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Wer nagelt im Eigenheim? Nutzungsänderung

Ginger

Ginger

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cheeky, das hat ja ansich auch mit der gewerbe-anmeldung nichts zu tun. das sind 2 unterschiedliche paar schuhe. :wink:

ich kenne auch viele, die sich nicht beim bauamt gemeldet haben, aber mir wäre das immer zu riskant, nachher kommt da später noch was nach und man steht plötzlich blöd da und muss dicht machen oder so. ich bin da lieber auf nummer sicher gegangen.

20.01.2014 15:49 • x 1 #16


vanilla_kiss


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Ginger... hm ja so wie Du dachte ich es mir auch erst.
Rufe morgen Nachmittag nochmal beim Bauamt an.
Danke Dir für die Hilfe :bussi:

20.01.2014 21:48 • #17



Hallo vanilla_kiss,

Wer nagelt im Eigenheim? Nutzungsänderung

x 3#3


Van Abby

Van Abby

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@ Ginger und Vanilla Kiss
Ich hätte es auch so gemacht.
Ich bin da etwas Ängstlich, hätte immer Angst das irgendwas kommt was dann RICHTIG Teuer wird und gleichzeitig man nicht weiter Arbeiten darf oder kann.
Ich bewundere Euch Selbstständigen Nagel Damen eh!
Das wollte ich nur mal eben kurz sagen. :oops:

20.01.2014 22:24 • x 1 #18


vanilla_kiss


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Danke Abby :wink:
Ja ich möchte versuchen alles nach Vorschrift zu machen.
könnte mit der ständigen Frage darüber ob ne Kontrolle gemacht wird oder nicht nicht leben.
und da es hier oben bei mir ein nest ist :lol: möchte ich gewappnet sein für Anrufe meiner neuen Kolleginnen bei den Ämtern.
"Hat die überhaupt Gewerbe angemeldet? " Ja hat sie :lol:
"Hat die überhaupt ne Nutzungsänderung für den Raum? Jaaaahaa :lol:

lach :mrgreen:

20.01.2014 23:44 • #19


Van Abby

Van Abby

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Ach ist es in deinen Nest auch so nett?

21.01.2014 17:03 • #20


vanilla_kiss


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Ja denke :lol:
kenn alle gut. Aber wenn die erfahren das ich auch nägel machen möchte ...
hm wer weiß :nixweiss:

8)

21.01.2014 17:07 • #21


Van Abby

Van Abby

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Dorf ... es hat seine Vorteile und auch seine Nachteile... besonders wenn du besser werden solltest das die eine oder die andere...
Aber das wird schon... :D

21.01.2014 17:25 • #22


vanilla_kiss


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Ja wird schon 8)
Habe heute nochmal mit dem Bauamt gesprochen.
Der Bauantrag kostet mich 200€ aufwärts...
Na super :dumm:

22.01.2014 21:25 • #23


spacejump

spacejump

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für städte werden bebauungspläne erstellt, die die vorrangige nutzung / bebeauung dieses gebietes vorschreiben.
wenn eine Änderung der (genehmigten) Benutzungsart vorgenommen werden soll, dann handelt es sich rechtlich gesehen um eine grundsätzlich genehmigungspflichtige nutzungsänderung.
folgende unterlagen müssen - von einem bauvorlageberechtigten (innenarchitekten, architekten und bauingenieure) bei der zuständigen bauaufsichtsbehörde eingereicht werden:
-Antragsformular auf amtlichem Vordruck mit allen notwendigen Unterschriften
-Betriebsbeschreibung (bei gewerblichen Vorhaben)
-Lageplan (ggf. Auszug aus dem Liegenschaftskataster)
-Bauzeichnungen mit Eintragung der bisherigen und künftigen Nutzung
-Bauzahlenberechnung wie Wohn- oder Nutzflächenberechnung
-Stellplatznachweis für den Mehrbedarf
-Baubeschreibung und Herstellungskosten (soweit bauliche Änderungen anfallen)
ein eigener antrag ohne die mithilfe eines solchen bauvorlageberechtigten wäre unzulässig.
hier für dich nähere info:
http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.ju ... romHL=true

