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JuleK

118 27 Berlin
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| 29.08.2010, 20:50 Theoretische Frage |
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Hallo,
kann man eigentlich wegen Schwarzarbeit angezeigt werden, obwohl keine Beweise vorliegen?
Ich denke eigentlich, dass Schwarzarbeit auf frischer Tat ertappt werden muss...
Oder bin ich da auf der falschen Fährte?
Interessiert mich mal, weil es ja immer wieder Diskussionen zu dem Thema gibt.
lg
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Tina78


2149 46 115 Wolfhagen
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| 29.08.2010, 21:06 |
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Wenn dir einer das nachweisen kann, denke ich, gehts auch ohne frischer Tat. Kenn mich auch nicht aus.
Kanns mir aber gut vorstellen.
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JuleK

118 27 Berlin
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| 29.08.2010, 21:11 |
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nehmen wir mal an, man schaltet ne Kleinanzeige, in der man seine Dienstleistung anbietet.
es kann aber keiner nachweisen, dass bereits damit geld verdient wurde.
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Cessi


505 9 10 Oberhausen
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| 29.08.2010, 21:13 |
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Wenn dich jemand wegen Schwarzarbeit anzeigen möchte wird der jenige auf jedenfall beweise habe. ^^
Die Ämter mögen das nicht wenn jemand Schwarz arbeitet, deswegen sind die ganz besonders hinterher und handeln sogar wenn ein verdacht besteht.
LG
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JuleK

118 27 Berlin
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| 29.08.2010, 21:15 |
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sorra, hab mich falsch ausgedrückt...
es kann nicht nur keiner beweisen, dass nicht gearbeitet wurde, es wurde auch nicht gearbeitet.
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Sabsi

15455 132 515
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| 29.08.2010, 21:27 |
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Ich wäre mir da mal nicht so sicher, denn Du weisst nie an welche Kundin du gerätst und wenn die das von Dir z.B. geforderte Materialgeld bezahlt , sie aber beim FA arbeitet oder von einer Konkurrentin geschickt worden ist, dann ist der Beweis doch da.
Und die Auskunft ob man einen GS hat oder nicht, die bekommt man immer. Da reicht dann schon eine Verdachtsäusserung.
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Cessi


505 9 10 Oberhausen
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| 29.08.2010, 21:28 |
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Ja dann verstehe ich die Frage nicht, wenn doch nicht gearbeitet wurde, liegen auch keine Beweise vor. Wieso sollte man dann jemanden anzeigen?
Verwirrt
LG
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Tina78


2149 46 115 Wolfhagen
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| 29.08.2010, 21:29 |
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| Wenn nicht gearbeitet wird isses keine Schwarzarbeit. Machst du einer die Nägel und nimmst 1 Euro ist es schwarzarbeit und schon kanns jemand beweisen.
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Cessi


505 9 10 Oberhausen
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| 29.08.2010, 21:34 |
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Eigentlich reicht auch schon die Adresse von dir, wenn du dann noch Nagelzubehör hast, haben die dich auf den Kicker...
LG
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Sabsi

15455 132 515
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| 29.08.2010, 21:51 |
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| Was vielleicht auch noch in Frage käme, wenn Du eine HP veröffentlicht hast und darin stehen Preise aber keine UST-ID, dann kann es durchaus auch passieren, dass man deswegen angezeigt wird ober man eine Abmahnung bekommt.
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monsch


248 39 2 Hameln-Pyrmont
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| 31.08.2010, 17:35 |
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*Mal einmisch*
ist es denn auch schwarzarbeit wenn man sich mit Materialien "bezahlen" lässt...?
Beispielsweiße besuch im Kino oder Essen im Restaurant, Zu Kaffee und Kuchen oder wenn das Gel mitgebracht wird?
mfg
monsch
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Alicechen


911 55 43 Wunderland
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| 31.08.2010, 23:06 |
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lediglich nachbarschaftsarbeit zählt nicht als schwarzarbeit, aber asuch da darf man nicht bezahlt werden. alles also ehrenamtlich, sobald du eine gegenleistung erhältst, kannst du strafbar gemacht werden, der zoll kümmert sich dann darum und das ganze wird dann mit bußgeld in die tausende geahndet.
Mein Bruder hat während er bei seiner alten Firma war, für die gegenüberliegende Firma(wirkoich einfach nur auf der anderen straßenseite) ein auto zu seiner firma gefahren. denselben tag gabs die kontrollen, die ja üblicherweise mal gemacht werden und auf einer überwachungskamera konnte man ihn dabei sehen, wie er das auto bewegt hat, obwohl er ja nicht da arbeitet. selbst das galt schon als schwarzarbeit und letzendlich warens dann einige sozialstunden, weil er sich nicht eben mal 6000€ aus den rippen leiern konnte.
slbstverständlich ist das ganze nicht kampflos geschehen, aber wenn der staat geld wittert, dann ist er sehr verfressen...
Also lasst es wirklich lieber, es brauch nur jemand bei den Kunden dabei sein, der erzählt, von wem er sich seine tollen nägel machen lässt und schon sitzt du in der patsche, wenns ein falscher hört.
mit den materiellen dingen ist das so eine sache,es kommt dabei glaube ich auf den sachwert an, aber das ist grauzone und jeder richter machts dann so wie er will, ich würde es nicht darauf anlegen.
wenn man jemanden für sich schwarzarbeiten lässt, dann macht man sich ebenso strafbar, wenn euch das noch nicht bewusst ist, kommt auf den fall an.
wenn du in ein studio gehst, das nicht angemeldet ist, aber sichtlich besteht, dann wird es warscheinlich nicht geahndet, weil man ja nicht davon ausgeht, dass es schwarz ist. aber niemand kann einem richter erklären, dass man nicht wusste, dass die gute nageltante nicht angemeldet war, wenn man sich die nägelchen hat in seiner küche für 15€ machen lassen...
berichtigt mich gerne, wenn ihr es anders wisst/sieht, das sind so das grobe, was ich noch von meinem bruder weis, rechte ändern sich natürlich ständig.
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Alicechen


911 55 43 Wunderland
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| 31.08.2010, 23:08 |
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| achso, wenn man das gel mitgebracht bekommt, ist es nicht schlimm, aber wenn man es dann als bezahlung behält, siehts ja wieder anders aus.
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