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Unterschied zw. kosmetischer und medizinischer Fußpflege

Chipsy

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Hallo Birgit,

herzlichen Dank für Deine Bestätigung, genau so weit bin ich meinen Recherchen auch gekommen.

Das Tätigkeitsfeld ist sehr arg eingeschränkt.... das galt schon vor ein paar Jahren obwohl da immer wieder gestritten wurde, naja was solls....in Schulungen wird einem viel Blödsinn erzählt wenn der Tag lag ist....

Ich hatte erst vor kurzem eine Kontrolle....den Braten habe ich allerdings gsd vorher gerochen - das diese Kundin eine Testkundin war und geschickt wurde.

Erst als es an s bezahlen ging, hat sie ihren Ausweis gezogen...eventuell auch noch mit dem Hintergedanken etwas kostenlos zu bekommen, doch da war ich hart ... in dem Fall erst recht.

16.07.2011 23:51 • x 1 #16


Birgit19

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Ja, im Moment muß man sehr aufpassen :roll:

Kleiner Nachtrag zur Reflexzonen-oder Druckpunktmassage:

Es bringt gar nichts , das irgendwie zu umschreiben oder anzugeben "nur Wellness".Da eine begründete Wechselwirkung zwischen diesen Punkten an den Fußsohlen und inneren Organen vorliegt (Zitat Regierungspräsidium) ist es einfach nicht erlaubt.Diese Kurse die da angeboten werden, sind für die Katz.Auch wenn man es anders benennt, man hat auch da wieder ein Haftungsproblem.
Kommt ein Kunde und bucht solch eine "Druckpunktmassage" und behauptet, den Schwindel oder die Kopfschmerzen, den er an diesem Tag hat, komme bestimmt vin der "Reflexzonenharmonisierung", habt ihr ein Problem.Denn auch für solche Dinge zahlt eure Haftpflicht nichts, weil ihr keine Druck-oder Reflexpunkte bearbeiten dürft.

Bucht ein Kunde eine Reflexzonenmassage bei euch und ist im guten glauben, er bekommt eine "richtige" Reflexzonenmassage und ihr macht irgendeine abgewandelte Druckpunktmassage, darf der Kunde wegen Irreführung sein Geld zurückverlangen.

Ihr habe die Pflicht, euch zu informieren, aber nicht bei Kursen oder untereinander, sondern bei den zuständigen Behörden.
Tut ihr das nicht, haftet ihr trotzdem für eure Arbeit.

Für die, die erst vor wenigen Jahren auf Fußpflege-Rundum-Kurse waren:
Geht zum Präsidium, laßt euch euer Tätigkeitsfeld mitteilen und danach habt ihr das Recht, das Geld für die Tätigkeiten, die ihr umsonst gelernt habt, von den Schulen zurückzuverlangen.Denn das ist euch gegenüber Irreführung!
Hier noch genaueres zum Nachlesen:
http://www.hannover.de/de/gesundheit_so ... ogie3.html

lg Birgit

17.07.2011 09:17 • #17



Hallo Gast,

Unterschied zw. kosmetischer und medizinischer Fußpflege

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Chipsy

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Was aus dem Link auch nicht hervorgeht.....

eine normale wohltuende Massage ähnlich wie die der Handmassage aber darf man machen, denn meine Testkundin hat auch nicht s dagegen gehabt bzw. dieses moniert, genauso wenig hat sie gegen das anschliessende Paraffinbad gehabt.

17.07.2011 17:26 • #18