Quittung schreiben - Gewerbeanmeldung, Finanzamt und andere Behörden

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Quittung schreiben
 
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Bine010183
Mitglied



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Traunstein

24.03.2009, 15:56    Quittung schreiben

hallo, ich habe mal eine Frage, ich bin jetzt angemeldet und betreibe mein Nagelstudio(chen) zuhause nebenberuflich.
Wenn ich jetzt eine Kundin habe, soll ich doch eine Quittung ausstellen, damit ich für´s Finanzamt alles belegen kann. Meine Frage jetzt, wie muss die Quittung ausschauen, was muss alles draufstehen?!?!?
Muss Mwst. draufstehen? muss ich da einfach 19% von meinem Preis angeben? Muss ich was schreiben, dass ich Kleinunternehmer bin? bitte helft mir weiter!
LG BINE
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Funny Anny
Mitglied



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24.03.2009, 17:10    

Ich hab mein Stuio(chen) auch als Nebengewerbe. Seit 3 Jahren. Ich führe ein Kassenbuch, mit allen Ein- und Ausgaben. Das reicht.
Pelle
Mitglied



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Niederösterreich

24.03.2009, 20:36    

Schreibe Quittungen. Aber ich vermerke das ich keine Mwst habe. Mehr nicht. hab auch Kleinunternehmen und da zahlt man ja keine UmsatzSteuern.
Sabsi
Mitglied



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25.03.2009, 02:48    

Ich hab eine Registrierkasse, die automatisch einen Beleg ausstellt.

Wenn Du die Kleinunternehmerregelung gewählt hast, brauchst Du keine Mehrwertsteuer angeben. Da ist der Bruttopreis vollkommen ausreichend.

Liebe Grüsse
Pelle
Mitglied



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Niederösterreich

25.03.2009, 08:27    

Ein Kassenbuch muss ich zusätzlich noch machen
Polly78
Mitglied



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Ba-Wü

26.03.2009, 00:23    

ich habe früher auch nur ein Kassenbuch geführt mit Einnahmen und Ausgaben und die Belege/Rechnungen habe ich natürlich alle gesammelt.
Zur Zeit ist mein Gewerbe stillgelegt, da ich im Erziehungsurlaub bin und keine Nägel mache, ausser meine und die meiner Mum...für mehr ist leider ;-( keine Zeit.
Pelle
Mitglied



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Niederösterreich

26.03.2009, 08:37    

Polly78 hat Folgendes geschrieben:
ich habe früher auch nur ein Kassenbuch geführt mit Einnahmen und Ausgaben und die Belege/Rechnungen habe ich natürlich alle gesammelt.
Zur Zeit ist mein Gewerbe stillgelegt, da ich im Erziehungsurlaub bin und keine Nägel mache, ausser meine und die meiner Mum...für mehr ist leider ;-( keine Zeit.



Mal OT:

Mein Kleiner ist auch grade 8 Monate alt und ich hab Gewerbe angemelet, da war er grade 4,5 Monate. Es geht schon irgendwie alles, nur eben nicht so viele. Zwar kommen immer mal Neukunden, aber es bleiben auch mal welche weg weil das Geld fehlt.

Derzeit habe ich ca 12 Kunden die stetig kommen. Es könnten noch paar mehr sein, mit 20 wäre ich vorerst voll zufrieden. Vergebe Mo-Do ab 16 Uhr, am Fr ab 13 Uhr und am Sa den ganzen Tag über Termine. Bin zwar nicht jede Woche voll ausgebucht, aber es passt gerade echt gut, wie gesagt, ein paar mehr hätt ich schon gerne

Irghendwie gehts schon immer.
Polly78
Mitglied



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Ba-Wü

26.03.2009, 12:08    

Ich würde auch lieber mehr Nägel wieder machen, aber die meisten können einfach nur spätnachmittag oder abends und da ich 2x die Woche in meinem alten Geschäft arbeite und dann Kinderturnen und an dem anderen "Zwergentreffen" ist, ist das mit den Terminen schwierig unterzubringen . Aber wenn er nächstes Jahr in den Kindi kommt, dann sehen wir weiter.
LG
GlamourGirl86
Mitglied



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am Bodensee

26.03.2009, 21:11    

bei kleinbetragsrechnungen genügt es auch wenn inkl. 19% MwSt drauf steht.
aber MwSt angaben nur wenn man nicht von der kleinunternehmer regelung gebraucht macht sonst einfach vermerken USt befreit gem § ...

aber kassenbuch sollte eigentlich genügen wenn es ordentlich geführt wird
Sabsi
Mitglied



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26.03.2009, 22:29    

..............was immer wieder beim Kassenbuch gerne übersehen wird:

Es darf kein Minus haben !

