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Andrea68


49 2 4 Hessen
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| 20.08.2011, 11:17 |
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das angebot wurde entfernt , allerdings ist jeder , der eine artikelbeschreinung nicht richtig liest oder evtl. hinterfragt selbst schuld wenn dann nur ein leerer karton ankommt
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Sabsi

15755 137 565
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| 02.09.2011, 03:20 |
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| Oftmals werden OVP aus dem Grund gekauft, weil man ein gleiches Gerät hat aber die Verpackung dafür schon weggeschmissen hat und wenn man dann einen Garantiefall hat.... nehmen viele Firmen ein Gerät nur dann zurück wenn es in der Original Verpackung ist.
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szusza


347 35 54
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| 05.09.2011, 08:43 |
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was rechtlich aber nicht haltbar ist! garantiefälle müssen auch ohne originalverpackung abgewickelt werden!
dazu gibts gerichtsurteile, in deutschland zumindest...
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Xanthara


3058 52 231 Irgendwo im Nirgendwo
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| 05.09.2011, 23:02 |
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Das mag ja sein, aber das wissen die wenigsten!
Oder wusstest du, das du auch reklamieren und umtasuchen kannst ohne Kassenbon? Du brauchst lediglich einen Zeugen, der bezeugen kann, das du "das " dort und dann gekauft hast.
Also sind die Zusätze die du überall liest wie "Umtausch nur mit Kassenbon" rechtlich auch nicht korrekt.
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Sabsi

15755 137 565
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| 05.09.2011, 23:21 |
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oder man hat ein gleiches Gerät.... will dies auch verkaufen, sieht aber in der OVP besser aus....
Das wäre auch ein Gründ warum jemand einen leeren Karton kauft.
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