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Ware bestellt-bezahlt-nie geliefert bekommen!

Brina1990

Brina1990

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Hast du denn eine Sendungsnr. erhalten, in der du wirklich nachvollziehen kannst ob und wo das Paket verschickt wurde und wo es angeblich angekommen ist?
Also und DU musst garnichts nachforschen, sondern der Händler muss sich darum kümmern wo seine Ware abgeblieben ist. Das ist seine Pflicht nicht deine.
Wenn nichts hilft würde ich zum Anwalt gehen, du stehst im Recht, also brauchst du auch keine Angst haben vor eventuelle Kosten. ;)

28.02.2014 16:02 • #16


spacejump

spacejump

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Zitat von Brina1990:
....Also und DU musst garnichts nachforschen, sondern der Händler muss sich darum kümmern wo seine Ware abgeblieben ist. Das ist seine Pflicht nicht deine.


kann ich so nicht bestätigen. solange der händler nachweisen kann, dass seine ware an dich ordnungsgemäß an eine paketlieferfirma übergeben wurde, musst du nachweisen, dass die sendung NICHT bei dir angekommen ist.
stell einen nachforschungsantrag (alles schriftlich, nichts telefonisch- wegen späterer nachweispflicht) bei der paketlieferfirma. die müssen dir nachweisen, dass sie ordnungsgemäß (d.h. mit empfangsquittierung) zugestellt haben. wenn sie eigenmächtig das paket einer person übergeben, die von dir dazu nicht bevollmächtig wurde, dann hast du was in der hand.
sie müssen dir eine zustellbenachrichtigung in den briefkasten werfen. oft wird das nicht gemacht...
da die paketzustellfirmen jedoch meist subunternehmer beauftragen, die eigenverantwortlich handeln, kann die paketzustellfirma die verantwortung nicht auf dich abschieben.

wie gesagt, die müssen nachweisen über WEN sie WANN dein paket an WEN zugestellt haben.
diesen zustellnachweis braucht der auftraggeber der zustellung, der händler, nicht mehr zu erbringen.
der händler muss nur nachweisen, dass er die zustellung ordnungsgemäß - durch übergabe an eine zustellfirma - veranlasst hat.

ich wünsche dir viel glück.

ich habe auch mit DPD und ganz besonders mit GLS sehr viel ärger gehabt.

gls hat grundsätzlich immer in einem weit entfernten shop zugestellt und mir, obwohl ich da war, nur schnell einen benachrichtigungszettel in den briefkasten geworfen.
ich habe in diesem fall auf eine erneute zustellung bestanden. zudem konnte ich mit sendungsnachverfolgung im internet nachweisen, dass der zustellversuch innerhalb von 2 minuten erfolgt sein soll. zudem konnte ich nachweisen, dass ich an dem tag zu der entsprechenden zeit zuhaus war... man kann aber nicht in dieser zeit klingeln und dann noch die daten in ein handlesegerät eingegen und dann noch den infozettel schreiben... man versprach mir die rücksprache mit dem subunternehmer, aber es erfolgte keine verbesserung..
diese subunternehmer müssen - harte knebelverträge vorausgesetzt - im durchschnitt ca. 100 pakete am tag zustellen.
das das rein rechnerisch nicht klappen kann, kannst du dir ja mal ausrechnen. zudem bekommen die auch noch hungerentlohnung pro paket....

ich drücke dir die daumen, du weisst ja jetzt, was du machen kannst...

28.02.2014 17:02 • #17



Hallo Wolkenblume,

Ware bestellt-bezahlt-nie geliefert bekommen!

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Brina1990

Brina1990

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Mal ein Auszug: "Wenn Sie die Ware als Verbraucher bei einem gewerblichen Anbieter gekauft haben, trägt immer der Verkäufer das Versandrisiko und muss bei Verlust oder Beschädigung der Ware den Kaufpreis erstatten oder erneut liefern. Sollte er dazu nicht bereit sein, lassen Sie sich
rechtlich beraten und setzen Sie ggf. die Rückerstattung des Kaufbetrags auf diesem Wege durch. "

Quelle: http://www.kaufenmitverstand.de/recht/recht.php

Ich habe mich mit der Thematik selbst schon intensiver beschäftigt, man muss immer unterscheiden ob es gewerblich ist, ebay oder privat.

Bei einem gewerblichen Händler ist es so wie o.g. das der Händler das Versandrisiko trägt und sich darum kümmern muss. Na klar kann sie auch den Nachforschungsantrag stellen, jedoch muss trotzdem der Händler für den Verlust aufkommen.

28.02.2014 17:12 • #18


ShugahDeluxe

ShugahDeluxe

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Das gilt eigentlich bei unversichertem Versand.

