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Zahlt Arbeitsamt die Ausbildung zur Naildesignerin ?

Judith8412

Meine Frage an dich ist – Willst du dich selbstständig machen oder einfach nur die Schulung zur Nageldesignerin von der ArGe bezahlt bekommen?

Es gibt verschiedene Förderungen der ArGe, zum einen der schon erwähnte Bildungsgutschein und zum anderen einen Existenzgründungszuschuss. Allerdings muss man die sog. „persönlichen Voraussetzungen“ erfüllen. Dann wird auch klarer, warum manche eine Förderung bekommen und manche nicht… Das kann man leider nicht verallgemeinern!

Hier habe ich dir mal zwei Links angefügt – Lies dich doch mal durch, welche Vorraussetzungen gelten. Ob du Diese erfüllst, kannst nur du oder der ArGe-SB beantworten.
1. Bildungsgutschein:
http://www.arbeitsagentur.de/nn_508554/ ... n-Nav.html
2. Existenzgründerzuschuss:
http://www.arbeitsagentur.de/nn_26400/N ... g-Nav.html

Für den Fall, dass du dich selbstständig machen möchtest benötigst du dafür einen sog. „Businessplan“. Wenn du das bei Google eingibst, dann findest du reichlich Seiten die beschreiben, wie so ein Plan auszusehen hat.
Vorbereitung ist alles! Wenn du deinem Gegenüber glaubhaft machen kannst, dass du es ernst meinst und dir ernsthafte Gedanken gemacht hast verbessert das deine Chancen bestimmt – man darf nicht vergessen, dass der SB in der ArGe auch nur ein Mensch ist…

Vielleicht hilft’s dir ja weiter… Viel Glück!

LG

30.08.2011 14:14 • #31


suse38

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@ judith...
ich erfülle auch die sogenannten vorraussetzungen,trotzdem wurde es abgelehnt !
allerdings habe ich auch von dieser bildungsprämie gehört,die ja nix mit der arge zu tun hat...hatte gestern einen termin und diesen gutschein auch bekommen...

30.08.2011 14:59 • #32



Hallo Gast,

Zahlt Arbeitsamt die Ausbildung zur Naildesignerin ?

x 3#3


Judith8412

@suse38
Es kommt drauf an was du genau beantragt hast…
Normalerweise, wenn man eine Leistung aus dem Sozialgesetzbuch (hier: ArGe -> SGB III) beantragt und man sowohl selbst, als auch die jeweilige Ausbildung die notwendigen Vorraussetzungen erfüllt, darf es nicht abgelehnt werden… Zumindest würde ich dann Widerspruch einlegen.
z. B.: Wenn dir eine Rente zusteht und diese abgelehnt wird, nimmst du das dann auch einfach so hin?

Die Bildungsprämie kannte ich bis eben gar nicht, eben nur den Bildungsgutschein von der ArGe– hab mich grad mal n’bissl schlau gemacht! Die Bildungsprämie richtet sich ja an Erwerbstätige bis zu einem Jahresgehalt von 25.600EUR.
Ich find’s super! …und ich freu mich für dich, dass sie dir genehmigt wurde! :D

Von wem wird die gezahlt, wenn ich fragen darf?

30.08.2011 15:38 • #33


suse38

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@judith
ich hatte mit meiner arbeitsvermittlerin ein ausführliches gespräch und zu diesem termin auch unterlagen über die schulung mitgenommen (das schulungszentrum ist beim arbeitsamt als bildungsträger eingetragen) ...hatte ihr auch gesagt,wenn es sehr gut klappt ,dass ich mich dann auch irgendwann selbstständig machen möchte... hat aber nichts gebracht..sie kam mir 1. mit der begründung,dass der beruf nicht anerkannt ist und somit dafür auch keine bildungsgutscheine ausgestellt werden...
2.könne man an einer 3 tägigen schulung ja nicht genug praktische erfahrung sammeln (das weiss ich auch) und 3. hätte jedes arbeitsamt seine vorgaben,was bewilligt werden darf und was nicht ...
und somit war für sie das thema durch...
hatte ehrlich gesagt,aber auch absolut keine lust mehr mich darüber noch weiter mit ihr zu unterhalten,weil es eh keinen sinn gemacht hätte...
natürlich würde ich,was die rente angeht,das nicht so hinnehmen und widerspruch einlegen!

