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Nageltante D.S.

68 15 Zehnhausen
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| 20.04.2010, 15:23 Neon farben darf man die verwenden? |
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hallo würde gerne wissen, ob es richtig ist, dass man neon farben in deutschland nicht verwenden darf? was bedeutet beim kauf "konform der eu- kosmetikverordnung". sind die farben dann in der eu zugelassen aber in deutschland nicht? bitte bitte klärt mich auf.
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Anzeigen
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Himmelblau


229 22 3 RLP
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| 20.04.2010, 15:32 |
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also ich kann dir da zwar keine richtige antwort geben, aber ich würde mich wundern, wenn es so wäre. wieso sollten sie denn verboten sein? da is ja auch nix anderes drin, als in anderen farbgelen.
oder versteh ich da jetz was falsch...?
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Nageltante D.S.

68 15 Zehnhausen
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| 20.04.2010, 15:37 |
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hallo mir wurde erzählt das man die farben zwar überall kaufen kann aber nicht verwenden darf. da es bei uns ja nicht so dolle kontroliert werden würde, könnte man sie überall erwerben.
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Stehvieh


42 6 Siegen
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| 20.04.2010, 17:35 |
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ich schätze mal das ist mal wieder ein ziemlich übles Gerücht, dass in die Welt gesetzt wurde. Warum soll man keine Neonfarben bzw. Gele mehr benutzen dürfen und wenn es wirklich so wäre, dann wüssten doch eigentlich alle bescheid, die eine gescheite Schulung besucht haben....
Das ist genauso, wie die Frage, ist Acryl krebserregend?
Klar, ich würd jetzt auch kein super billig Farbgel aus China verwenden, aber ich schätze wenn man Neongele von hier ansäßigen Firmen kauft, da nichts schlimmes passieren wird....
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Pepes

87 21 1 Unna
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| 20.04.2010, 19:35 |
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| Hallo, Neongele sind laut Kosmetikverordnung nicht zulässig. Mann kann sie zwar noch bei jedem Hersteller kaufen aber die sagen gleich dabei das man sie nicht verwenden darf.
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Beautynails-Team

1312 107 179
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| 21.04.2010, 01:22 |
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| Wie wäre es mit einem entsprechenden Link, denn in der KVO kann ich darüber nichts finden.
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Stehvieh


42 6 Siegen
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| 21.04.2010, 09:54 |
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| also da wo ich meine Produkte kaufe, (GDN) werden noch immer Neongele verkauft und es steht keinerlei Hinweis dabei...
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Trulle08


341 9 Bayern
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| 21.04.2010, 13:53 |
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| bei meinen steht auch kein hinweis dabei, dass man die nicht verwenden darf!
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Pepes

87 21 1 Unna
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| 21.04.2010, 14:56 |
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| ruft doch bei der BVL an dann wisst Ihr es ganz genau.
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Nageltante D.S.

68 15 Zehnhausen
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| 22.04.2010, 13:02 |
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hallo bei meiner schulung wurde mir das ja erzählt. wo ich meine gele kaufe, die verkaufen keine neon farben mehr.
also stimmt dies wohl wirklich? mh
lg
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Hellbabe


557 41 10 Duisburg
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| 22.04.2010, 13:29 |
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Es gibt sie zwar noch zu kaufen, aber man darf sie eigentlich nicht verwenden. Das ist mal wieder die Schwachsinnigkeit der deutschen Gesetzesgebung. Mein Großhändler, bei dem ich heute morgen gewesen bin, hat mir das erzählt. Verkaufen darf er sie, aber mit dem Hinweis, daß Nagelfrau sie nicht verwenden darf....lach
so...und nun ihr...
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Himmelblau


229 22 3 RLP
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| 22.04.2010, 17:09 |
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| aber wieso? das würde mich mal interessieren...!
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Hellbabe


557 41 10 Duisburg
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| 22.04.2010, 17:27 |
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Diese Neonfarben beinhalten einen chemischen Stoff, der nicht der KVO von Deutschland unterliegt, aber der der EU. In Holland z. B. darf man das benutzen, hier aber nicht....so ist nun mal das Gesetz hat mein Großhändler gesagt...
Verstehen muss man das nicht, oder?...lach
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Pepes

87 21 1 Unna
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| 22.04.2010, 17:32 |
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| den Inhaltsstoff findent man in der KVO müsst nur die CI Numme nachschauen die auch als Inhaltsstoff auf den Gel steht.
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stephanie1983


