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Heaven


714 56 31 Sandhausen
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| 22.06.2011, 20:18 wenn der Name geschützt ist |
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Mir ist gerade beim Lesen eines Threads in dem es um die Namensfindung für ein Studio geht, folgende Frage in den Kopf geschossen.
Man muss ja bei einem Namen immer aufpassen, dass der nicht schon geschützt ist. Daher kommen ja oft die Vorschläge das Studio mit dem eigenen Namen zu betiteln. Wie z.B. xy Nails, oder Nails by xy.
Was ist aber, wenn es schon ein Studio gibt, dessen Besitzerin den selben Vornamen hat wie man selbst und der Name damit also schon vergeben ist? Und vielleicht dann auch sogar geschützt? Darf man dann sein Studio mit dem eigenen Namen betiteln?
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Nypa


278 2 13 New York
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| 22.06.2011, 21:26 |
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Das kannst du im HGB nachlesen, ich weiß grad nicht mehr alles auswendig.
Wenn es um so etwas typisches geht wie Blumenläden, Nagelstudios, Cafes und dann auch "normale" Namen, dann ist es so, dass Du gucken musst, ob der Name schon in deinem zuständigen Handelsregister-Bereich eingetragen ist. Dann darfst du ihn nicht wählen, ansonsten darfst du es machen.
Nagelt mich nicht drauf fest, meine Vorlesung ist jetzt schon ein paar Semester her und ich bin zu faul das HGB zu suchen. Aber so habe ich es ungefähr noch im Kopf.
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Sabsi

15755 137 565
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Heaven


714 56 31 Sandhausen
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| 23.06.2011, 11:57 |
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@Nypa...danke für die Erklärung.
@sabsi...der Link ist ja echt hilfreich für jemanden der sich selbstständig machen will. Super.
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