Bei versichertem Versand ist es ja dafür da, dass die Ware im Verlustfall versichert ist. So wurde mir das mal auf der Post erklärt. Deshalb kostet das ja auch so viel.

28.02.2014 17:21 • #19


Brina1990

Brina1990

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Zitat von ShugahDeluxe:
Das gilt eigentlich bei unversichertem Versand.

Bei versichertem Versand ist es ja dafür da, dass die Ware im Verlustfall versichert ist. So wurde mir das mal auf der Post erklärt. Deshalb kostet das ja auch so viel.


Ok das könnte sein ja ich glaub ich hatte für mich auch mal geforscht zwecks unversicherten Versand Sorry wenn ich falsche Infos verbreitet habe :oops:

28.02.2014 17:23 • #20


spacejump

spacejump

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hi brina,
laut BGH wird hier bei der warenart (verbrauchsware) unterschieden:

http://blog-it-recht.de/2013/11/08/wer- ... dingungen/

es ist manchmal echt zum.... ich weiss schon, warum ich nie rechtsverdreherin (sorry: anwältin) werden wollte...

danke für diesen link, den ich gleich gespeichert habe... :bussi:

28.02.2014 17:28 • x 1 #21


Sara´s Nails

Sara´s Nails

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Ich hatte gerade auch so ein fall aber ich weiß auch nicht ob es ein wenig meine schuld war habe bestellt über dhl und die haben eine sache nicht mitgeliefert und dann habe ich das paket unfrei zurück geschickt an den landen wegen fehlendem teil so jetzt durfte ich 20.90 euro für nix bezahlen .
und musste mir noch anhören das sie ja nicht das sozialamt sind ,und den Verand über 15 Euro durfte ich denn auch noch bezahlen war echt sauer einfach 20,90 rausgeschmissen für nix

01.03.2014 07:04 • #22


saintcat86

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Oh man, dass tut mir so leid.

Aber ich hab keine Ahnung was man da machen kann. :( Zur Polizei gehen und als Diebstahl melden?

Knuddel Dich!

01.03.2014 07:22 • #23


Xanthara

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Zitat von Wolkenblume:
Danke Mädels für die Antworten habe aber auch schon alles versucht...........
Ich habe die liebsten Nachbarn die man sich nur wünschen kann und die haben nichts für mich entgegen genommen.

Ich bin ja auch immer zu Hause da ich zu Hause arbeite :wink:
Der Pimpf (DPD) war einfach nicht da :evil:
Der kann ja auch selber irgenwas unterschrieben haben und dies dann als Nachweis bringen. Hatt er ja ............angeblich bei einem Nachbar hier im Haus den es aber garnicht gibt.......
DPD sagt nur der Verkäufer kann einen Nachforschungsantrag stellen. Ich nicht.
Jetzt hoffe ich nur das der Verkäufer das auch macht.......................

Ich habe jetzt Bedenken weiterhin Sachen zu bestellen...............auch in anderen Shops................vorallem wenn das größere Beträge die man per Vorkasse bezahlen muss!
Werde mir wohl in Zukunft nur noch die teure Nachnahme genemigen :cry:



Ich würde mir garnicht so einen stress machen, du hast 6 Wochen nach Zahlung zeit, deine Buchung rückgängig zu machen. Wenn der Shop sein Geld haben will, müssen sie sich auch drum kümmern, wo die Sendung geblieben ist. Fakt ist, ich als Kunde will wissen, wer das Paket abgenommen hat. Der Muss auf dem DPD Gerät mir Name und Unterschrift erfasst worden sein.

01.03.2014 14:29 • x 1 #24


*lisa*

*lisa*

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Hi

ich bin selbst in einer firma mit täglichem paketversand via dpd und gls. Wenn ein paket nicht ankommt, müssen sich unsere kunden um gar nichts kümmern. Warum auch? Wir als verkäufer sind tagtäglich dran unsere Pakete wieder zu finden. Bei uns gehts allerdings um Op's, das heißt dass wir oft wirklich druck machen mūssen.

der händler muss sich mit der sendungsnummer an dpd wenden und gegebenenfalls dein paket neu versenden und gegebenfalls eine schadensmeldung stellen. Das paket darf nicht an eine andere person übergeben werden außer mit abstellgenehmigung.

wie spacejump schon sagte, die haben echt eine menge pakete abzugeben und deshalb passiert sowas auch; hatte in der firma auch schon fälle wo vom fahrer selbst unterschrieben wurde...

aber wie gesagt, bin der meinung dass sich der händler darum kümmern muss!

Lg

01.03.2014 18:47 • x 1 #25



Hallo Wolkenblume,

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