12

Selbständig machen? kleingewerbe anmelden? alg2

"

Nagelstudio, Behörden & Richtlinien

" aleynasnails, 06.02.2015 03:18.

aleynasnails

9
6
Hallo meine lieben,
Ich mach nun seit ca 1 Jahr die Nägel von Freunden u Bekannten hab nur Materialkosten verlangt.
Langsam spricht sich es rum und es wollen immer mehr termine.
habe nun überlegt mehr geld zu nehmen und ein kleingewerbe anzumelden.
Doch bin alleinerziehende mami und bekomme alg 2.
Weiss vlt jmd ob ich dann trotzdem ein Gewerbe anmelden kann
ohne das mir was gekürzt wird?
Was muss ich beachten beim Gewerbe anmelden?
Welche kosten kommen auf mich zu?
Muss ich mich Privat versichern?
Wie bekommen die mit Wieviel einnahmen und Ausgaben ich habe?
Wàre echt dankbar wenn ihr mir da paar tipps sagen könntet.
Danke im vorraus

06.02.2015 03:18 • #1


Lilly87

Lilly87

1217
92
30
4
1. arbeitest du derzeit schwarz... Auch denn Materialkosten auf den Cent genau bei jeder Kundin zu berechnen ist nahezu unmöglich.

2. Gewerbeanmeldung kostet meist um die 20/30€, je nach Gemeinde. Du brauchst dann aber auch eine Betriebshaftpflichtversicherung.

Was du einnimmst und ausgibst musst du am Ende jeden Jahres in deiner Steuererklärung dann angeben. Zudem bekommst Du kurz nach Gewerbeanmeldung einen Meldebogen von deinem zuständigen Finanzamt den du ausfüllen musst. Für beides empfiehlt sich mmn ein Steuerberater.

Wie es sich alles bei alg verhält weiss ich nicht.

Ich mache neben meinem Hauptjob und muss mich nicht selbst versichern, da ich es weniger als 15std/Woche mache, keine Angestellten habe und es meine Einkünfte aus dem Hauptjob nicht übersteigt.
Bei der Krankenkasse musst du es auch melden wenn du Gewerbe anmeldest.
Frag am besten beim Snt und bei der Kasse nach wie es in deinem Fall genau aussieht.

06.02.2015 08:16 • x 1 #2



Hallo aleynasnails,

Selbständig machen? kleingewerbe anmelden? alg2

x 3#3


Solaria

Solaria

1946
38
5
846
Also ich denke mal schon, dass die Gewinne auf dein alg2 angerechnet werden.
Die rechnen ja eigentlich alles an was nicht niet- und nagelfest ist.

06.02.2015 09:30 • x 1 #3


Lilly87

Lilly87

1217
92
30
4
Angerechnet wird das mit Sicherheit. Aber wie genau, keine Ahnung. Vlt muss man da dann nicht wie beim Finanzamt nur 1x im Jahr was vorlegen sondern jeden Monat oder so.
Da hilft nur anrufen. Meist ist ja bis 160€ Zuverdienst erlaubt soweit ich weiß

06.02.2015 09:55 • x 1 #4


Shubi

Shubi

12
1
1
Zu dem ALGII: Das wird ja genau aufgeschlüsselt und berechnet. Du hast einen gewissen Freibetrag, der nicht angerechnet wird. Falls du über diese Grenze kommst, wird je mehr du verdienst, auch entsprechend mehr angerechnet. Aber vielleicht schaffst du es, dass du ganz ohne ALGII auskommst.
Setz dich doch mal mit dem Jobcenter und der Agentur für Arbeit zusammen. Die können dir das genau aufschlüsseln. Außerdem kannst du dort mal nachfragen, ob und in wie weit eine Existenzgründung gefördert wird. Man hat ja schließlich nix zu verschenken ;)

06.02.2015 10:37 • x 1 #5


Ginger

Ginger

10873
129
70
5634
frage ist nur, ob es sich lohnt.

