|
|
|
|
|
JuleK

118 27 Berlin
|
| 01.07.2010, 09:44 Hab Angst, dass der Vermieter Gewerbe verbietet |
|
|
Hallo ihr Lieben,
habe jetzt an meinen Vermieter ein Schreiben rausgeschickt zwecks Gewerbe in der Wohnung.
Ich weiß das eine, die bei derselben Wohnungsgesellschaft ist, zuhause ihr Nagelstudio betreiben darf.
Ist dort ein normales Mietshaus in der Nähe eines Einkaufszentrums.
Ich wohne auch in einem normalen Mietshaus. Habe nach einem Fußweg von 20 m eine Einkaufspassage, die zu meiner Wohnungsgesellschaft gehört.
Habe nun aber trotzdem Angst, dass ich meine Wohnung nicht gewerblich nutzen darf.. wäre ja nur ein Nebengewerbe...
Kann mir jemand von euch sagen, wie meine Chancen stehen?
Danke!
lg
Jule
| |
|
|
 |
Anzeigen
|
|
|
|
 |
Steffe


756 75 9 Deggendorf
|
| 01.07.2010, 10:04 |
|
|
Hey jule, ich glaub das kann dir von uns hier keiner sagen weil keiner deine wohnungsgesellschaft kennt
lg steffe
| |
|
|
 |
JuleK

118 27 Berlin
|
| 01.07.2010, 10:27 |
|
|
Hallo Steffe,
danke für deine Antwort...
Das ist mir schon klar, das mir das keiner so vollständig beantworten kann...
Die Frage ist halt, ob ihr wisst, ob die das je Einzelfall entscheiden können, wie sie wollen, oder ob die, wenn die es in einer ähnlichen situation erlaubt haben, mir auch erlauben "müssen".
lg
| |
|
|
 |
Sabsi

15495 132 517
|
| 03.07.2010, 03:33 |
|
|
| Mehr als auf die Antwort der Wohnungsgesellschaft zu warten kannst Du nicht machen und spätestens dann wenn Du ein NEIN bekommst, dann kannst Dir sicher sein, das die andere Dame welche bei der gleichen Wohngesellschaft wohnt und ein Gewerbe betreibt, diese gar nicht gefragt hat.
| |
|
|
 |
JuleK

118 27 Berlin
|
| 23.07.2010, 11:12 |
|
|
Hallo ihr Lieben,
es ist so gekommen, wie befürchtet. Ich darf in meiner Wohnung kein Gewerbe ausüben.
Ich könnte k.....!
Mich ärgert das total, die andere hat in Ihren Wohnräumen ein Homestudio, schaltet ja auch Anzeigen, wo eindeutig von nem Homestudio die Rede ist, und ich, die ja nur ein paar Modelle zuhause arbeiten will, bekomme keine Genehmigung.
Aber der Hammer ist, dass da auch noch steht, dass die die Gewerbeanmeldung für 3 Kunden die Woche nicht nachvollziehen können.
Ich hatte halt angegeben, dass sich der Kundenverkehr in geringem Rahmen halte würde (ich muss ja erst mal genug Modelle finden und ja auch noch "nebenbei" arbeiten gehen)
Da hab ich dann noch ne Frage... ich hab ja n Tisch mit Staubabsaugung zuhause stehen, den nutz ich ja logischerweise auch für mich...
Wenn die da jetz kontrollieren kommen würden... und sich aufregen, weil ich ja "offensichtlich" doch da arbeite...
aber dann müssten die doch nachweisen, dass ich da Kunden bediene oder?
Weil für meine private Nutzung darf ich doch zuhause stehen haben, was ich will?
Würde mich freuen, wenn jemand dazu was sagt!
LG
Jule
| |
|
|
 |
NagelFee79


36 1 Berlin
|
| 23.07.2010, 12:04 |
|
|
Klar kannst du deinen Tisch mit Staubabsaugung da stehen haben. Wenn die was wollen, sollen sie dir doch erstmal beweisen, dass du da anderen Leuten die Nägel machst und damit Geld verdienst. Den Tisch kannst du doch nur für dich selbst zu stehen haben.
Wenn du magst, kannst du ja theoretisch auch von einer Massageliege aus Fernsehgucken. Nur weil du die zu stehen hast, heißt das ja nicht, dass du gegen Geld Massagen anbietest...
Wenn die kontrollieren kommen (was die glaub ich gar nicht wirklich dürfen), wär das ja nu noch der Oberknaller! Warum hast du das eigentlich gemeldet? Hätt ich gar nicht gemacht. Hätte da einfach gearbeitet und wenn die Wohnungsverwaltung das doch spitz gekriegt und geschimpft hätte, hätt ich auf blöd gemacht, von wegen "wusste ich gar nicht, dass man das nicht darf bzw. melden muss".
Naja, hätte würde sollte. Nu wissen die davon.
Aber was ich weiß ist, dass privat gemietete Räumlichkeiten auch gewerblich genutzt werden dürfen. Und man muss für die gewerblich genutzte Fläche auch nicht mehr Miete Zahlen.
Ich würde, wenn du so klein anfangen möchtest die Modelle bedienen und wenn einer fragt, dann sind es halt Freundinnen, denen du die Nägel machst.
Die Modelle sind doch sicher auch Freundinnen oder Verwandte, oder?
| |
|
|
 |
JuleK

