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UV Lack an den Füßen - extra eintragen im GS?

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Nagelstudio, Behörden & Richtlinien

" Lilly87, 18.01.2015 20:58.
Lilly87

Lilly87

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Hallo ihr Lieben,

ich bin ja nun seit Dezember mit meinem Gewerbe nebenberuflich am Start. Zum Sommer hin würde ich gerne auch UV-Lack an den Füßen anbieten. Muss das extra in den GS oder fällt dies einfach mit unter Nageldesign? Ich will keine Pediküre oder so anbieten, nur die UV Lack Behandlung wie an den Händen.

Vlt kann mir ja hier jmd was dazu sagen. Sonst ruf ich beim Gewerbeamt an.

18.01.2015 20:58 • #1


Nimfa

Nimfa

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Brauchst du nicht ändern , ist das gleiche .

18.01.2015 21:24 • #2



Hallo Lilly87,

UV Lack an den Füßen - extra eintragen im GS?

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Emiela

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Ich bin auch der Meinung, dass man da nichts ändern muss

18.01.2015 23:18 • #3


Nimfa

Nimfa

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ob lack oder gel, hände oder füße ist egal , die prozedur bleibt die gleiche . falls du was verkaufen möchtest oder permanent makeup dann ja , musst ändern .

18.01.2015 23:34 • #4


Lilly87

Lilly87


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Da ich auch Kosmetik im GS stehen habe meinte der Typ vom Amt, müsse Verkauf im kleinen Rahmen nicht mit rein. Er meinte Frisöre würden ja auch mal nen Shampoo oder so verkaufen und das stünde nicht extra mit drin.

Vielen Dank schonmal für eure Antworten. Dann kann ich es ja bald anbieten :)

19.01.2015 08:57 • x 1 #5