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Kundin vergisst Termin! - Kunden - Seite 2
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Ginger


1184 31 108 Voerde
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| 20.09.2011, 15:02 |
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...das mit den Terminkarten unterschreiben lassen find ich gut. das wäre vielleicht auch ne idee für mich.
find es nur schade, dass dann quasi auch die zuverlässigen Kunden darunter "leiden" müssen... aber auf der anderen seite denke ich mir immer öfter: ICH muss auch mal mehr an mich denken!
es ist ja zum glück noch nicht so oft vorgekommen, dass jemand trotz vereinbarung nicht gekommen ist, aber trotzdem ärgert es mich immer.
weil ich eigentlich denke, man kann mit mir reden, und wenn jemand keinen bock hat zu kommen, dann soll er mir das sagen.... fänd ich nur fair. aber manche leute....
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Sabini

116 15 6 Nagelstudio
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| 20.09.2011, 17:15 |
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Ne so meine ich das auch nicht.
Wie mache ich das am besten?
Also, nehmen wir mal an:
Eine Neukundin kommt und füllt so die Kundenkarte aus, um genaueres über den Kunden heraus zu finden (War ja schon mal Thema!) und unterschreibt.
^^Kann ich dann der Kundin nicht auch das Formular auf dem steht, dass bei nicht Absage des nächsten Termins, die nächste Modellage als Neupreis ( also nicht Auffüllpreis) berechnet wird?
Steh ich auf dem Schlauch? Oder hab ich es wieder nicht verstanden?!
Sorry, hab heute echt viel um die Ohren! Danke für das "frohe Schaffen"!
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Sabini

116 15 6 Nagelstudio
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| 20.09.2011, 17:20 |
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Was nehmt Ihr für Durchschläge für die Terminkarten? Wie sollen die aus sehen?
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tina1982


460 8 42 Hemhofen
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| 20.09.2011, 21:39 |
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Hallo,
ich habe mich für dich mal etwas schlau gemacht, und muss sagen, das ich zwecks Ausfallgebühr im Internet 2 unterschiedliche Urteile gefunden habe.
Der erste war 2009 in NRW. Die Nageldesignerin verklagte ihre Kd auf Ausfallgebühr von 2 verpassten Sitzungen. Auf ihrer HP hatte sie auf die AGB´s aufmerksam gemacht. (ich muss sagen, dass in der Erklärung des Richterspruchs nicht rauszulesen war, ob die ND der Kd diese AGB´s schriftlich zum unterschreiben gab) Auf jedenfall gab hier der Richter der ND recht, und verklagte die Kd auf Zahlung, eben weil die AGB´s für die KD einzusehen waren.
Beim 2. Fall, in Thüringen ebenfalls von 2009, verklagte die ND die Kundin auf Ausfallgebühr von 3 verpasster Sitzungen (soweit hätte ich es erst nicht kommen lassen) Die Klage wies der Richter mit der Begründung ab, die ND hätte sowohl die AGB´s im Nagelstudio aushängen müssen, als auch auf den Termin-Kärtchen vermerken müssen. Ein vermerk auf der HP reiche alleine nicht. Allerdings geht auch hier nicht hervor, ob die ND ihrer Kd die AGB´s schriftlich unterzeichnen lies.
Was ich dir aber als Garantie sagen kann, ist das du nicht mehr als max. 50% der zu erwartenden Einnahme einklagen kannst. Max. noch Fahrtkosten, Telefonkosten o. z.B. Mahnkosten.
Und es stimmt schon, es kann sein da die Leute das schlecht reden. Die sagen dann ja auch nicht immer die Wahrheit. Am Ende heist es, mit der hab ich schlechte Erfahrung gemacht, und schon bleiben Kd aus.
Stell dir mal vor, dir nimmt das jemand so übel, und schreibt im Internet nen Block mit ner schlechten Erfahrung, die bekommt dann jeder zu sehen, der dich (dein Studio) googelt. Ich weis zwar nicht ob das "Legal" ist, aber es gibt schon solche schlechte Erfahrungsberichte, und wenn du einmal so nen Titel hast, den kriegst du schwer wieder weg, auch wenn es dein gutes Recht ist. Leider
Hoffe es hilft dir.
LG
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Sabsi

15755 137 565
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