denn beim gewerbe ist es ja so, dass eine gewinnabsicht dahinter stehen muss, sprich, es sollte stetig mehr werden mit den einnahmen, sonst kann das gewerbe wieder entzogen werden.

bei einem nebengewerbe ist das anders, weil man da ja schon einen hauptjob hat.
das ist aber bei dir nicht der fall, also müsstest du ja ein "richtiges" gewerbe anmelden, als hauptberuf.
und das könntest du ja wahrscheinlich nicht stemmen, als alleinerziehende, denke ich?! wäre ja schön, wenn alles klappen würde und du viele kunden hast, aber du brauchst ja auch die zeit für's kind.

jedenfalls denke ich es so. kann natürlich sein, dass es mit alg2 irgendwie anders gesehen wird :nixweiss:

würde mal beim amt nachfragen, was die meinen. vielleicht haben die einen rat.

was dann aber wirklich wichtig ist, ist eine berufshaftpflicht.
wie schon gesagt, gewerbe anmelden ansich ist nicht teuer.
ich würde immer zu einem steuerberater raten, damit man alles richtig hat.
--> alles kosten, die man mit einrechnen muss!

06.02.2015 10:55 • x 1 #6


Lilly87

Lilly87

1217
92
30
4
Zitat von Ginger:
frage ist nur, ob es sich lohnt.

denn beim gewerbe ist es ja so, dass eine gewinnabsicht dahinter stehen muss, sprich, es sollte stetig mehr werden mit den einnahmen, sonst kann das gewerbe wieder entzogen werden.

bei einem nebengewerbe ist das anders, weil man da ja schon einen hauptjob hat.
das ist aber bei dir nicht der fall, also müsstest du ja ein "richtiges" gewerbe anmelden, als hauptberuf.


Das stimmt so nicht. Ein "Nebengewerbe" gibt es fürs Finanzamt garnicht. Diese Einstufung gibt's eig nur bei Krankenkasse/Sozialversicherung. Dem Finanzamt ist es egal ob du es haupt- oder nebenberuflich machst, Gewinn muss irgendwann bei rum kommen, sonst wird Liebhaberei unterstellt und das Gewerbe geschlossen.

06.02.2015 11:13 • x 1 #7


aleynasnails


9
6
Zitat von Solaria:
Also ich denke mal schon, dass die Gewinne auf dein alg2 angerechnet werden.
Die rechnen ja eigentlich alles an was nicht niet- und nagelfest ist.


Aber die wissen ja nicht genau wieviel Kunden rein und raus laufen?! Die werden bestimmt nicht vor der Türe stehn uns mit zàhlen! Ich glaub ich hab ein gewissen freibetrag von 160 € solange ich das limit nicht überschreite... lg

06.02.2015 13:29 • #8


Solaria

Solaria

1946
38
5
846
Sie werden es aber wissen wollen....
Das mit dem Freibetrag kenne ich nicht.
Bei meiner damaligen Mitbewohnerin wurde tatsächlich jeder Pups angerechnet.

06.02.2015 13:44 • #9


helruna

helruna

1639
58
59
475
unterschätz die lieber nicht, man hat sie schon in mülltonnen wühlen sehn...

06.02.2015 13:46 • #10


aleynasnails


9
6
Die frage ist ja wie kõnnen sie es mir nachweißen? Ich stell ja keine rechnungen aus .. ich hab gehört die schauen eher in grossunternehmen nach schwarzarbeit!

06.02.2015 13:49 • #11


QueenBella

174
6
9

06.02.2015 13:57 • x 1 #12


Ginger

Ginger

10873
129
70
5634
Zitat von aleynasnails:
Aber die wissen ja nicht genau wieviel Kunden rein und raus laufen?! Die werden bestimmt nicht vor der Türe stehn uns mit zàhlen! Ich glaub ich hab ein gewissen freibetrag von 160 € solange ich das limit nicht überschreite... lg


natürlich steht keiner neben dir und zählt mit.
aber du musst nunmal alles aufschreiben, jede behandlung usw. und dann melden.
wenn du das nicht machst, ist es schwarzarbeit.

