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Patentanmeldung von Liliya Engel - Nägel & Naildesign Sonstiges
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Sabsi

15755 137 565
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| 26.03.2009, 20:42 Patentanmeldung von Liliya Engel |
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Hab ich aus nem anderen Forum, wo schon heiß diskutiert wird. Was meint Ihr dazu?
Deutsches Patent- und Markenamt
Abfragezeitpunkt: 24.03.2009 11:18:49
Auszug aus dem Geschmacksmusterregister des Deutschen Patent- und
Markenamtes
Aktenzeichen 402008006081.4
Anmeldung: Sammelanmeldung für 4 Geschmacksmuster
Anmeldetag: 18. Dezember 2008
Eintragungsdatum: 12. März 2009
Der Anmelder hat eine unverbindliche Lizenzbereitschaftserklärung gemäß § 13(2) Nr. 11 GeschmMV
abgegeben.
Inhaber:
Hans-Reinhard Engel, Schiffweiler
Zustellanschrift:
E N K Engel Nail Kos Inh. Liliya Engel Diplombetriebswirt, Kaiserstr. 10, 66578 Schiffweiler
Auflistung der Geschmacksmuster der Anmeldung
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Erzeugnis(se): Künstliche Nägel
Warenklasse(n): 28-99
Art der Hinterlegung: 10 Abbildungen
Beschreibung zum Geschmacksmuster:
Edge: Die Länge des Nagels sowie die aufgelegte "Art", bestimmt die Kundin. Die Breite des
künstlichen Nagels ist unterschiedlich und durch die Breite des Naturnagelbettes vorgegeben. Alle
Winkel am Nagel betragen 45°. Abweichungen von +/- 10° sind erlaubt. Die Seitenlinien
verlaufen parallel. Die "First"-Linie verläuft mit beiden Seitenlinien ebenfalls parallel.
Entwerfer: Valentyna Denysenko, Dnipropetrowsk, UA
Schutzdauer: 5 Jahre
<2>
Erzeugnis(se): Künstliche Nägel
Warenklasse(n): 28-99
Art der Hinterlegung: 7 Abbildungen
Beschreibung zum Geschmacksmuster:
Candle: Die Länge des Nagels sowie die aufgelegte "Art", bestimmt die Kundin. Die Breite des
künstlichen Nagels ist unterschiedlich und durch die Breite des Naturnagelbettes vorgegeben. Die
Seitenlinien verlaufen von oben gesehen nach vorne sich verjüngend, so dass ein sich vorne
abgestumpftes "Halb-Spitzrohr" abzeichnet. Den Grad der Verjüngung (Pinckung), bestimmt die
Kundin. Die Grundform ist ein Halbrohr. Die Winkel vorne (Nagelspitze/Freispitze) beträgt 45°,
+/- 15° sind zulässig. Die Nageloberlinie/Mittellinie muss mit den unteren beiden Seitenlinien
parallel verlaufen.
Entwerfer: Liliya Engel, Schiffweiler
Schutzdauer: 5 Jahre
Geschmacksmusterregister Seite 1 von 2
https://dpinfo.dpma.de/cgi-bin/dpi_cmd 24.03.2009
<3>
Erzeugnis(se): Künstliche Nägel
Warenklasse(n): 28-99
Art der Hinterlegung: 2 Abbildungen
Beschreibung zum Geschmacksmuster:
Pipe: Die Länge des Nagels sowie die aufgelegte "Art", bestimmt die Kundin. Die Breite des
künstlichen Nagels ist unterschiedlich und durch die Breite des Naturnagelbettes vorgegeben. In
der Grundform ist Pipe wie Candle aufgebaut; also eine Halbröhre: Nur, dass hier auf Parallelität
der Seitenlinien geachtet werden muss. Keine Pinckung! Ebenfalls muss die obere
Nagellinie/Mittellinie mit den beiden Seitenlinien parallel verlaufen. Die Winkel der Freispitze
betragen 45°, +/- 15° sind zulässig.
Entwerfer: Viktoria Klopotawa, Kiew, UA
Schutzdauer: 5 Jahre
<4>
Erzeugnis(se): Künstliche Nägel
Warenklasse(n): 28-99
Art der Hinterlegung: 8 Abbildungen
Beschreibung zum Geschmacksmuster:
Stiletto: Die Länge des Nagels sowie die aufgelegte "Art", bestimmt die Kundin. Die Breite des
künstlichen Nagels ist unterschiedlich und durch die Breite des Naturnagelbettes vorgegeben. Der
künstliche Nagel verläuft nach der Freispitze in einer geradlinigen seitlichen, sich nach vorne
verjüngenden Form bis zur absoluten Spitze. Eine leichte Bogenform der Seitenlinie von oben
betrachtet, ist zulässig.
Entwerfer: Galina Starenko, Kiew, UA
Schutzdauer: 5 Jahre
Geschmacksmusterregister Seite 2 von 2
https://dpinfo.dpma.de/cgi-bin/dpi_cmd 24.03.2009
Im Klartext heisst das: ohne Lizenz darf man diese Formen weder nacharbeiten noch schulen !
Liebe Grüsse
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Anzeigen
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szusza