Liebe Grüsse
Funny Anny
Mitglied



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26.03.2009, 22:41    

Wo kein Minus ?
Am Monatsende, oder in der Jahresabrechnung.
Denn in meinem Gründungsjahr habe ich erst im Juni angefangen und bin NATÜRLICH am Jahresende mit nem fetten Minus raus, wegen der ganzen Anschaffungskosten.
War aber kein Problem
Sabsi
Mitglied



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26.03.2009, 22:56    

Ein Kassenbuch ist ein Grundlagebuch eden kaufmännischen Unternehmens und muss bei einer Kassenprüfung mit der Kasse übereinstimmen.

d.h. wenn Du Anschaffungen tätigst, dann musst du das Geld als Privateinlage im Kassenbuch angeben, bevor Du es für Anschaffungen ausgében kannst.

So einfach wie es aussieht ein Kassenbuch ordentlich zu führen, ist es nicht, denn man muss alles beachten.
mimikruemel
Mitglied



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Leipzig

27.03.2009, 08:25    

Also ich stelle keine Quittungen aus.

Mein Steuerberater meinte, ein Kassenbuch reicht und Quittungen sammeln, dazu den Terminkalender aufheben und fertig.

Am besten mal beim Steuerberater selbst nachfragen, denn er kennt das ansässige Finanzamt und so traurig wie es klingt, aber ich musste fetstsellen, dass es bei den Vorschriften von Bundesland zu Bundesland anscheinend Unterschiede gibt.
Naya-Lina
Mitglied



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Frankfurt

28.03.2009, 23:05    

Hallo

mimikruemel hat Folgendes geschrieben:
...und so traurig wie es klingt, aber ich musste fetstsellen, dass es bei den Vorschriften von Bundesland zu Bundesland anscheinend Unterschiede gibt.


das ist ja jetzt mal völliger Quatsch!
Es gibt Steuergesetze, die gelten Bundesweit. Da ist nix von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich!

Wenn ihr ein richtiges Kassenbuch führt, dürft ihr, wie Sabsi schon erwähnt hat, kein Minus haben (geht ja nicht, ihr habt ja in der Geldbörse auch kein Minus, höchstens überhaupt nix drin. aber weniger als überhaupt nix geht nicht!)

Was ihr alle meint, ist eine sogenannte Einnahmen-Überschuss Rechnung gem. § 4 Abs. 3 EStG. Da listet ihr alle Eure Einnahmen und Ausgaben auf (bei Kleinunternehmer alles brutto), zieht nen Strich drunter und rechnet aus, ob ihr mehr ausgegeben habt als eingenommen, oder umgekehrt. Falls ihr tatsächlich einen Gewinn erwirtschaftet habt, muss dieser dann noch versteuert werden.

That's it!

Ach ja, und bitte, als Kleinstunternehmer NIEMALS MwSt auswerfen auf der Rechnung/Quittung. Das kann nen mördmässigen Ärger geben!

Ich hoffe, ich hab was weitergeholfen. Falls noch steuerliche Fragen, oder zur Buchhaltung bestehen, ich bin gern behilflich.

viele liebe Grüße
Sandra
mimikruemel
Mitglied



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Leipzig

30.03.2009, 08:33    

Naya-Lina hat Folgendes geschrieben:
Hallo

mimikruemel hat Folgendes geschrieben:
...und so traurig wie es klingt, aber ich musste fetstsellen, dass es bei den Vorschriften von Bundesland zu Bundesland anscheinend Unterschiede gibt.


das ist ja jetzt mal völliger Quatsch!
Es gibt Steuergesetze, die gelten Bundesweit. Da ist nix von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich!


Dann versuch ich mich mal anders auszudrücken... Habe immer brav meine Quittungen geschrieben, obwohl sie keine meiner Kundinnen haben wollte und hab sie brav gesammlt, sortiert und abgeheftet (die Durchschläge).