1040 85 11 Bürstadt
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Sabsi

15495 132 516
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| 23.04.2010, 00:36 |
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| Pepes hat Folgendes geschrieben: | | den Inhaltsstoff findent man in der KVO müsst nur die CI Numme nachschauen die auch als Inhaltsstoff auf den Gel steht. |
bei diesem Vergleich ist das Ergebnis:
eingeschränkt empfehlenswert
was aber nicht gleichbedeutend ist wie verboten !
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Pepes

87 21 1 Unna
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| 23.04.2010, 12:26 |
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| Sabsi hat Folgendes geschrieben: | | Pepes hat Folgendes geschrieben: | | den Inhaltsstoff findent man in der KVO müsst nur die CI Numme nachschauen die auch als Inhaltsstoff auf den Gel steht. |
bei diesem Vergleich ist das Ergebnis:
eingeschränkt empfehlenswert
was aber nicht gleichbedeutend ist wie verboten ! |
Ich kann euch nur sagen wes mir 3 Hersteller gesagt haben.
Und bei der BVL haben haben Sie mich auf die CI-Nummer hingewiesen.
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Starla

57 15 NRW
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| 26.05.2010, 12:04 |
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Hey Leute,
blöde Frage ab wann ist eine Farbe Neon ....
Ich habe mir Farb Gele von Fantastic Nails gekauft und die Farbe heißen da strahlendes Pink oder strahlendes Blau.
Ist das denn verboten wenn ich diese denn nur bei mir selbst anwede.
Oder muss ich diese jetzt alle in die Tonne kloppen.
Bin grad was durch den Wind.
Starla
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Chicka


27 1 nähe Lüneburg
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| 08.07.2010, 23:16 |
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Habe mir letzte woche in hamburg bei jolifin neon gele gekauft...darf ich sie jetzt nicht benutzen? oder wie soll ich das jetzt verstehn? würde mich echt ärgern wenn ich die jetztwegschmeißen müsste...bitte um hilfe
liebe grüße
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arielle

404 13 2 Gladbeck
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| 08.07.2010, 23:25 |
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hab mir auch noch vor 2 wochen neonblau von GDN bestellt..... da wurde mir aber nichts von gesagt dass ich die eigentlich nciht anwenden darf bzw. stand da auch nichtd aufm dem döschen oder auf der rechnung etc.
was ist wenn ich einer kundin das im nagelstudio machen würde? also neon french z.b. ?
seit wann sind neonfarben verboten? auch hier in der galerie sind ja viele, die mit neongelen arbeiten.. o.O
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JazzyKiel

450 11 17 Kiel
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| 09.07.2010, 08:12 |
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Habe mir letztens auch erst NeonGele von Eubecos bestellt und keinerlei Hinweise auf ein "bitte nicht verwenden" gesehen.
Aber wenn sie einen darauf hinweisen MÜSSEN und es nicht machen, kann man ja die Gele vielleicht zurück geben?!?
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JazzyKiel

450 11 17 Kiel
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| 09.07.2010, 08:20 |
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So, habe gerade bei Eubecos angerufen und nachgefragt.....
Deren NeonGele sind Studioqualität und unterliegen der Kosmetikverordnung und denen ist NICHTS bekannt das man die Gele nicht mehr benutzen darf.
LG jazzy...
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Dari

45 1 Kassel
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| 09.07.2010, 22:03 |
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Also ich hab auch ein Neon-Gel, auch ohne Hinweis darauf,
dass es verboten ist. Würden denn die Händler in Deutschland
wirklich das Gel verkaufen, wenn man es nicht nutzen darf?
Ergibt für mich keinen Sinn, etwas zu verkaufen, dessen
weiterverarbeitung verboten ist
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Sabsi

15495 132 516
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| 10.07.2010, 15:19 |
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Bei sich selber darf man alles verwenden, was aber nicht gleichbedeutend ist, diese auch am Kunden zu verarbeiten.
Händler oder andere Vertriebler machen da keinen grossartigen Unterschied an wen sie verkaufen.
Letztendlich trifft jeder die Entscheidung selber und ist daher auch für sein "TUN" verantwortlich.
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JazzyKiel

450 11 17 Kiel
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| 10.07.2010, 17:19 |
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@Sabsi
Ich habe aber bei Eubecos gefragt ob ich des Gel weiterhin bei meinen KUNDEN benutzen darf
Wenn Du einen Link zu hast wo man das offiziell nachlesen kann dann würde ich dich bitten den hier mal reinzustellen damit ich damit denn versuchen kann mein Geld wieder zurück zu bekommen.
Danke im voraus!
jazzy
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