347 35 54
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| 26.03.2009, 20:55 |
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| Habe ich eben auch gelesen und stehe vor einem Rätsel! Ist sowas wirklich ernst zu nehmen und welche Folgen kann das haben?
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Sprudel

1174 88 5 Oberschwaben
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| 26.03.2009, 21:01 |
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| Die Branche treibt sonderbare Blüten!
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Sabsi

15755 137 565
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| 26.03.2009, 21:02 |
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Folgen ?
einen Zivilprozess und eine saftige Geldstrafe.
Liebe Grüsse
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Funny Anny

550 17 2
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| 26.03.2009, 21:30 |
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BAHNHOFFFFFFFFFFF !
Worum geht es hier,
hat sich jemand Nagelformen Patentieren lassen ?
Hääääääääääääääääää?
Geht das ?
Und warum?
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Sabsi

15755 137 565
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| 26.03.2009, 21:37 |
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Man kann sich so ziemlich alles patentieren lassen was man selber erfunden hat und dann vermarkten.
Geld kann man mit vielem Verdienen, man braucht nur das nötige Grundkapital dazu, denn Patentierungen im grossen Stil sind auch nicht billig, allerdings kommts durch den Lizenzverkauf wieder rein.
Allerdings ist bereits einen Gegenkampagne am laufen mit Unterschriftsaktionen, dass diese Marktrechte wieder zurückgenommen werden.
Ob dies allerdings gelingt ?
Es heisst nicht umsonst in einem Sprichwort:
Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.
Liebe Grüsse
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Crazynails*2007


1428 64 1 Oldenburg
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| 26.03.2009, 22:11 |
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| In einem anderem Forum sind wir auch schon heiss am diskutieren. Aber ich denke das muss man im Auge behalten
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Sabsi

15755 137 565
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| 26.03.2009, 22:14 |
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Hat eigentlich schon mal wer direkt angefragt, was eine Lizenz kostet ?
Liebe Grüsse
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Tutti

296 12 15 NRW
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| 26.03.2009, 23:25 |
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| Mal keine Panik, es wurde kein Patent sondern nur ein Geschmacksmuster beantragt. Wenn sich Herr Engel auf den Schlips getreten fühlt, kann es höchstens zu einem Zivilprozess kommen. Gebt den Dingern andere Namen und ihr habt keine Probleme.
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Felefix


413 82 1 Groß Särchen
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| 26.03.2009, 23:27 |
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| ich kann da nix sehen?
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Stilettopumps

5 1 Schwabenland
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| 26.03.2009, 23:47 |
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Also ich glaube nun wirklich, dass sich Leute zu heiss duschen
Das wäre ja wirklich geschmacklos,wenn nur besagte Firma Stilettos machen dürfte.
Ich nenne meine nun auch nicht mehr so,sondern Ruthstilo und erlaube euch auch, sie so zu nennen.
Hoffe aber sehr,dass gewisse Leute nicht nur Freude damit haben
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Sabsi