Weil war mir so erklärt worden, dass ich das muss, dann zog ich von berlin nach Sachsen und als ich hier meine Unterlagen zum Steuerberater gab, schaute der mich nur komisch an und meinte ich brauche dies nicht, weil will eh keiner haben und so wars dann auch.

Mag sein dass es einheitliche Gesetze gibt, doch die Umsetzung ist dann wohl unterschiedlich.
Sonne
Mitglied

Sonne

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Südbrookmerland

30.03.2009, 12:56    

Hallo,

ja ich glaube auch das die Umsetzungen unterschiedlich sind und man sollte sich da vorab informieren was gefordert und Sinn macht und was nur notwendig ist.

Gutes Beispiel ist da für mich auch der Gewerbemüll: wieso müssen den manche zahlen und manche nicht? Also ich habe jetzt den aktuellen Bescheid bekommen und da ist kein Gewerbemüll aufgeführt, oder vielleicht kommt es noch irgendwann?! Werden wir sehen. Letzte Woche habe ich erstmal die Unterlagen / Mitgliedschaft von der IHK bekommen und bin froh das ich da keine Beiträge entrichten muss (die ersten 2 Jahre sind frei, danach richtet es sich nach dem Gewinn).

Gruss
Sonne
Sabsi
Mitglied



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31.03.2009, 01:20    

Beim Gewerbemüll kommt es sehr oft drauf an was man im beim Gewerbeanmelden angegeben hat.

Wenn man Nagelstudio angegeben hat, bekomment man einen GEwerbermüllbescheid.

Hat man dagegen nur Nageldesign mit Verkauf von Pflegeprodukten angegeben, wird das oftmals von den Gemeinden nicht gesehen und man bekommt auch vom Kreisabfallwirtschaftsamt oder dgl. keinen Gewerbemüllbescheid.

Das ist unterschiedlich von den Gemeinden wie es gehandhabt wird.

Es kann aber auch daran liegen, dass Du Dein Gewerbe noch nicht allzulange angemeldet hast und die Ämter noch nicht alle davon was wissen bzw. es noch nicht bearbeitet ist.

Liebe Grüsse
Sonne
Mitglied

Sonne

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Südbrookmerland

31.03.2009, 11:35    

Ja ich habe nur Nageldesign angegeben da ich kein Nagelstudio habe und es als Homestudio mache, habe auch noch kein separaten Raum, das wollte die Frau vom Gewerbeamt auch wissen wie es aufgebaut ist....ja NG habe ich erst seit 2 Monaten laufen.

Haben Zeitgleich auch unseren Hund angemeldet wegen Hundesteuer und dafür haben wir schon einen Änderungsbescheid bekommen, deswegen wunderte ich mich das das Gewerbe nicht aufgeführt war....aber wer weiß vielleicht kommt es noch.

Gruss
Sonne
July85
Mitglied



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Bremen

06.07.2009, 11:21    

Also mich wundert es, dass manche Steuerberater sagen ein Kassenbuch reicht. Ich komme aus der Branche und bei einem Kassenbuch wollen wir auch die Eingangsrechnungen (also eure Quittungen) haben.

Noch mal zur Info für alle die sich das Leben rund um die lästige Steuererleichtern wollen: Kommt nicht auf die Idee ein Kassenbuch mit Excel zu führen. Wird von manchen Finanzämtern nicht anerkannt, weil ihr es jeder Zeit ändern könnt. Gebt lieber ein paar EUro für ein richtiges Kassenbuch aus oder erstellt es auf PC und druckt es leer aus zum Ausfüllen. Dann seit ir im Falle einer Betriebsprüfung auf der sicheren Seite. Gerade bei Kleingewerbetreibende wird haüfig "Schummelei" vermutet.
Sabsi
Mitglied



15755
137
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07.07.2009, 03:57    

ich muss zusätzlich zu meinem Tagesumsatzbon den die Kasse ausdruckt immer auch einen grünen Einnahmebeleg ausstellen mit der Tagessumme und dieser Betrag wird ins Kassenbuch eingetragen und die Belege samt den Seiten vom Kassenbuch bekommt der Steuerberater am Monatsende.
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