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Buchhaltung bei Kleingewerbe- Tipps gesucht :-)

mumfeetije

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Super, vielen Dank für die lieben Tipps! Bin nun auch schon auf dem laufendem mit der Buchführung! Wenn man erstmal drin ist, ist es gar nicht mehr so schwer :-) Nun hoffe ich nur, dass alles richtig ist- aber das FA wird schon meckern wenn was nicht stimmt....

26.09.2011 15:27 • #16


ShugahDeluxe

ShugahDeluxe

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Mir hat die Frau vom Amt gesagt, ich müsste nicht mal das Datum der Behandlungen mit aufschreiben.
Hab zwei handgeschriebene Listen, eine mit Einnahmen (Name, Preis) und die Ausgaben (Hersteller/Lieferant, Preis). Und alle Rechnungen und Kassenbelege werden mit dazu getan, falls mal ne Prüfung kommt. Wichtig wenn du Quittungen schreibst, unbedingt ausweisen, dass du als Kleinunternehmerin keine MWST abführst. Aber die meisten wollen ja eh nie Belege

26.09.2011 15:52 • #17



Hallo mumfeetije,

Buchhaltung bei Kleingewerbe- Tipps gesucht :-)

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kati79

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hallo
wie ShugaDeluxe es sagte mit quittungen das muß daruf vollständige anschrift des unternehmens und das du keine mwst. abführst. und für das FA reicht eine einfache eür aus da muß nicht der Name und die Behandlung drauf .die wollen doch nur deinen gewinn ermitteln.

26.09.2011 16:57 • #18


Sabsi

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Soweit mir bekannt ist, ist eine Einzelaufzeichnung (mit oder ohne Quittung) pro Kunde ist nicht erforderlich. man muss aber in der Lage sein, dem Finanzamt glaubhaft zu machen, wie man die Einnahmen ermitteln. Dies geht z. B. mit einem täglichen Kassenbericht (Kassenbuch führen) kann man ja auch über Excel machen.

Mehr zum Thema unter http://www.gruenderlexikon.de

27.09.2011 00:14 • #19


HailsForNails

HailsForNails

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Hallo. Ich hab für Deutschland folgende Kassenbuch Vorlage gefunden. Dabei zu beachten: Die Vorlage ist nur dann GoBD konform, wenn sie ausgedruckt wird. https://ready2order.com/de/kassenbuch-vorlage/

30.06.2017 14:12 • #20