aber was die schulung angeht habe ich zum glück einen anderen weg gefunden,um sie doch noch einigermassen finanzieren zu können ...

danke dir :-)

die bildungsprämie wird vom bundesministerium für bildung und forschung finanziert ...

lg

30.08.2011 17:31 • #34


Judith8412

^^tolle Arbeitsvermittlerin^^ eher bl... K..! Ich find's echt schade, dass hier scheinbar doch die Willkür vorherrscht... Da kann ich voll verstehen, dass du die lust verloren hast - hätt ich wahrscheinlich auch! :wand:
Habe gerade so ein Gefühl von Fremdscham! Habe nämlich den selben Beruf - nur in der KK! Aber ich bin immer nett! :mrgreen:

Da kann man eigentlich nur sagen: "Ein HOCH auf das Bundesministerium für Bildung und Forschung!"
Für die Schulung wünsch ich dir viel Spaß und vor allem Lernerfolg!
LG

30.08.2011 17:51 • #35


suse38

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ich danke dir,judith...
spass wird es mir mit sicherheit machen und hoffe auch,dass ich sehr viel bei ihr lernen werde...

fremdscham ?!du kannst doch nichts dafür,dass sie so verbohrt ist/sind...

ich habe mir das gerade nochmal auf dem gutschein durchgelesen : die bildungsprämie wird aus mitteln des bundesministeriums für bildung und forschung und aus dem europäischen sozialfonds (esf) der europäischen union gefördert !

lg

30.08.2011 18:26 • #36


sibella80

sibella80

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Hallo, ich habe meine Ausbildung bei Nails in design gemacht bei Anett HOffmann, der mehrfachen deutschen Meisterin im Nageldesign. Und da kosten die Seminare ca 197 Euro. Durch zwei geteilt wg dem Check sind es nicht mal 100 Euro für mich pro Kurs gewesen.

31.08.2011 20:05 • #37


CathyEF

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bin durch Zufall auf diese Beiträge gestoßen. Seit Vovember bilde ich Schüler zur Nageldesigerin aus -durch BILDUNGSGUTSCHEIN. Diesen haben sie von ihrem Arbeitsberater bekommen und manche mussten dafür hart kämpfen. Aber ich glaube es lohnt sich, denn in 3 Monaten kann man schon viel lernen und es ist vor allem immer jemand da den man fragen kann. Dabei st es egal, ob man danach einen Job sucht oder sich selbständig macht.

03.01.2012 17:50 • #38


CathyEF

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In Erfurt und Halle gibt es jetzt auch die Möglichkeit der Ausbildung zum Nageldesigner mit einem Bildungsgutschein von der ARGE oder anderen kommunalen Organen.
www.nagelschule-studio-erfurt.de
www.nagelschule-halle.de
Diese Umschulung dauert 3 Monate (ohne Vorkenntnisse) oder 4 Wochen (wenn man schon mal eine Ausbildung hatte und lange aus dem Beruf raus ist oder eben nur eine Kurzzeit-Ausbildung von 1-2 Tagen hatte)
Dateianhänge
praktische Arbeit am Modell oder Nailtrainer Zahlt Arbeitsamt die Ausbildung zur Naildesignerin ? in Nagelstudio Grund BG November (9) 2011.jpg
praktische Arbeit am Modell oder Nailtrainer
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07.05.2012 20:10 • #39


M.N.Nails

M.N.Nails

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so ihr lieben,
ich möchte das thema wieder mal hoch holen.
ich bin gelernte friseurin, allerdings durch die einführung des mindestlohns seid anfang september zuhause.
meine chefin möchte gern nageldesign ins salonkonzept aufnehmen und stellt mir eine zusage zur festanstellung schriftlich aus.
ich habe mehrere schulungen raus gesucht und habe morgen einen termin bei meiner arbeitsvermittlerin.

es steht defintiv auf der arge seite das man anspruch auf einen bildungsgutschein hat wenn man eine abgeschlossene berufsausbildung hat oder/und 3 jahre in einem beruf gearbeitet hat.
vorraussetzung ist bezug von alg1 oder alg2.

beides trifft in meinem fall zu.
Für mich gibt es 2 möglichkeiten, entweder nehme ich NACH der schulung die stelle in meinem salon an oder arbeite danach als mobile friseurin und nagelfee.
die erste variante gefällt mir ehrlich gesagt besser....

ich bin wirklich gespannt was meine arbeitsvermittlerin morgen sagt, ich habe 2 ausbildungsverträge von nagelschulen da (arbeiten mit der arge zusammen) und noch nen mailverlauf von einer userin hier.

ich werde berichten wenn bedarf besteht

lg

23.09.2013 17:22 • #40


DaVinci1

DaVinci1

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ich drück dir die daumen, das es klapt :wink:

mir zahlt auch das amt meine ND-Ausbildung, aber da ich ja auch österreich bin, kann ich da bei dir leider nix dazu sagen.