15755 137 565
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| 26.03.2009, 23:59 |
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| Tutti hat Folgendes geschrieben: | | Mal keine Panik, es wurde kein Patent sondern nur ein Geschmacksmuster beantragt. Wenn sich Herr Engel auf den Schlips getreten fühlt, kann es höchstens zu einem Zivilprozess kommen. Gebt den Dingern andere Namen und ihr habt keine Probleme. |
So gross ist nun der Unterschied zwischen einem Patent und einem Geschmacksmuster auch nicht. Der Unterschied liegt lediglich im Prüfverfahren.
Ich denk mal, man sollte das nicht so einfach auf die leichte Schulter nehmen und denken mir passiert da schon nichts.
Umbenennen allein, damit ist es nicht getan, weil die Form massgebende Bedeutung hat.
Liebe Grüsse
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mimikruemel

4 1 Leipzig
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| 27.03.2009, 08:18 |
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Ich denke mal das ist mal wieder ein versuch, Geld zu schäffeln.
Wenn ich überlege, was eine "Edge"-Schulung so kostet.... geht schon bei 150,- € los, wenn man dann aber mal auf der betreffenden Seite schaut, so kostet die da 600,- €
Nun wenn man sich also etwas einfallen lässt, wie man als Einzigster diese Schulung machen darf (so wie der "nette" Herr hier) kann man sich entspannt zurücklehnen und die Damen kommen auch, wenn die Schulung 1000,- € kostet.
Und durch ne Anzeige, bekommt man auch noch Kohle von den Schulungsdamen.
Ich denke mal, ist gar nicht so ein doffer Grundgedanke. (um mal neutral zu denken, wobei ich nicht sagen will, dass ich das gut heisse)
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Pelle

733 6 15 Niederösterreich
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| 27.03.2009, 08:28 |
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Warum bin nicht ich auf die Idee gekommen?
Sorry, aber musste sein ^^
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Crazynails*2007


1428 64 1 Oldenburg
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| 27.03.2009, 21:42 |
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| Tutti hat Folgendes geschrieben: | | Mal keine Panik, es wurde kein Patent sondern nur ein Geschmacksmuster beantragt. Wenn sich Herr Engel auf den Schlips getreten fühlt, kann es höchstens zu einem Zivilprozess kommen. Gebt den Dingern andere Namen und ihr habt keine Probleme. |
Tutti, es geht hier nicht um die Namen sondern auch um die Formen
sorry Sabsi, hab ich zu spät gesehen das du das schon erwähnt hast
Es sind schon die grossen Firmen dran, so viel ich weiss liegt auch schon was bei Gericht vor.
Ich kann nur jedem von euch raten sich an einer Unterschriften Aktion im Naildesigner-Fachforum zu beteiligen!
Ach, ihr könnt euch auch als Privat Person eintragen, desto mehr desto besser! Ihr müsst immer dran denken, ihr könntet ja auch die Naildesigner von morgen sein...
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Sabsi

15755 137 565
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| 28.03.2009, 01:25 |
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Hier auch noch ein vorgefertigter Brief welchen man ans Patentamt schicken soll, je mehr desto besser.
55 Cent die sich lohnen !
Deutsches Patent- und Markenamt
Zweibrückenstr. 12
80331 München
Betreff: Geschmacksmusterregister
Aktenzeichen 402008006081.4
Inhaber: Hans-Reinhard Engel, Schiffweiler
Zustellanschrift: E N K Engel Nail Kos Inh.
Liliya Engel Diplombetriebswirt,
Kaiserstr. 10
66578 Schiffweiler
Sehr geehrte Damen und Herren,
bezugnehmend auf die
Geschmacksmusterregistrierung im oben
bezeichneten Aktenzeichen möchte ich hiermit
eine Löschung des Geschmacksmusters
beantragen.
Die aufgeführten und erklärten Formen, im
Einzelnen bezeichnet als "Edge" „Pipe“, „Candle“ und
„Stiletto“ von künstlichen Fingernägeln
werden schon seit vielen Jahren in den
Nagelstudios in Deutschland gearbeitet und
geschult. Die angegebenen Personen die diese
Formen entwickelt haben sollten sind nicht
ausschließlich als Urheber festzustellen.
Das die vom Inhaber des
Geschmacksmusterregister vorgegebenen
Nagelformen schon seit mehr als 10 Jahren auf
dem deutschen Markt gearbeitet und geschult
werden können Sie in der einschlägigen
Fachpresse nachlesen.
Ich bitte um sachgemässe, erneute Prüfung der angegebenen Geschmacksmuster.
Mit freundlichen Grüssen
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eva

