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winterlich
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frankfurt

19.07.2011, 10:46    Nebenberuflich selbstständig machen

hallo,

würde mich gerne . habe gehört, dass man hier, wenn man unter 17.500 euro bleibt keine steuern bezahlen muss. stimmt das und sind die 17.500 euro netto oder brutto? denke nicht, dass ich im ersten jahr über den betrag kommen werde. wie ist das aber, wenn man im zweiten jahr drüber kommt? muss man da irgendwie eine strafe zahlen oder so?
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Faylyla
Mitglied

Faylyla

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HILDESHEIM

19.07.2011, 11:07    

also: ich hab das vier jahre lang gemacht und mach es jetzt hauptberuflich.

17.500 euro sind UMSATZsteuergrenze,- sprich: alles was du einnimmst, nix abgezogen.
liegst du drüber musst du im quartal, oder monat 19% ans finanzamt abführen, das ist dann ein durchlaufposten.

bleibst du darunter hast du ein kleingewerbe umsatzsteuerfrei, kannst keine steuern absetzen und darfst sie auch nciht ausweisen ( §19)

so, dann musst du ggf doch steuern zahlen, nähmich einkommenssteuer. Wenn du einen anderen versicherungspflichtigen beruf als arbeitnehmer z.B. hast wird da ja auh schon lohnsteuer abgeführt. wenn du dann am jahresende eine einnahmen überschuss rechnung ( einnahmen minus ausgaben) machst fürs gewerbe dann kann das finanzamt schauen ob du schon genug einkommenssteuer gezahlt hast in deinem hauptberuf oder nciht, denn dein einkommen aus deiner arbeit und deinem gewerbe werden zusammengezählt und versteuert. es kann also sen dass du steuern nachzahlen muss.

ich habe vollzit gearbeitet und ca nur mal 200 euro nahczahlen müssen da mein gewinn aus dem gewerbe sehr klein war ( ca 2-6.000 euro) und ich im hauptjob schon viel steuern gezahlt hatte.

also: besser was weglegen.

ich kann dir aber nur nach 4 jahren den rat geben: nimm dir eine stunde beim steuerberatr und frage den alles was du wissen willst und musst. es ist bei jedem wieder etwas anders und pauschal kann man das nciht machen.
ich habe das damals nciht gemacht und bin in die vorsteuer geraten da ich meinen gewinn mit umsatz vertauscht hatte im antrag.. und dann mal eben jeden monat 400 euro vorrauszahlen...

du brauchst weiterhin auch eine betriebshaftpflichtversicherung falls du mal was über die handtasche einer kundin kippst und sie einen schaden hat oder du sie mal anfeilst und arztkosten entstehen etc.

weiterhin kannst du alle ausgaben 3 monate vor gewerbeanmeldung noch mit absetzen in der steuer. und 2 jahre kannst du am jahresende ruhig minus machen, bzw +/- Null.. aber ab dem dritten jahr sollte man gewinn erwirtschaften,denn sonst erkennt dir das Finanzamt dein gewerbe ab wegen liebhaberei. da musste bissl aufpassen.

ich hatte im 1. jahr 300 euro bewinn, im zweiten jahr 400 euro minus und im 3. jahr 2.500 euro gewinn...
Danke4xDanke
Beautynails-Team
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20.07.2011, 00:13    

208 Euro im Monat...ist aber auch nicht wirklich viel...aber ausbaufähig ! Ich denke mal, jetzt mit dem neuen Studio wirds doch wesentlich mehr sein.
Beautynails-Team
Mitglied



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20.07.2011, 00:34    

Es is ganz einfach, rechne die Umsatzsteuer von Deinen Einnahmen raus, leg das Geld auf die Seite...solltest Du durch den zusätzlichen Gewinn, Einkommensteuerpflichtig werden und nachzahlen musst, dann hast das Geld beisammen und tut Dir nicht weh.
Faylyla
Mitglied

Faylyla

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HILDESHEIM

21.07.2011, 01:03    

208 euro? was meinst du?

jetzt hab ichs...

nee du, da bin ich am ende Plus Minus Null wenn ich glück habe.

habe ja nur 30 kundinnen.. da muss noch bissl was kommen...
jane-doe
Mitglied

jane-doe

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Bayern

21.07.2011, 01:22    

Um irgendwelche Zahlen abzuklären wird dir wohl nichts anders übrigbleiben als einen Steuerberater einzuschalten.
Das deutsche Steuerrecht ist mittlerweile so kompliziert, dass selbst Fachleute sich intensiv damit befassen müssen und wir hier absolut nicht in der Lage sind, persönliche Umstände explizit zu beurteilen.

