 |
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| Ich kenne es nach den neusten gesetzen nur so, das gutschein nicht ablaufen dürfen, kann mich aber auch irren. wenn du bei der behandlung merkst das du wegen dem gutschein "schlechter" behandelt wirst, dann ist das studio auch nicht viel wert. bei mir ist es so, das meine gutscheine NICHT verfallen, aber das kann natürlich von studio zu studio variieren. Und ich behandel meine Kunden nicht schlechte nur weil sie nen gutschein haben, im gegenteil. meistens ist es so das kunden mit gutscheinen häufig neukunden sind, und die möchte ich ja an meine studio binden und das geht nur über qualität, flexibilität und freundlichkeit
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nailsdesign


548 21 11 Frankenthal
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| 13.05.2011, 21:15 |
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| er ist gültig,egal was sie geschrieben haben. Gestezlich ist 3 jahre gültig. Dieser Beispiel war bei SAT1 eklärt. Und das ist für alle.
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cindusia


79 8 4 Berlin
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| 13.05.2011, 21:24 |
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| wollte ich auch grade schreiben. Habe ebenfalls diese Reportage über Gutscheine gesehn und sie MÜSSEN dich behandeln. Denn jeder Gutschein ( ausgeschlossen Rabattaktionen) sind 3 Jahre gültig,sowie es nailsdesign geschrieben hat
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Sabsi

15755 137 565
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| 14.05.2011, 00:07 |
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diese Regelung gilt aber nur wenn auf dem Gutschein keine Befristung eingetragen ist, dann gilt der Gutschein ab Ausstellungsdatum 3 Jahre.
Wird ein Gutschein befristet ausgestellt, gütig bis.... dann ist dieser auch nur bis zum eingetragenen Datum gültig.
Ein befristet ausgestellter Gutschein muss aber mindestens 3 Monate gültig sein.
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cindusia


79 8 4 Berlin
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| 14.05.2011, 00:30 |
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| Das stimmt so eben nicht. Dieses Beispiel gab es auch und zwar dass ein Gutschein an dem Tag X ausgestellt wurde und nur bis zum Tag Y gültig ist. Nach den Daten war der Gutschein nur ein Jahr gültig, was aber nicht sein darf und nicht gilt. Und somit kann man auch noch 2 Jahre später diesen einlösen.
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Sabsi

15755 137 565
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| 14.05.2011, 01:01 |
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danke, das kann ja noch richtig lustig werden
Der Gutschein ist immer noch gültig und die Firma gibts nicht mehr ...
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Xanthara


3058 52 231 Irgendwo im Nirgendwo
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| 14.05.2011, 11:16 |
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Jo, Sabsi, und genau deshalb sind Gutscheine auch nur so lange Gültig, wie das Unternehmen existiert.
Geht das Unternehmen in den 3 Jahren pleite, ist auch automatisch der Gutschein ungültig und kann nicht mehr eingelöst werden.
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