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Selbständig nebenberuflich - Reisegwerbe & Werbung - Gewerbeanmeldung, Finanzamt und andere Behörden
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Steffilein


6 4 Berlin
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| 03.10.2009, 13:21 Selbständig nebenberuflich - Reisegwerbe & Werbung |
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Hallo ihr Lieben,
ich habe vor mich in der nächsten Zeit selbstständig mit Nageldesgin zumachen.
Ich habe einen Hauptberuf und wurde es gerne Nebenberuflich machen.
Habe mal gehört, wenn man ein Reisegewerbe anmeldet darf man keine Werbung machen oder gilt das nur für Friseure?
Macht es überhaupt sinn ein Reisegewerbe anzumelden oder reicht ein ganz normales Gewerbe?
Würde mich sehr freuen wenn ich Antworten bekäme.
Liebe Grüße Steffilein
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Tinka


1345 66 4 21509 Glinde bei HH
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Steffilein


6 4 Berlin
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| 03.10.2009, 13:30 |
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Danke für deine schnelle Antwort.
Bist du auch selbstständig?
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Tinka


1345 66 4 21509 Glinde bei HH
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| 03.10.2009, 13:45 |
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Bitte gerne.
Ja ich bin auch Selbständig aber nicht mit einem Studio..
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cleow31

4 2 dortmund
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| 04.10.2009, 06:54 |
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hallo habe selbst ein gewerbe angemeldet,,,aber ein reisegewerbe brauchst du auf keinen fall(ich mache Nägel & Fußpflege)allerdings nur für die Fußpflege hausgesuche.
Ein Reisegewerbe brauchst du nur wenn du bei den leuten anklingelst und werbung machst.(also beispiel Staubsauger an der Tür verkaufen)
aber selbst wenn Du hausbesuche machen willst.Reicht ein normales gewerbe.Da die Kunden dich ja anrufen,und nach einem termin fragen.
Außerdem kostet ein reisegewerbe ca. 200euro
ein normales ca. 25euro.
und überlege mal was du in etwa an einnahmen haben möchtest,,,vielleicht reicht da auch erst mal ein kleingewerbe 17.500euro im jahr.
und falls du familienversichert bist darfst du nicht mehr als 360euro im monat
verdienen. sonst must du bei der krankenkasse drauf zahlen,,hoffe konnte dir etwas helfen,,,
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cleow31

4 2 dortmund
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| 04.10.2009, 06:59 cleow31 |
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thema werbung
die beste werbung sind fleyer,,,,diese in die briefkästen der anwohner in deiner nähe verteilen,,,so mache ich es,,ist sehr gut.
am besten dann ein paar freundinnen zur hilfe bitten
mfg,cleo
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Ivo

13 1 Nordrhein-Westfalen
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| 16.10.2009, 10:09 |
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hallo cleow31,
an einer stelle muss ich kurz ergänzen:
bei der 17.500 € regel, geht es um kleinunternehmer im sinne der umsatzsteuer. wer also angibt unter 17.500 € umsatz zu bleiben, kann diese in anspruch nehmen, dass bedeutet, dass man auf rechnungen keine MwSt. ausweist , aber dafür auch keine angerechnet bekommt, wenn man zb einkäufe tätigt. der steuerberater behandelt dann die bezahlte MwSt. immer nur als kosten.
lg
ivo
gruenderberater@gmx.de
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celinaxeniamarius

6 1 Giebelstadt
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| 25.11.2010, 12:14 Benötige Hilfe & Tips |
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Hallo Ihr Lieben
Ich bin Mutter von 3 Kids, da ich Beruflich nicht vorwärts komme und nur absagen bekommen habe, wagte ich den schritt in die Selbstständigkeit.
Gelernt habe ich Friseur. Dieser Beruf umfasst so ziehmlich alles ( Kosmetik & Nägel & Haarverlängerung ) zumindest war das noch in meiner ausbildungszeit im Jahr 2000 so gewesen.. Nun bekomm ich ich langsam graue Haare, Ich blick nicht mehr durch mit den ganzen Ämtern.
Ich wollt mich als mobiler Friseur ohne Meister selbstständig machen ebenso in den Berreich Naildesign. Viele sagen : ja das geht .. ämter und auch HWK sagen: nein das mal gar net.. Keiner sagt mir was ich darf und was nicht. Bin irgendwie bissle Überfordert. Könnt Ihr mir Helfen?
Lg.
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