481 9 deutschland
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| 30.03.2009, 23:47 |
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Hey !
Sorry ! Das ich das jetzt sage aber ich glaube ,
das es Menschen auf der Welt gibt ,
die einfach den G O N G !
nicht gehört haben ,oder ?
Schilmm ,schlimm
Da bin ich doch glatt dabei !
Lg eva bey
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Sabsi

15755 137 565
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| 30.03.2009, 23:56 |
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Im Naildesigner-Fachforum gibts im öffentlichen Bereich eine Liste wo man sich eintragen kann.
Übrigens diese Geschmacksmuster gelten nicht nur in Deutschland sondern auch in allen anderen EU-Ländern sowie die Länder welche das Schengener Abkommen unterzeichnet haben.
Liebe Grüsse
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Meli81

5 2 Albbruck
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| 01.04.2009, 00:06 |
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Ich werd nicht mehr. Dass man sowas auch noch zulassen kann.
Aber da sieht man mal wieder wie Geldgeil man sein kann.
Aber meine Unterschrift habt ihr!
Sorry für die Geldgeier aber Freier Markt für Alle nicht nur die, die schon Geld haben sollen die Möglichkeit haben Geld zu erwerben sondern alle Anderen auch.
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darkling


38 4 .....
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| 03.02.2010, 19:13 |
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Ist diese Sache nun mittlerweile geklärt? denn ich seh immer wieder bilder überall von den formen also denk ich mal schon oder!?
lg
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Sabine246

95 12 Bremerhaven
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| 03.02.2010, 19:38 |
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Das ist ja wohl das ALLERLETZTE, man darf nicht nur den Namen nicht gebrauchen, man darf es nicht mal machen. Was machen denn die ganzen Studios, die sowas anbieten? Kaum zu glauben was manchen Menschen so einfällt.
Weiß villeicht jemand wo man seinen Studio Namen eintragen lassen kann? Habe schon mitbekommen, dass wenn ein Name schon exestiert, darf man ihn nicht auch benutzen.
Gruß Sabine
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Sabsi

15755 137 565
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| 03.02.2010, 22:36 |
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Soweit ich informiert bin, gab es von den Russen ein Gegenstatement, wo auch drauf hingewiesen wird, das man etwas was es schon lange gibt nicht patentieren kann und darf und schon gar nicht von einer dritten Person, welche die Form gar nicht erfunden hat.
@Sabine:
Diese Auskünfte ob der Name geschützt ist oder nicht bekommt man beim Patentamt und ist kostenpflichtig.
Will man selber einen Namen schützen lassen kostet das 300,-- Euro inkl. 5 Kategorien + 100 Euro für jede zusätzliche Kategorie, diese gilt 10 Jahre und dann muss man wieder erneuern lassen.
Insgesamt sind es 45 Kategorien.
Genauere Auskünfte darüber bekommt man bei Anwälten die sich auf Patentrecht spezialisiert haben.
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darkling


38 4 .....
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| 04.02.2010, 05:22 |
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danke für die info. ich finde das ganze sowieso hirnverbrannt.
reine geldgier und kindisches gezancke darum noch ein stück vom kuchen zu bekommen was einem ohnehin niemals zugestanden hat...
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darkling


38 4 .....
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| 04.02.2010, 15:36 |
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ach ja und ich hab hier dieses foto entdeckt. ist ein mix von stiletto und edge... also ein stiletto mit der kante/knick in der mitte. gibt es eine bezeichnung dafür - wird das in studios praktiziert? oder war es nur die kreation dieser naildesignerin?
ich finde es hat was. macht die mörderischen stilettos noch mörderischer
http://www.nailclub.ru/forum/foto/index.php?n=28365
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Sabsi

15755 137 565
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| 04.02.2010, 21:27 |
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| Diese Form heisst Edge.
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| Anzeigen |

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