Kleingewerbe anmelden? - Gewerbeanmeldung, Finanzamt und andere Behörden

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« Homestudio Anmeldung - Kosten, Ummeldung, Pflichten? Kleingewerbe oder Freiberufler »
Eleila
Mitglied



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Güstrow

02.03.2011, 12:50    Kleingewerbe anmelden?

Hallo ihr Profis,
ich bräuchte mal eure ehrliche Meinung.
Ich hab event.vor ein Kleingewerbe anzumelden, da ich Arbeit hab.
Es soll auf jeden Fall nur als Kleingewerbe bleiben.

Da ich nicht sehr viel verdiene hab ich mir das überlegt nebenbei ein bischen zu machen.

Kommen da viele Kosten auf mich zu?
Denn das könnte ich mir dann nicht leisten.
Hätte im Moment so etwa 5-8 Kunden im Monat.

Bitte um eure Hilfe,danke im voraus

LG Eleile
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Sabsi
Mitglied



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02.03.2011, 23:24    

Hallo Eileile,

diese oder so ähnliche Frage wurde schon vielfach gestellt, benütz doch bitte einfach mal die SUCHE und lies dir hier im Bereich die ganzen Treads durch.

1. wenn Du Dich selbständig machen willst, musst Du Deinen Arbeitgeber um Erlaubnis fragen.
2. der Vermieter muss es erlauben
3. wenn es sich um eine Wohnung in einem reinen Wohngebiet handelt, dann ist Gewerbe nicht erlaubt. Betrifft auch Hauseigentümer.
4. ist es Mischgebiet... kann es sein, dass das Bauamt eine Nutzungsänderung der Wohnung möchte (Bundeslandabhängig) wo der Arbeitsbereich eingezeichnet ist und noch diverse andere Auflagen wie z.B. Parkplätze... um dies genau zu Erfahren beim zuständigen Bauamt anrufen

wenn Du das durch hast, dann

5. bei der Krankenkasse anrufen wieviel du dazuverdienen darfst ohne dich selber versichern zu müssen oder du zuzahlen musst.
6. Gewerbe anmelden (zw. 30,-- bis 50,-- Euro)
7. Versicherungsmakler konsultieren, denn Du brauchst eine Haftpflichtversicherung
8. wenn Du ein Radio oder Pc oder was immer du benützt um eventuell Musik laufen zu lassen... dann kommt noch GEZ und GEMA dazu
9. Müllgebühren für Gewerbetreibende
10: Werbung machen , Visistenkarten, Flyer, Homepage etc.

Dann kannst loslegen

Die Einnahmen- Ausgaben = das was davon überrigbleibt von dem was Du verdienst werden zu Deinem Lohn hinzugezählt oder wenn Du minus hast abgerechnet, darauf ergibt sich dann ob Du Einkommensteuer nachzahlen musst oder ob du was zurückbekommst.

Das waren so die groben Anhaltspunkte.

Mehr zu diesem Thema findest Du wie anfangs bereits beschrieben.

Liebe Grüsse
Danke1xDanke
Eleila
Mitglied



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Güstrow

03.03.2011, 09:06    

Hallo Sabsi,ich dank Dir für die aufschlussreiche Erklärung.
Einiges fällt bei mir schonweg,ich würd es im eigenen Haus machen,da hab ich einen Raum zur Verfügung.
Er ist zwar klein,ca 16 qm aber ich denk für meine Zwecke reicht das aus.

Muß mir nur noch bischen was anschaffen,wie z.B. einen Tisch,Stühle,Absauggerät.
Ansonsten hab ich erst mal alles.Und vielleicht noch einen Fräser,aber der ist erst mal nicht so wichtig.

LG Eleila
Sabsi
Mitglied



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04.03.2011, 02:50    

Da fällt eigentlich nur der teil mit dem Vermieter um erlaubnis fragen weg...

alles anderen Punkte musst Du genauso abarbeiten.

Denn es nützt Dir überhaupt nichts, da kannst Du noch so viele Räume zur Verfügung haben, wenn das Haus in einem reinen Wohngebiet steht, dann wird dort kein Gewerbe erlaubt werden.

