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haftung bei "nageltante in ausildung"
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Sabsi
Mitglied



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28.02.2011, 04:12    

Du musst die Kundin ja nicht unbedingt im wörtlichen Sinn verletzten.... es reicht doch schon wenn Dir der Geltiegel umkippt und das Gel auf ihre teure Hose tropft oder aus versehen der Nagellack umkippt und ihre Bluse versaut.... oder Du hast kurz bevor die Kundin kam... feucht aufgewischt.... Kundin rutscht aus... bricht sich Fuß oder Hand.

Ist jetzt vielleicht klar warum man eine Haftpflicht braucht ?


alles andere kann man über AGB regeln und davon immer ein Exemplar von der Kundin unterschreiben lassen ( das kommt zu den Kundenunterlagen) und das andere darf sie mitnehmen zum lesen.
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ToMaTo
Mitglied



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Frankfurt (Oder)

28.02.2011, 13:10    

Sabsi hat Folgendes geschrieben:
Du musst die Kundin ja nicht unbedingt im wörtlichen Sinn verletzten.... es reicht doch schon wenn Dir der Geltiegel umkippt und das Gel auf ihre teure Hose tropft oder aus versehen der Nagellack umkippt und ihre Bluse versaut.... oder Du hast kurz bevor die Kundin kam... feucht aufgewischt.... Kundin rutscht aus... bricht sich Fuß oder Hand.

Ist jetzt vielleicht klar warum man eine Haftpflicht braucht ?


alles andere kann man über AGB regeln und davon immer ein Exemplar von der Kundin unterschreiben lassen ( das kommt zu den Kundenunterlagen) und das andere darf sie mitnehmen zum lesen.



HP- versicherung keine frage

mir gehts jedoch halt primär um diese beiden benannten fälle
sybille3
Mitglied



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Deutschland

28.02.2011, 13:15    

Haftungsausschlüsse für Körperschäden sind in AGB, wie ich oben schon versucht hab zu erklären, unwirksam. Das geht nur einzelvertraglich ausgehandelt.

"§ 309 BGB
Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit

Auch soweit eine Abweichung von den gesetzlichen Vorschriften zulässig ist, ist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam

7. (Haftungsausschluss bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit und bei grobem Verschulden)
a) (Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit)

ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen;
b) (Grobes Verschulden)

ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen;"
Danke2xDanke
ToMaTo
Mitglied



33
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Frankfurt (Oder)

28.02.2011, 14:23    

danke, danke, danke

diese antwort habe ich gesucht

sprich wenn ich meine modelle einen entsprechenden haftungssausschluss unterschreiben lasse (nicht agb) dann ist es ok und die damen wissen von vorn herein auf was sie sich einlassen

genau um diese ausage geht es mir Idea
Sabsi
Mitglied



15755
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03.03.2011, 02:11    

Ist es bei den AGB´s nicht gesetzlich so geregelt, dass man diese auf seine speziellen Bedürfnisse zuschneiden kann ... Nageldesign ist ja nicht mit einem normalen Shop zu vergleichen und guck dir mal die AGB´s von Friseuren an, da sind auch immer etliche Sachen genannt, die vorkommen könne (macht man ja nicht mit Absicht) diese hätten dann ja auch keine Gültigkeit oder wie ist es mit dem Haftungsausschluss den man vor Operationen unterschreiben muss... wo auch auf alles mögliche hingewiesen wird.

oder wie du sagst, dass man es einzeln aushandeln muss, dann würde ja für oben genannte Fälle eine ausführliche Kundeninformation reichen ... die man sich unterschreiben lässt.
sybille3
Mitglied



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Deutschland

03.03.2011, 21:11    

da Problem ist, dass, wenn man ein "Schreiben" fertig macht und das einfach den Kunden vorlegt, es eben nicht mehr einzelvertraglich ausgehandelt ist, sondern vorformuliert und einseitig gestellt und damit eben doch AGB... Aber da sind die Grenzen einfach fließend.

"§ 305 BGB
Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbedingungen in den Vertrag

(1) Allgemeine Geschäftsbedingungen sind alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrags stellt. Gleichgültig ist, ob die Bestimmungen einen äußerlich gesonderten Bestandteil des Vertrags bilden oder in die Vertragsurkunde selbst aufgenommen werden, welchen Umfang sie haben, in welcher Schriftart sie verfasst sind und welche Form der Vertrag hat. Allgemeine Geschäftsbedingungen liegen nicht vor, soweit die Vertragsbedingungen zwischen den Vertragsparteien im Einzelnen ausgehandelt sind."

Es gibt Ausnahmen, bei denen es doch geht (öffentlicher Nahverkehr zB) aber mir fällt jetzt nichts ein, warum es für Nagelstudios eine Ausnahme geben sollte...

Das mit den Ärzten ist was anderes, erstens ist jede Behandlung anders und eben deswegen doch einzelvertraglich, zweitens hat man in die Behandlung als Körperverletzung eingewilligt, drittens beziehen sich die Aufklärungsgeschichten über Risiken gerade auf die Sachen, die passieren können, OBWOHL der Arzt KORREKT gearbeitet hat und viertens haftet der Arzt IMMER für Körperschäden, die auf BehandlungsFEHLERN beruhen (sogar mit Beweislastumkehr).

Die AGBs von Friseuren kenne ich nicht. Aber die Tatsache, dass ich von denen noch nie was gesehen habe, spricht sehr dafür, dass die nicht Vertragsbestandteil werden (das werden sie nur, wenn der Friseur sie den Kunden auch vorlegt) und schon deswegen keine Wirkung entfalten, egal was drin steht.
Abgesehen davon würde ich spontan vermuten, dass solche Haftungsausschlüsse auch in Friseur-AGB unwirksam wären. Die Leute verwenden alle möglichen unwirksamen Klauseln aus Unwissenheit - das hat also gar nichts zu bedeuten.

Und nochmal: Ob man das mit Absicht macht, ist in diesem Kontext VÖLLIG IRRELEVANT.
Einen Unterschied macht das nur insoweit, dass man die Haftung für Vorsatz (sowas ähnliches wie Absicht) auch einzelvertraglich nie ausschließen kann.

Und: wer unwirksame AGB verwendet, macht sich auch schadensersatzpflichtig.
Sabsi
Mitglied



15755
137
565


04.03.2011, 02:56    

sybille3 hat Folgendes geschrieben:
Und: wer unwirksame AGB verwendet, macht sich auch schadensersatzpflichtig.


das ist vollkommen richtig, deswegen arbeitet man ja auch eine AGB mit einem Rechtanwalt zusammen aus.

Bei einigen Friseuren habe ich die AGB´s schon gesehen, hängen meistens im Wartebereich an der Wand, sodass man sie als Kunde gut lesen kann.
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