und man weiß nie, wer alles kommt, wer wen kennt usw.
da muss nur einer dir was böses wollen und mal irgendwo nachhaken, und schwupp ist es passiert.
natürlich gibt es "wichtiges" als ein kleines nagelstudio, aber man weiß ja nie!


lilly, das mit dem nebengewerbe ist schon klar, du hast recht. gewinnabsicht sollte immer da sein.
vielleicht habe ich mich doof ausgedrückt.
..weiß selber grad nicht... :roll: :lol:
meinte eigentlich nur, dass es ja schon ein unterschied ist. hauptgewerbe kannst du soviel machen und tun, wie du willst, aber beim nebengewerbe ist es ja festgelegt. wieviel. es geht ja darum, dass es nicht in vollzeit, also als hauptberuf ausgeübt wird.

ich weiß eben nicht, wie das in kombi mit alg2 ist.
denn das wird ja kaum als "hauptberuf" angesehen werden :wink:

aber da kann das amt bestimmt helfen.

06.02.2015 14:05 • #13


Traumengelchen

10
2
Zitat von aleynasnails:
Ich stell ja keine rechnungen aus ..


Wenn Du ein Gewerbe anmeldest, musst Du jede Einnahme und Ausgabe quittieren.

Ein Nebengewerbe kannst Du nur anmelden, wenn Du ein Hauptgewerbe betreibst, das tust Du aber nicht als ALG II Empfängerin.

Ein Hauptgewerbe wird vom Amt unterstützt, wenn Du anhand eines Businessplans aufzeigen kannst, dass eine Gewinnspanne realistisch ist und in welchem Rahmen.

Der Zuverdienst ohne Abzüge bei einem Arbeitslosen darf €100,00 nicht überschreiten, danach sind 20% steuerfrei.

Wenn Du ein Gewerbe angemeldet hast, dann musst Du jederzeit mit einer Prüfung rechnen. Du kannst zum Beispiel nicht 10 neue Farbtiegel a' 10 € abrechnen, wenn Du auf der anderen Seite nur einen Verdienst von z.B. 2 Kunden a' 30 € hast... Das fällt auf und dann steht man ganz schnell vor Gericht.

06.02.2015 14:30 • #14


ShugahDeluxe

ShugahDeluxe

5300
99
15
57
Du solltest zuerst einmal hoffen, dass dein Sachbearbeiter nicht irgendwie Wind davon bekommt, sonst bekommst du ganz schnell eine Sperre..

Bei einem Gewerbe kommt irgendwann eine Prüfung, auch bei kleinen Betrieben wird nach Schwarzarbeit geguckt. Da reicht es schon, wenn mal eine bei dir unzufrieden war und ne entfernte Bekannte bei irgend einem Amt hat.

Deine Einnahmen und Ausgaben solltest du absolut wahrheitsgemäß in einem Kassenbuch notieren. Solltest du dann doch einmal geprüft werden und wirst darauf hin geschätzt, wird es verdammt teuer. Dann schätzen die deine Einnahmen anhand deiner Einkäufe. Ehrlich währt am längsten ;)

Was die Freibeträge angeht, solltest du dich beraten lassen beim Amt. Als Hartz4-Empfänger darfst du ja nicht einfach so ein Gewerbe anmelden.
So weit ich informiert bin, musst du dann auch monatlich abrechnen und mit allen Belegen zum Amt gehen. Die prüfen dann, ob und wie viel dir in dem Monat gekürzt wird.
Wenn du Aufstocker bist, läuft es ja genauso.. Jeden Monat mit dem Zettel zum Amt und die zahlen dir dann, was zum Regelsatz fehlt.

Ich würde dir raten, das zu lassen und lieber einen geordneten Aushilfsjob anzunehmen, da hast du viel weniger Scherereien. Wenn du dort in ner Abrechnung nen Fehler machst, wirste ewig nicht mehr froh :/

06.02.2015 15:15 • #15



Hallo aleynasnails,

x 4#15