118 27 Berlin
|
| 23.07.2010, 12:10 |
|
|
Hallo NagelFee79,
ich dachte halt, machst du ganz ordentlich... musst ja eh nen Gewerbeschein anmelden, sonst ist es Schwarzarbeit..... und dachte mir, bevor ich da nachher ne Menge Ärger am Hals hab...
Ja, die Modelle sind, Freunde, Bekannte, Verwandte....
aber ich wollte halt auch außerhalb dieses Kreises nach Modellen suchen....
Naja, die hätten sagen können, dass ich es darf, oder dass ich darf und mehr Miete zahlen muss (was ich ja gemacht hätte) oder eben, dass ich es nicht darf...
lg
| |
|
|
 |
NagelFee79


36 1 Berlin
|
| 23.07.2010, 12:14 |
|
|
hmmmm... schwierig schwierig....
Wie wäre es denn, wenn du dich bei einem Rechtsanwalt mal nochmal genau nach der Gesetzeslage erkundigst? Meistens kostet so eine Auskunft nix. Und wenn du einen Paragraphen etc. hast, und du laut Gesetz in deiner Privatwohnung ein Gewerbe betreiben darfst, kannst du das denen ja nochmal unter die Nase reiben und abwarten, was die dann dazu sagen.
| |
|
|
 |
JuleK

118 27 Berlin
|
| 23.07.2010, 12:18 |
|
|
ich glaub, dass lass ich lieber,
ich will ja ja noch ne Weile wohnen....
| |
|
|
 |
NagelFee79


36 1 Berlin
|
| 23.07.2010, 12:24 |
|
|
ja, ist auch richtig. stress mit dem Vermieter ist immer ganz schön doof. da kann man noch so sehr im recht sein.
Aber erkundigen würde ich mich trotzdem mal. Vielleicht ist es ja so, dass die das weder erlauben müssen, noch verbieten dürfen. Und wenn du dir sicher bist, dass du vom Gesetz her darfst, dann würde ich einfach machen, bis jemand was sagt.
Oder?
| |
|
|
 |
JuleK

118 27 Berlin
|
| 23.07.2010, 12:31 |
|
|
nee, nee,
ich darf es nicht laut Gesetz, ich brauch dafür die Erlaubnis vom Vermieter.
Ich find es nur halt doof, dass es ne Dame gibt, die in ihrer Wohnung ein Homestudio hat, indem sie Vollzeit arbeitet und ich halt nicht darf.
| |
|
|
 |
NagelFee79


36 1 Berlin
|
| 23.07.2010, 12:34 |
|
|
ach echt? Per Gesetz ist es verboten, wenn man nicht die Zustimmung des Vermieters hat?
Oh, das wußte ich gar nicht... Is ja verschärft.
Nur komisch, dass die andere Dame es darf.
In welcher Etage wohnst du denn und welcher wohnt die andere Dame?
Hat sich die andere denn auch die Erlaubnis vom Vermieter geholt?
| |
|
|
 |
JuleK

118 27 Berlin
|
| 23.07.2010, 12:37 |
|
|
ich wohn Paterre, sie auch..
ich denke mal, dass sie keine Erlaubnis hat... und wenn die das spitz kriegen, können Sie ihr das halt verbieten...
| |
|
|
 |
NagelFee79


36 1 Berlin
|
| 23.07.2010, 12:38 |
|
|
| und was willst du nu machen?
| |
|
|
 |
JuleK

118 27 Berlin
|
| 23.07.2010, 12:38 |
|
|
| Gesetz weiß ich jetzt nicht sooo genau.. aber so steht es im Mietvertrag.
| |
|
|
 |
JuleK

118 27 Berlin
|
| 23.07.2010, 12:40 |
|
|
naja..
ich werd dann mein Gewerbe für mobil beantragen... meine Familie und Freunde zu Hause machen...
und die "fremden Modelle" zu Hause besuchen....
und es dann halt auch nach der Modellzeit mobil machen...
| |
|
|
 |
NagelFee79


36 1 Berlin
|
| 23.07.2010, 12:44 |
|
|
| auch ne Variante. Na dann wünsch ich dir viel Glück und alles Gute!
| |
|
|
 |
JuleK

