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nagelprinzessin

1 1 Kulmbach
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| 01.02.2011, 13:19 HWK Beitrag |
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Hallo,
bin selbständig ausschließlich mit Nageldesign und habe mal wieder von der HWK meine Jahresrechnung erhalten. Nun habe ich gelesen, daß für Nagelstudios kein HWK Beitrag fällig wäre.
Daraufhin habe ich bei der HWK angerufen, diese teilten mir unfreundlich mit, daß ich auf jeden Fall die Rechnung zahlen müsste und daß das Urteil gar nicht rechtskräftig wäre. Außerdem meinte er noch, bei der IHK würde ich genauso viel oder mehr zahlen.
Wie komm ich bei diesem Laden möglichst schnell raus?
Danke für Eure Hilfe!
Gruß
Mandy
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michab

19 6 Dingolfing
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| 02.02.2011, 10:24 |
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Hallo, wenn du in deine Gewerbeschein mehrere Aktivitäten eingetragen hast, wie Fusspflege, Kosmetik, usw. dann fällst du unter Kategorie Kosmetik und bist beim HWK, wenn nur mit Nageldesign registriert bist dann nur beim IHK.
Lg,
Michaela
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Funny Anny

550 17 2
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| 02.02.2011, 20:14 |
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| Zahl das bloßnicht! Das versuchen die immer so. Ich hab dadurch mehrere hundfert Euro verloren. Wenn du NUR Nageldesign betreibst musst du NICHT zahlen.Lass dir nicht drohen. Ich hab auch gewonnen.
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Welli

126 0 16 LK HN
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| 04.04.2011, 13:47 |
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laut auskunft IHK gehört seit 2009 nageldesign wieder zur IHK
beitrag je nach region unterschiedlich
kannst mal schauen ob bei deiner reionalen IHK die wirtschaftssatzung findest (über die suche)
dort stehen die beiträge drin
z.b.
Heilbronn Einzelunternehen und Gbr bis 5.200,- Gewinn sind beitragsfrei
nächste staffel ist 25.000,-, da wäre der beitrag 25,- pro jahr
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Romiena1988


426 46 20 Witten
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| 29.04.2011, 01:23 |
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| Ich hab jetzt gelesen auf einer Seite eine Dame hatte angerufen bei der IHK, dass man Fußpflege und Nageldesign mit ins Gewerbe der IHK nehmen darf, wenn der Begriff kosmetische Fußpflege jedoch hingechrieben wird fällt es unter der HWK.
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