offtopic: ist ja schon spassig, wir erzählen hier ständig, dass jeder Beruf, auch das Nageldesign, erlernt werden soll und jeder, der sich in die Materie einfügen will, jede Menge zu lernen hat.
Steuerberater ist auch ein Beruf und jeder der das Gewerbe ausübt, hat auch gelernt oder sollte zumindest wissen, wo er nachlesen muss.
Geld kostet das allerdings auch, wie so vieles im Leben.......
LG Jane
Franzi1984
Mitglied



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Gardelegen

05.08.2011, 19:21    

@ Jane-doe Als Steuerberater darfst du nur arbeiten, wenn du deine Ausbildung (7 Jahre) und die Prüfung bestanden hast. Die Durchfallquote beträgt hier über 60%. Ich selbst bin Steuerfachangestellte und bei dem Umfang an Gesetzen und Neuerungen, die jedes Jahr auf dich einprasseln kannst du nicht alles im Kopf behalten. Zu dem braucht man als Steuerberater eine gut Berufshaftpflicht.

@winterlich Zu einem Kleingewerbe nach § 19 Umsatzsteuergesetz verpflichtest du dich 5 Jahre. In deiner Einkommensteuererklärung musst du die Einnahmen und Ausgaben ansetzen. Eine Buchhaltung bleibt dir also auch hier nicht ersparrt. Wenn du ein Nebengewerbe anmelden möchtest musst du auch deinen Arbeitgeber um Erlaubnis fragen, lasse dir die Erlaubnis bitte schriftlich geben. Dann suche dir bitte einen guten Steuerberater und bitte um ein Beratungsgespräch, damit du nichts falsch machst. Steuerberater, die auf Existenzgründung und Kleingewerbe spezialisiert sind kannst du bei der Steuerberaterkammer erfragen. Denke bitte immer daran jede Einnahme die du nicht angibtst ist immer eine Steuerhinterziehung und das kostet eine Menge Geld. Den Tip mit dem zurücklegen finde ich echt super. Mach das ruhig so, bis zu 600 € Jährlich kannst du den Gewinn eh als Steuerfrei (Einkommensteuer) verwenden. Alles was darüber hinaus geht wirst du eventuell Steuern zahlen müssen, aber das kommt auf den jeweiligen Sachverhalt an. Also es geht nichts über einen guten Steuerberater, der dir das auch alles erklären kann.

LG Franzi
Faylyla
Mitglied

Faylyla

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HILDESHEIM

05.08.2011, 19:38    

ähm, franzi; ich hatte aber im bogen was anderes stehen.. verpflichten tut man sich nur auf 5 jahre wenn man umsatzsteuer ankreutzt,- das geht mit kleingewerbe natürlich auch wenn man über 17.500 euro/jahr umsetzt

aber eben auch ohne umsatzsteuer... wenns weniger als 17.500 euro sind und da stand nix von verpflichtung...

oder hab ich da nun was falsch?
GlamourGirl86
Mitglied



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am Bodensee

05.08.2011, 20:11    

müsste jetzt nachlesen was im § steht aber ich meine man verpflichtet sich wenn dann darauf 5jahre lang ust auszuweisen und ans finanzamt abzuführen und nicht dafür 5 jahre lang kleinunternehmer zu sein.

wer kleinunternehmer ist aber im laufenden geschäftsjahr 50000 umsatz übersteigt muss auch umsatzsteuer abführen.

aber wie hier schon mehrfach gesagt wurde, es gibt nicht umsonst steuerberater und diese machen auch nicht umsonst ihrer ausbildung. die ganzen steuergesetzte etc. sind so komplex das du da besser mit deinen fragen aufgehoben bist als in einem nagel-forum
Franzi1984
Mitglied



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Gardelegen

05.08.2011, 20:23    

nochmal anders. Du bist nach § 19 so oder so Umsatz steuerfrei. Wenn du Umsatzsteuer ausweisen willst, musst du das dem Finanzamt sagen, diese Frist läuft dann 5 jahre.
Also auf deutsch: Kreuz machen, wenn du keine USt entrichten willst, dann musst du die Grenzen beachten.
Willst du USt zahlen und Vorsteuer geltend machen, legst du dich auf 5 jahre fest.
Ich hoffe das war jetzt verständlich
Faylyla
Mitglied

Faylyla

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HILDESHEIM

05.08.2011, 23:25    

ja, klar, so meinte ich das ja auch;)
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