Steht das Haus in einem Mischgebiet, dann sind die von Bundesland zu Bundesland verschieden Baurechtlichen Sachen drann...
Nutzungsänderungsplan um den kommst Du schon mal nicht drumm rum, weil der Wohnraum dann ja zum Gewerberaum wird. Raumhöhe kann auch noch ausschlaggebend sein.
Sunshine1981
Mitglied

Sunshine1981

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------

04.03.2011, 15:00    

@Sabsi: Und wie ist das bei einem mobilen Nagelservice?
sandrachen
Mitglied



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1
WETZENDORF

04.03.2011, 18:35    

interessiert mich auch
GEZ, Haftpflicht ist klar
was ist mit Gema und Müllgebühren?
Fahrtenbuch?
Bille
Mitglied

Bille

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Schwarzwald

04.03.2011, 22:55    

Also ein mobiles Nagelstudio hat´s das etwas leichter - GEMA fällt ja nur an wenn du deine Kunden mit Gemapflichtiger Musik beschallst und auch nur Müllgebühren wenn du Müll hast - also ich hab kein CD Player oder Radio mit zur Kundin und ich nehm auch keinen Müll mit nach Hause.... aber nach der Gewerbeanmeldung meldet sich z.B. das Landratsamt von alleine...
Angel2009
Mitglied



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Geldern

05.03.2011, 08:54    

Wenn du ein Mobiles Studio hast musst du auch GEZ zahlen wenn du ein auto hast, es ist ja ein Geschäftsauto. Weil für ein Privat auto zahlst du ja auch!

Aber du kannst ja gern deine Antenne ausbauen. mit samt leitung

Ein kumpel war mal so schlau und hat angegeben sein auto hätte kein radio der wurde kontrolliert und da haben die gesagt was da alles raus muss.. die ganze antenne muss am auto entfernt werden samt verkabelung und einrichtung am auto.

Und für unsere Taxen zahlen wir nur gez das ist pro auto ca 5 euro im monat
Bille
Mitglied

Bille

683
5
6
Schwarzwald

06.03.2011, 15:18    

Jep...GEZ zahlt man sowieso immer beim Auto...nur die GEMA fällt beim mobilen Nagelstudio weg...
Beautynails-Team
Mitglied



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06.03.2011, 15:29    

Nutzungsänderung fällt auch weg, da man ja nicht zu Hause arbeitet.

Gema fällt weg.

Müllgebühren auch, allerdings nicht überall, kann von Landkreis zu Landkreis unterschiedlich sein.... denn leere Geltiegel oder feilen etc. entsorgt man ja oftmals nicht beim Kunden, da hilft hin und wieder eine fundierte Argumentation.
Sunshine1981
Mitglied

Sunshine1981

374
21
19
------

14.03.2011, 10:23    

Und muss man dann zwei mal bezahlen, wenn man das Auto geschäftlich und privat nutzt? Weil ich meinen privaten Pkw, für den ich sowiso schon zahle, nutzen würde.
Sabsi
Mitglied



15755
137
565


16.03.2011, 01:55    

grundsätzlich ist es so, dass sofern Geräte im privaten Haushalt angemeldet sind, auch die Nutzung eines zumindest teilweise gewerblich genutzten Autoradios anmeldepflichtig ist.

Die gewerbliche GEZ kannst als Ausgabe in Deine GÜV nehmen - die private nicht.
laprincessno1
Mitglied

laprincessno1

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Neuss

18.03.2011, 13:09    

ich hab auch eine frage dazu..was ist wenn ich mich fahren lassen würde von nem freund oder freundin oder eltern..immer unterschiedlich-aber trotzdem mobiles nagelstudio mache..
Sabsi
Mitglied



15755
137
565


19.03.2011, 01:48    

Ich sehe denn Sinn Deiner Frage nicht ?

GEZ fürs Autoradio bezahlen dann diese Menschen welche Dich fahren, aber nicht Du.

Wenn Du denen was bezahlst für den Fahrservice, dann über Quittung die kannst als Ausgaben gegenüber dem Finanzamt geltend machen.
laprincessno1
Mitglied

laprincessno1

382
6
15
Neuss

19.03.2011, 12:19    

ja ne...dankeschön
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