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Jutta01
Mitglied



62
9
Bork

22.03.2010, 20:37    IHK will Geld

Ich hab ein Nebengewerbe und hab heute ein Bescheid über 100 Euro die ich zahlen soll.Ist das richtig?
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Betti
Mitglied



658
82
Kreis Tuttlingen

22.03.2010, 21:33    

das kann ich nicht verstehen da gibt es doch gewisse Freigrenzen weiß nicht mehr so genau aber ab erst einem gewissen Betrag Umsatz muss man da erst zahlen. Waren das glaub ich so bis 5000 € im Jahr Umsatz ist frei von Beiträgen. Ich musste da eine Erklärung unterschreiben am Anfang der Gewerbeanmeldung dass ich nicht so viel im Jahr Umsatz habe und daraufhin war ich befreit von Beiträgen zur IHK.
Also ich glaube schon dass Du vielleicht am Anfang so eine Erklärung dort nicht abgegeben hast? Dass es jetzt soweit gekommen ist ? Also bis jetzt ist bei mir nichts gekommen.
Mehr weiß ich auch nicht. Ruf doch einfach dort an und kläre es. Ist bestimmt kein Problem.
LG
Betti
Sabsi
Mitglied



15755
137
565


23.03.2010, 03:10    

Soweit ich mich erinnern kann und richtig informiert bin, ist man von den Gebühren nur in den ersten beiden Jahren befreit. Antrag muss man aber selber stellen ( § 34 der GeWO). Stellt man diesen Antrag nicht oder nicht innerhalb einer bestimmten Frist, dann muss man zahlen.

Weiters muss man auch den Mindestbetrag bezahlen, wenn man schon mal ein Gewerbe angemeldet hatte. Die Mindestbeitragssätze liegen bei Kleinunternehmen bei 75,-- bis 300,-- Euro

Näheres dazu erfährst Du aber bei Deiner zuständigen IHK.
Betti
Mitglied



658
82
Kreis Tuttlingen

23.03.2010, 14:27    

SOO
Jetzt habe ich mich informiert :
Vom Beitrag befreit sind die nicht im Handelsregister eingetragenen Unternehmen von einem Gewerbeertrag, hilfsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb, bis 5200,00 € pro Jahr.
Wenn vom Finanzamt einen höheren Gewinn erziehlt wird meldet diese es der IHK.
Am Anfang der Gewerbeanmeldung bekommt man einen Brief der IHK wo man die Beitragsfreistellung ankreuzen kann und an die IHK zurückschicken muss.Bei Existenzgründung gibt es § 3 ABS 3 Satz 4 IHKG sind Extistenzgründer in den ersten vier Jahren ganz oder teilweise befreit soweit der Gewerbeertrag/ Gewinn aus Gewerbebetrieb 2500,- € nicht übersteigt
Nähere Informationen hierzu finden Sie in der Wirtschaftsatzung und der Beitragsordnung der IHK, die über Ihre IHK Webseiten abrufbar sind.
Sabsi
Mitglied



15755
137
565


25.03.2010, 02:18    

Die IHK-Beiträge setzen sich aber aus 2 Komponenten zusammen, nämlich aus dem Grundbetrag und der Umlage.
Von der Umlage ist man befreit, siehe Gewinn, wenn dieser nicht höher ist als die Freibetragsgrenze.

Die Befreiung vom Grundbetrag gilt aber lediglich in den ersten 2 Jahre.
biggi22
Mitglied

biggi22

179
8
nähe neumarkt

25.03.2010, 13:51    

ich hab auch so ein schreiben bekommen, das ich was zahlen soll....
das hab ich dann meinem steuerberater gegeben und der hat das dann geklärt, musste nicht zahlen!
Gruß Biggi
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