klar könnte man jetzt denken, warum dieser aufwand diese schikane... aber so ist das auch nicht richtig. die behörden habe für gebiete die planungshoheit. ein wohngebiet kann nun mal nicht so einfach mit gewerbe durchzogen werden... und, wenn jeder im eigenen haus - ohne kontrolle bzw. genehmigung - ein gewerbe, welcher art auch immer, errichtet...dann wird halt aus einem vorgesehenen wohngebiet ein mischgebiet mit vielen gewerbeeinheiten... ob man das allerdings als reiner wohnhauseigentümer so möchte....

da es einerseits um steuerung von gebietsplanung, andereseits auch um möglicherweise beeinträchtigungen eines wohngebietes durch gewerbenutzung geht, ist das einreichen von planungsunterlagen schon sinnvoll. auch muss der künftige schutz der kunden (bauliche anforderung, hygieneverordnung,...usw.) sichergestellt und ersichtlich sein. zudem muss die gemeinde, in dem das gewerbe liegt, wissen, von wem sie steuereinnahmen einziehen kann...

mal eben wohnraum im eigenen wohnhaus abteilen und das gewerbe starten, ist also nicht so einfach...
leider zocken die behörden gern auch hohe gebühren dafür ab....

22.01.2014 22:10 • #24


vanilla_kiss


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Ja ja die liebe LBO Schleswig Holstein.
Kenn ich schon auswendig :lol:
Lageplan ist bestellt beim Katasteramt.
Darf mein Vorhaben nächste Woche dem Absegnungsbefugten darstellen.

lg :bussi:

23.01.2014 16:19 • #25


ninjayvi

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Ginger: Du musst Zeichnungen von dem Raum haben, sprich was war es vorher, wie Hoch sind die Decken , wie groß ist der Raum usw usw. Und dies darf nur ein Architekt machen. War bei mir genauso. Hat 20 € gekostet und dann habe ich alles dem Bauamt eingereicht. Kosten waren hier auch 50 € , die sind aber nch raus gekommen, ob Feuerester Boden, Brandschutz Tür, seperate Toilette usw usw usw.. Du kannst glück mit den Leuten haben oder Sie machen Dir das leben zur Hölle. Aber ohne hätte ich es nie gemacht, denn es gibt genug Leute die immer neidisch sind und Dir nur an die Karre wollen ...... :(

23.01.2014 16:57 • #26


Ginger

Ginger

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Zitat von ninjayvi:
Ginger: Du musst Zeichnungen von dem Raum haben, sprich was war es vorher, wie Hoch sind die Decken , wie groß ist der Raum usw usw. Und dies darf nur ein Architekt machen. War bei mir genauso. Hat 20 € gekostet und dann habe ich alles dem Bauamt eingereicht. Kosten waren hier auch 50 € , die sind aber nch raus gekommen, ob Feuerester Boden, Brandschutz Tür, seperate Toilette usw usw usw.. Du kannst glück mit den Leuten haben oder Sie machen Dir das leben zur Hölle. Aber ohne hätte ich es nie gemacht, denn es gibt genug Leute die immer neidisch sind und Dir nur an die Karre wollen ...... :(


? ich weiß das, ist doch bei mir schon lange durch :wink:

ich hatte aber eben nichts mit nem architekten zu tun, ich hatte ja zeichnungen. dort musste ich nur reinschreiben, was künftig in welchem raum ist (empfang, arbeitszimmer usw.) das hat gereicht. dann musste ich noch das formular vom bauamt ausfüllen und das zusammen einreichen.

