Mobile Nageldesignerin?!

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Nagelstudio, Behörden & Richtlinien

" NNN-Nageltante, 02.11.2014 23:15.
NNN-Nageltante

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Huhu Ihr Lieben,

ich informiere mich momentan ja sooo viel und gerne.... und Ihr seid auch immer so toll und beantwortet mir jede noch so "doofe" Frage, die ich habe... DANKE dafür! :P
Die nächste Frage kommt auch schon wieder....und zwar...

Was genau muss ich denn machen, wenn ich diese Arbeit mobil machen...wollen...würde?

Folgendes ist letzte Woche passiert:

Ich war wegen Informationen bei uns im Rathaus. Eigentlich wollte ich ja ins Gewerbeamt rein um dort meine Fragen beantwortet zu bekommen.
Aber soweit kam ich gar nicht. Die realtiv unfreundliche Dame an der Info, gab mir einen Zettel...den ich ausfüllen sollte...sollte noch die Erlaubnis
vom Vermieter einholen, der soll dann in Verbindung mit dem Bauamt herstellen....und Tschüss...

So war das... Den ausgefüllten Zettel und 30 Euro sollte ich dann wieder zurückbringen....Hmmm...jetzt sitze ich da...hab nullinger Erkenntnis, ausser...
dass ich mir sicher bin, es daheim nicht machen zu können. Mobil hätte ich auch kein Problem damit.... Aber.... was soll ich nun machen wenn ich nicht mal
in die Nähe des Gewerbeamtes komme weil die Infodame mich da nicht reinlässt?

Wie läuft denn das ab mit dem rollenden Gewerbe?

Vielen lieben Dank schon mal für alles Antworten!

;)

02.11.2014 23:15 • #1


Cessi

Cessi

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Also bei uns kann man direkt zur Sachbearbeiterin durchgehen die für dich zuständig ist. Es geht bei uns nach den Anfangsbuchstaben des Nachnamens.
Keine Ahnung wie das bei euch ist :)

Ich verstehe nur nicht so ganz wieso du bei deinen Vermieter eine Erlaubnis einholen musst, wenn du doch Mobil arbeiten möchtest :-/ Oder ich habe wieder falsch gelesen :(

Ansonsten würde ich es einfach nochmal Telefonisch abklären.

Also ich bin direkt zum Gewerbeamt, dort wurde gefragt welche Tätigkeit ausgeübt werden sollte ( Nageldesign ), wo die Tätigkeit ausgeübt wird ( Beispiel Im Sonnenstudio, Adresse angeben ), 20 € zahlen und dann wurde dein Gewerbeschein ausgehändigt und konntest loslegen.
Ein Paar Wochen später gab es Post vom Finanzamt, den Schein füllst du aus ob Kleingewerbe nach §19 und schickst es wieder hin. Das war es eigentlich.

LG

03.11.2014 10:50 • #2



Hallo NNN-Nageltante,

Mobile Nageldesignerin?!

x 3#3


Ginger

Ginger

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Zitat von Cessi:
Also ich bin direkt zum Gewerbeamt, dort wurde gefragt welche Tätigkeit ausgeübt werden sollte ( Nageldesign ), wo die Tätigkeit ausgeübt wird ( Beispiel Im Sonnenstudio, Adresse angeben ), 20 € zahlen und dann wurde dein Gewerbeschein ausgehändigt und konntest loslegen.
Ein Paar Wochen später gab es Post vom Finanzamt, den Schein füllst du aus ob Kleingewerbe nach §19 und schickst es wieder hin. Das war es eigentlich.

LG


bei mir war es genau so.
ausser, dass das schreiben vom finanzamt direkt an meine steuerberaterin ging, die es dann bearbeitet hat.
und was von wegen bauamt-genehmigung, das wollte die dame gar nicht wissen. auch kein zertifikat sehen o.ä. nur meinen ausweis.

bin mir nicht sicher, aber ich glaube, wenn du es mobil machen willst, dann musst du das auch so in den schein reinschreiben (lassen).
willst du das denn wirklich mobil machen?
denk dran, was das heißt: du musst immer alles mit dir rumschleppen, viel fahren, immer wieder auf- und abbauen, weißt nicht, wo du hinkommst usw.
MIR wäre das viel zu stressig :P
aber das muss jeder für sich entscheiden..

03.11.2014 12:06 • #3









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