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meli_L.

131 23 4
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| 06.11.2011, 23:21 Rentabilitätsbescheinigung |
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Hallo,
ich möchte gerne den Existensgründerzuschuss beim AA beantragen. Jetzt brauch ich ja dafür diese Rentabilitätsvorschau.
Meine Frage:
Weiß von euch jemand, was das so ungefähr kostet und wo ich den Wisch noch herbekomme außer beim Steuerberater ?
LG
Meli
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Cessi


542 12 13 Oberhausen
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| 06.11.2011, 23:37 |
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Möchte das Arbeitsamt nicht sowieso das du es von einem Steuerberater absegnen lässt?
Wenn er nämlich sein okay gibt wirste wohl dann erst den Zuschuss genehmigt bekommen, wenn er nicht sein ok gibt fördern sie sowas nicht!
LG
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Ginger


1184 31 108 Voerde
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| 06.11.2011, 23:51 |
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genau, so kenne ich es auch.
hatte das mit in meinem businessplan drin. den habe ich selbst gemacht und dann nochmal mit meiner steuerberaterin durchgesehen und sie hat das ganze dann abgesegnet.
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Sabsi

15755 137 565
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| 07.11.2011, 00:21 |
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| Die Rentabilitätsvorschau musst Du Dir schon selber erarbeiten und dann von Deinem Steuerberater absegnen lassen...und damit dann zum AA.
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meli_L.

131 23 4
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| 07.11.2011, 10:32 |
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| Das weiß ich ja alles, ich wollte wissen wer mir das noch absegnen kann und was da für Kosten auf mich zukommen ?
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Ginger


1184 31 108 Voerde
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| 07.11.2011, 11:40 |
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| bei mir war es so, dass die steuerberaterin dafür nichts genommen hat, wenn ich weiterhin zu ihr komme. und da ich eh eine steuerberaterin haben wollte und mit ihr zufrieden war, fand ich das ganz gut.
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Giacomo

43 4 Hessen
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| 07.11.2011, 21:48 |
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Hallo,
Bei mir war es so, dass ich es erarbeitet habe und der Steuerberater es geprüft und abgesegnet hat. Gekostet hat es bei mir auch nichts, da er mich als Kunden gewonnen hat.
Aber bist du sicher dass der Existensgründerzuschuss noch in der alten Version (Arbeitslosengeld plus Krankenkassenzuschuss) gezählt wird oder bekommst du nur den Krankenkassenzuschuss? Mir hat das AA gesagt, dass ab 1.11. das alte Gesetzt gestrichen wird und es nur noch den Krankenkassenzuschuss gibt.
Kannst ja noch mal hören, nicht dass du den Existenzgründerzuschuss unter falschen Voraussetzungen beantragst.
VG
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meli_L.

131 23 4
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| 08.11.2011, 10:23 |
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Hallo,
also mir wurde gesagt, das wenn das neue Gesetz zum tragen kommt gibt es die 600 € anstatt 9 Monate nur noch 6 Monate.
Außerdem war ich ja vor dem 1. 11 dort, normalerweise müsste ja dann noch das alte gelten !?
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Giacomo

43 4 Hessen
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| 08.11.2011, 14:54 |
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Du, dann hat sich das wahrscheinlich nochmal geändert. Mir sagte man, dass ich bis zum 15.10. beantragt haben sollte, damit die alte Regelung noch greift.
VG
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