Mein Diplom anerkannt?

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" Sansan, 10.04.2013 11:42.
Sansan

Sansan

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Huhu, ich wollte mal wissen ob mein Diplom anerkannt ist und ob ich damit als naildesignerin arbeiten kann/darf. Vielleicht wisst ihr wie ich das erkennen kann. Danke schonmal :)
image Mein Diplom anerkannt? in Nailart Kurse
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10.04.2013 11:42 • #1


Bella82

Bella82

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Gugug! :wink:
mal ganz blöd gefragt: warum solltest du nicht dürfen? Glaube nicht, dass da was anderes stehen soll/muss! War das ein Fernkurs weil du die Frage stellst?
Lg

10.04.2013 11:53 • #2



Hallo Sansan,

Mein Diplom anerkannt?

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Channly

Channly

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In Deutschland brauchst du gar kein (anerkanntes) Zerti, nur ein GS...
deswegen gibts ja überall diese tollen Pilz-aus-dem-Boden-Studios
Aber wenn dus ordentlich machen willst brauchs natürlich etwas mehr als 'nur' nen GS^^

10.04.2013 12:03 • #3


Irini2013

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Soweit ich mich hier im Forum gut informiert hab (da ich selber ein Diplom hab) ist es verboten so eins im Studio aufzuhängen es hieß,man kann sich sogar Strafbar machen.

Ich hoffe ich hab nichts falsches erzählt.

Hier ist der passende Link dazu :
https://www.beautynails-forum.de/schulun ... 21533.html

LG Irini

10.04.2013 12:50 • #4


Luzi72

Luzi72

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Hm, aber gilt das auch für die Schweiz? Sansan kommt ja nicht aus Deutschland

10.04.2013 13:26 • #5


Ginger

Ginger

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wie es in der schweiz ist, weiß ich auch nicht.

aber hier kann sich (leider) jeder depp selbsttändig machen, auch ohne irgendein zertifikat :evil:

10.04.2013 13:29 • #6


Luzi72

Luzi72

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Habe jetzt auch noch ein wenig recherchiert. Das mit dem Diplom ist gar nicht so einfach.

An und für sich darf wohl jeder ein Diplom ausstellen, solange es klar ersichtlich ist, dass es kein staatliches Diplom, sondern lediglich eine Urkunde über die Teilnahme an einem Kurs ist. Soweit wäre das Diplom, das Sansan hat ok.
Was man definitiv nicht machen darf, ist, sich "Dipl." oder "diplomiert" zu nennen. Dies darf man nur nach einer staatlichen Prüfung an einer höheren Schule.

Allerdings: um die Frage von Sansan mal einfach zu beantworten: als Nagelfee darf jeder arbeiten - mit oder ohne Diplom/Zertifikat/Schulung oder was auch immer. Leider reicht es vollkommen aus, dass derjenige der Meinung ist, das zu können.

10.04.2013 13:44 • #7


Sansan

Sansan


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Ne war kein Fernkurs, sondern bei ner naildesignerin im Studio. Aber so wie es sich anhört ist das eher ne Bestätigung für einen selber, dass man die Grundbasis erlernt hat :) und in nächster zeit werd ich das eher daheim und für Freunde und bekannte machen daher ist wohl auch noch kein gs nötig :) danke euch für eure Meinungen und Infos :)

10.04.2013 15:15 • #8


miss_sunshineMD

miss_sunshineMD

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Dann denk aber daran das du dann kein Geld nehmen darfst, sonst ist es ohne GS Schwarzarbeit.

10.04.2013 15:56 • #9


Sansan

Sansan


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hmm und wenn ich sage es sind Übungsmodelle für mich, darf ich da dennoch keinen kleinen Unkostenbetrag verlangen? will mich da ja nicht strafbar machen wegen ein paar "Euro"^^

10.04.2013 16:05 • #10


jeanny33

jeanny33

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sonald du geld nimmst, auch wenn es nur materialkosten sind, ist es schwarzarbeit. auch wenn du es ohne gerwerbe einnimmst, kann dich immer irgendwer anschwerzen von deinen modellen oder den freundinnen der modelle. meld es an, wenn du geld einnimmst :wink: es gibt IMMER neider..lass mal deine konkurrenz rausbekommen, dass da neu jemand nagelt, wenn die dich weghaben wollen, werden sie dich im handelsregister oder wo auch immer suchen..und bist du nicht zu finden, wissen sie, dass du kein angemeldetes gewerbe hast :wink: das gibt dann ärger

10.04.2013 17:25 • #11


Patii

Patii

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Das mit der schwarzarbeit ist klar, nur läufts in der schweiz anders ;)

hab mich informiert und ich glaube so lange du nicht mehr als chf 5000.- im JAHR umsatz machst, brauchts keinen handelsregistereintrag und zahlst auch keine steuern drauf (solltest es aber schon in die steuererklärung eintragen) . Ist bei uns einfacher als in deutschland :)

10.04.2013 17:47 • #12


sunnymarie32

sunnymarie32

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Zitat von Sansan:
hmm und wenn ich sage es sind Übungsmodelle für mich, darf ich da dennoch keinen kleinen Unkostenbetrag verlangen? will mich da ja nicht strafbar machen wegen ein paar "Euro"^^


frag da mal lieber vorher unverbindlich bei eurem Finanzamt - hier in Deutschland macht man sich strafbar, wenn man ohne Gewerbeschein und Steuererklärung für sowas Geld nimmt...

10.04.2013 17:53 • #13


Sansan

Sansan


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ah okay wird ich auf jeden fall beherzigen und mich schlau machen ;)

10.04.2013 18:32 • #14



Hallo Sansan,

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