Werden Rechnungen von Ebay anerkannt?

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Nagelstudio, Behörden & Richtlinien

" engelchen2705, 05.05.2012 18:52.
engelchen2705

engelchen2705

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Habe mal ne ganz bescheidene Frage.
Habe vor ein Nebengewerbe zu eröffnen als Nageltante.
Ich weiss das ich Sachen/Rechnungen bis zu einer gewissen Zeit vor Gewerbeanmeldung finanztechnisch angeben kann. Aber, wie ist das mit den Sachen, die ich zum Beispiel über meinen Privatacount bei Ebay gekauft habe? Da steht ja nun nicht auf den Rechnungen drauf, das ich die für mein zukünftiges Gewerbe gekauft habe. Und dann erscheint ja auch bei manchen Verkäufern auf der Rechnung mein Ebay-Mitgliedsname, der natürlich garnichts mit dem Nageldesign zu tun hat sondern irgendein "Fantasie-Name" ist.
Wird das auch anerkannt?
Ich hoffe ihr versteht was ich meine.
Vielen Dank schon mal für eure Antworten.

05.05.2012 18:52 • #1


kathie.m.

kathie.m.

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würde mich auch mal interessieren, aber wenn ich mich recht erinnere, hatte mein Steuerberater vor 2 Jahren mal 2 Rechnungen von ebax dabei und hat sich nicht beschwert, der Buchungsstempel war jedenfalls drauf. :nixweiss: du wirdst aber sicher noch bessere Antworten bekommen

05.05.2012 19:15 • #2



Hallo engelchen2705,

Werden Rechnungen von Ebay anerkannt?

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Xanthara

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Die Ware wird ja zu dir nach Hause geschickt, somit ist Rechnungsadresse gleich Lieferadresse.
Auf meinen Rechnungen von ebay steht groß mein richtiger Name und wenn dann nur irgendwo klein mein "Nick" der hat aber mit der Rechnung nix zu tun. Viele schicken schon Rechnungen, wo der nicht mal mehr mit drauf steht. Probleme solltest du damit nicht haben. Wichtig ist nur, das genau drauf steht was du gekauft hast.

05.05.2012 19:31 • #3


Flimmerkiste

Flimmerkiste

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Ja die werden anerkannt. Du kannst ja im Zweifelsfall nachweisen das es dein Account ist. Was allerdings immer etwas "schwierig " ist und oftmals zu Nachfrage führt, wenn Du Dinge vor Gewerbeanmeldungsdatum kaufst und diese mit rein nimmst- der zeitliche Rahmen sollte nicht zu weit ausinander liegen. 1/2 Monate werden noch hingenommen, mehr finden die nich so doll...

05.05.2012 19:33 • #4


Ginger

Ginger

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ich hatte damit bis jetzt auch noch nie probleme, wenn nur mein name und nicht noch zusätzlich der studioname stand.

...und wenn man es mal so sieht: wenn du was für´s gewerbe im supermarkt oder baumarkt oder oder oder kaufst, wird es ja auch anerkannt, obwohl gar kein name drauf steht :wink:

aber natürlich sollte es schon mit dem nageln zu tun haben...

05.05.2012 19:36 • #5


Xanthara

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Zitat von Flimmerkiste:
Ja die werden anerkannt. Du kannst ja im Zweifelsfall nachweisen das es dein Account ist. Was allerdings immer etwas "schwierig " ist und oftmals zu Nachfrage führt, wenn Du Dinge vor Gewerbeanmeldungsdatum kaufst und diese mit rein nimmst- der zeitliche Rahmen sollte nicht zu weit ausinander liegen. 1/2 Monate werden noch hingenommen, mehr finden die nich so doll...


Generell müssen Rechungen vom Finanzamt, die bis zu 3 Monate vor Geschäfteröffnung/Gewerbeanmeldung abgrechnet werden. Es gibt sogar ausnahmen von 6 Monten und bis zu einem Jahr alte Rechungen, die vom Finanzamt anerkannt werden. Dabei kommt es aber darauf an was gekauft wurde, aber da KANN nur ein Steuerberater was dazu sagen.
Ich würde nix wegschmeißen, einreichen kann man immer!

Was wichtig ist, du mußt ja ein Kassenbuch führen, die Rechungen die du jetzt hast, kommen gleich in den ersten Monat mitreingerechnet, da gehören sie zu den Betriebskosten!

05.05.2012 19:47 • #6


engelchen2705

engelchen2705


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Ich danke für die Antworten.
Also alles fein abheften und aufheben.
LG

05.05.2012 20:10 • #7



Hallo engelchen2705,

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