118 27 Berlin
|
| 23.07.2010, 12:46 |
|
|
danke!
Ich wünsch dir ein schönes wochenende!
| |
|
|
 |
mynewnails

19 2 Hamburg
|
| 06.08.2010, 08:27 |
|
|
Hi Leute,
hier mal eine Aktuelle Informaion zu diesem Thema.
Es ist richtig das man die genehmigung des Vermieters braucht. Allerdings darf dir der Vermieter diese nicht verweigern, bzw. nur unter bestimmten Vorraussetzungen, die da wären:
Lärmbelästigung der anderen Mieter, des gleichen extreme Geruchsbelästigung. Z.B. das arbeiten mit Chemikalien.
Das älteste gewerbe der Welt.
Also ich denke auch das du dir da Verstärkung holen solltest.
Ausserdem Google mal nach " Gewerbe in Mietwohnung"
Da gibt es ganz viele Rechtsinformationen.
LG
| |
|
|
 |
JuleK

118 27 Berlin
|
| 06.08.2010, 09:29 |
|
|
hallo mynewnails,
danke, dann werd ich mich mal noch ein wenig informieren.
lg
| |
|
|
 |
Sabsi

15495 132 517
|
| 07.08.2010, 00:04 |
|
|
| mynewnails hat Folgendes geschrieben: | ... das arbeiten mit Chemikalien.
LG |
Genau das kann schon ein Grund sein, denn die Chemikalien mit welchen wir arbeiten sind fast alle Feuergefährlich
Geruchsbelästigung wäre Acryl, obwohl es da auch Produkte gibt die nicht ganz so geruchsintensiv sind.
Bei Genossenschaftswohnungen ist es immer schwierig, sich durchzusetzen wenn es um eine gewerbliche Tätigkeit handelt.
Meist hängt es mit der Nutzungsänderung zusammen.
| |
|
|
 |
Bluefire


739 24 6 Wichtelland
|
| 07.08.2010, 00:41 |
|
|
man muss auch bestimmte Punkte beachten wenn man ein eigenes Homestudio hat oder nicht
bzw .ein eigenes Klo für die Kunden .
Ist schon echt Mist wenn der vermieter nicht mitspielt ...
@JuleK
Aber einen Tisch und alles was man zum Nageln braucht kannst du ruhig zuhause stehen haben,sollen die erst mal beweisen das du dafür Geld nimmst
schließlich machst du es weilo es dein hobby mit ist
| |
|
|
 |
mynewnails

19 2 Hamburg
|
| 08.08.2010, 08:54 |
|
|
Hi,
Mit Chemikalien ist eher der Hardcore in der Richtung gemeint, wie ein Chemisches Labor.
Aber es ist wirklich so, das der Vermieter das Gewerbe icht verbieten darf.
Ist schon doof, du brauchst seine Genehmigung und auf der anderen Seite darf er es nicht Verbieten. Da sind Streitigkeiten ja fast vorprogrammiert.
Mit dem eigenen Klo für Kunden ist das ikn einem Home Studio so ne Sache, ich habe dafür eine Gästetoilette.
Wer das nicht hat, sollte aber bei der Einhaltung der Hygienebedingungen keine Probleme haben.
Es ist ja nicht so das die Kunden im Home Studio Schlange stehen und nach jeder Kundin Reinigen und Desinfizieren sollte nicht das ding sein.
LG
| |
|
|
 |
hadrahe

519 14 4
|
| 08.08.2010, 09:13 |
|
|
| Du hättest natürlich die Möglichkeit, den Vermieter dahingehend zu fragen, weshalb er - unter konkreter Namens- und Adressenangabe -. einem die Zustimmung erteilt, obwohl die Dame das bei weiterem größer aufzieht (leg den Flyer einfach mal dort vor ) und Dir, obwohl schon offenliegt, dass Du nur wenige Kunden hast, die Genehmigung verweigert wird, Vll. in einem höflichen Schreiben und darauf hinweisen, dass Deine Kunden weder Lärm noch Dreck machen und Du ja auch keine MASSENABFERTIGUNG vor hast. Gleiches Recht für alle ,...
| |
|
|
 |
Tina78


2171 46 116 Wolfhagen
|
| 08.08.2010, 09:32 |
|
|
da hätte ich aber Angst, der anderen das Geschäft kaputt zu machen. Wenn nämlich der Fall eintritt, das diese nicht gefragt hat und es ihr dann auch verboten wird.
Ist eine Gewissensfrage, ob man das reskieren will.
Ansonsten die Dame einfach ma fragen, ob sie die Gesellschaft informiert hat und wenn ja, würde ich sie in einem Schreiben erwähnen, ansonsten eher nicht.
| |
|
|
 |
|
|
|
| Anzeigen |

|
|
|
|