bei mir IST die dame leider rausgekommen und hat aaaalles ganz genau auf den millimeter nachgemessen! :evil: und die war wirklich schrecklich. (ist hier in der gegend auch für ihre pingeligkeit bekannt :lol: )

z.b. brauchte ich 2 notausgänge. ich habe die haustür und eine terassentür. die haustür war ok, die terassentür nicht (--> weil abschließbar!) ? ich sagte, klar kann man die abschließen, sonst kann ja jeder reinmarschieren und mir die bude lerrräumen. neeein, das ginge nicht. also musste 1 fenster (!) als 2. notausgang her. pff, als ob ich der kundin im brandfall sage: bitte spring aus dem fenster, wo sie 1 meter neben der offenen terassentür sitzt :mrgreen:

naja, das fenster war leider ganze 2,5 cm zu klein, um als notausstieg gelten zu dürfen, deshalb musste dafür wieder eine sondergenehmigung beantragt werden bla bla bla.... war dann auch nochmal teuer.... :evil:

dann musste ich noch einen schreiben aufsetzen, in dem ich bestätige, dass sich in meinen räumlichkeiten nicht mehr als 3 personen gleichzeitig aufhalten.

aach, ich könnte noch ewig erzählen.. teilweise kam es mir vor, wie reine schikane.....
klar, es muss alles seine richtigkeit haben und es sollte natürlich nicht jeder lustig drauf los machen, aber sooo pingelig muss man auch nicht sein. :roll:

23.01.2014 18:11 • x 1 #27


vanilla_kiss


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@Ginger:Puhhhh :dumm:
Die spinnen ja :cry:
Aber so geht es mir aktuell auch.
Ich muss es in feste Tücher gepackt wissen 8)
Was mich allerdings beunruhigt ist das viele gar nicht wissen das sie Nutzungsändern müssen :help:
Ich werde jetzt Sonntag das Anschreiben fürs Bauamt fertig machen.
Habe mir die Flurkarte 1:500 beim Katasteramt angefordert.
Dann mach ich ne Baubeschreibung
Eine Betriebsbeschreibung
Lege Grundriss mit Einzeichnung dazu
... und fahre damit zu dem Bauamt welches hier über Schleswig Holstein entscheidet.
So ist es vereinbart.
Habe ja heute mit dem Entscheidungsbeauftragten gesprochen.
Er sieht es sich an und wenn alles ok ist brauch ich nicht zwingend den Architekten, da er ja der Oberbauamtsrat in Schleswig Holstein ist kann er das so entscheiden.
Unser Haus ist recht neu (2002) und es wurde ja alles genau zertifiziert.
Brauche schonmal kein Brandschutzgutachten und ein Festigkeitsgutachten, keine Schnitte, keine Ansichten.
Das wurde ja bei Bauabnahme alles gemacht.
Feuerfeste Türen bräuchte ich nur wenn wir den Wohnraum nicht alleine nutzen (z.b zuzätzl. Vermietung)
Aber Notausgang, Gäste WC und zwei nebeneinander liegende Parkplätze brauche ich auch.
Gewisse Fenstermaße ebenfalls, daber das haben wir gecheckt und es ist alles ok.
Ich hoffe alles wird gut :oops:
Was ein Stress...
Und wenn ich dann die Baugenehmigung hab kann ich dann meine Schulung bei Angels Elb Nails machen :oops:

Schönen Abend Euch allen :bussi:

23.01.2014 22:19 • #28


spacejump

spacejump

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@vanilla-kiss

ich wünsche dir viel durchhaltevermögen, geduld mit den behörden..

alles gute für den start...

23.01.2014 22:26 • #29


Van Abby

Van Abby

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Und wenn du mit allen fertig bist, stellst du fest das die der Beruf doch nicht liegt. :mrgreen:
Nein das war jetzt nur ein Witz aber denn musst ich machen, Mensch was für Regeln in den Regeln es gibt. :?

23.01.2014 23:14 • #30



Hallo vanilla_kiss,

x 4#15









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