Rechnungen aus dem Monat vor Geschäftseröffnung - Gewerbeanmeldung, Finanzamt und andere Behörden

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Rechnungen aus dem Monat vor Geschäftseröffnung
 
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« Gewerbeanmeldung - welche Kosten? Nebengewerbe - ich hab da mal ein paar Fragen »
BlackLucy
Mitglied



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Witzeeze

03.02.2011, 17:02    Rechnungen aus dem Monat vor Geschäftseröffnung

Hallo.
Ich bin seit dem 01.02.2011 selbstständig mit einem Kleingewerbe als Nebentätigkeit.
Habe mich informiert das ich meine Rechnungen aus den Vormonaten (Dezember und Januar) für das Gewerbe als Ausgaben im Kassenbuch mit angeben kann.
Das Kassenbuch muss ich ab Februar führen, muss ich die Ausgaben von Dezember und Januar mit im Monat Februar verbuchen oder soll ich die extra aufführen?
Ist etwas umständlich erklärt glaube ich
Über eure Hilfe wäre ich SEHR dankbar.
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sommer1975
Mitglied

sommer1975

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allgäu

04.02.2011, 14:51    

das würde mich auch interessieren und hänge mich mal an
Xanthara
Mitglied

Xanthara

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Irgendwo im Nirgendwo

04.02.2011, 18:55    

Meine Berufsschuljahre sind zwar schon ne weile her, aber
Ausgaben die du vor der Eröffnung gemacht hast, müssten zu den Betriebskosten zählen. Und ich glaube mich zu erinnern das das sogar mit bis zu 1 Jahr alte Belege möglich ist. Und die gezahlte Umsatzsteuer kannste dann bei der Vorsteuererklärung geltend machen.

Falls jemand was anderes weis, hoffe ich, dass der jenige sich noch meldet!

Du hast doch bestimmt einen Steuerberater oder? Ruf den doch einfach mal an, dafür bekommt er doch schließlich auch dein Geld.
sommer1975
Mitglied

sommer1975

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allgäu

05.02.2011, 10:09    

Alles ist soweit ich jetzt weiß richtig, nur dass mit der USt nicht, da sie (und ich) Kleingewerbe angemeldet hat.
GlamourGirl86
Mitglied



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am Bodensee

05.02.2011, 14:00    

ist schon richtig so, einfach mit in der n februar nehmen als betriebsausgaben ob die nund vorher waren oder erst im februar ist egal wird gleich behandelt. jeder hat in der regel ausgaben vor der gewerbe anmeldung muss nur ersichtlich sein dass diese in zusammenhang mit dem gewerbe stehen aber das sollten betriebsausgaben ja sowieso
Danke1xDanke
BlackLucy
Mitglied



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Witzeeze

05.02.2011, 18:40    

Danke....super....dann kann ich ja loslegen.....))
mikado
Mitglied



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Hildesheim

05.02.2011, 19:06    

Hi!
Soweit ich weiss, kannst Du sie in den Februar mit reinnehmen. Wenn Du ein Kleingewerbe anmeldest, musst Du (meiner Meinung nach) eh keine Umsatzsteuer bezahlen, darst diese auch bei Deinen Rechnungen nicht draufschlagen, kannst also folglich auch keine Vorsteuer abziehen. Du machst doch sowieso Gewinn-Verlust-Rechnung und keine doppelte Buchführung.
sommer1980
Mitglied



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Wesendorf

19.05.2011, 03:26    

Hallo,
bis zu einem jahr kann ich rechnungen absetzen? oder noch langer? habe mir letztes jahr im oktober eine schleifmaschine gekauft, wollte mich selbststandig machen, mein mann wurde kurzfristig in die usa versetzt. wir werden bis ende dezember noch hier bleiben...
Ginger
Mitglied

Ginger

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Voerde

19.05.2011, 12:42    

ich habe alle belege, die von vor der eröffnung sind an meine steuerberaterin gegeben, die hat das dann alles so verbucht, musste ich nicht ins kassenbuch eintragen.

ich würd mal beim steuerberater nachfragen, der sollte ja wissen, was man da für möglichkeiten hat bzw. wie du es machen sollst.
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