24.09.2013 07:11 • #41


Misses

Misses

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Da bin ich mal gespannt ob du es bezahlt bekommst. Mir wurde es damals verweigert, obwohl ich danach auch mit eine Festeinstellung bekommen hätte.

Ich trau dem AA nicht und bin froh das ich die lange lange nicht mehr dorf war.

24.09.2013 08:46 • #42


M.N.Nails

M.N.Nails

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so,

war nen gemischtes gespräch heute.
erstmal hat sie natürlich verneint, aaaber ich hab ihr dann sachlich und sehr deutlich erklärt was da für mich dran hängt und habe nicht locker gelassen.

jetzt ist es so, dass ich ein schriftstück meines zukünftigen arbeitgebers bringen muss zu welchen konditionen er mich einstellt und siehe da, dann bekomm ich meine schulung bezahlt.
muss dann allerdings bis leipzig fahren, da die arge hier nur mit dieser nagelschule zusammen arbeitet.
das soll mir aber egal sein.

ich bin sehr gespannt, war heute dann gleich noch bei meiner chefin und sie macht mir das schreiben fertig und das bekomm ich noch diese woche noch.
ich werde es dann einreichen und glaube erst dann an alles wenn ich alles in der hand habe.

also mädels, es besteht die chance ihr dürft euch nur nicht abwimmeln lassen!

werde weiter berichten ;-)

24.09.2013 19:42 • #43


ThienThanNho

ThienThanNho

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Ich hatte das Glück, dass ich mir das Geld für die Nagelschule geliehen hatte, da ich mich doch gegen eine Ausbildung bei meiner ehml. Freundin entschieden hatte...sie wollte mich eher abzocken als mir nen Job zu geben. Ich also dann, weil die Elternzeit zu ende war, einen Termin beim Job Center gemacht und mit einer 8 Monate langen schulische Ausbildung für ganzh. Wellness und Natur-Kosmetik raus gekommen...wo auch weiter Nageldesign mitunter vielen anderen Berreichen gelehrt wird.

Ich hätte auch die Nagelschule finanziert bekommen (3 tage 850 Euro) Aber hätte dann nicht die schulische Kosmetik-Ausbildung finanziert bekommen (8 Monate 10.550 Euro).

Geh zum Jobcenter...mache einen informierten und entschlossenen Eindruck und hab etwas in der Hand wo sie sehen, dass du wirklich Interesse hast. Die Entscheidung ist vom Ermessen des Sachbearbeiters abhängig. Er wird dann eine Schulung suchen, sofern er den Sinn in einer sieht. Falls er mit Nails2000 kommt, lehne diese ab, da diese nur Diplome statt Zertifikate geben und das nicht rechtens ist.

Sofern er gewisse Schulen gefunden hat meldest du dich dort und bekommst von ihnen eine Bestätigung, dass du dort die Schulung machen kannst. Legst diese beim Amt vor und bekommst dann dem Bildungsgutschein, ein Fragebogen dazu dem du ausfüllen musst und ein Blatt die der Ausbilder ausfüllt und vor Beginn alles wieder zum Amt.

Neben die Kosten für die Schulung, kannst du noch Übernahme der Fahrtkosten und Betreuungsgeld beantragen, falls während der Zeit jemand auf deine Kinder aufpassen müsste...falls du welche hast

24.09.2013 20:29 • x 1 #44


Tuna

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Je nach persönlicher Situation (also ob ein berufsqualifizierender Abschluss vorhanden ist oder nicht oder ein jährlicher Höchtsbetrag an Leistungen schon ausgezahlt wurde, etc.) haben die Sachbearbeiter durchaus einen relativ großen Ermessensspielraum bei der vergabe von Mitteln.

Wenn man in der Lage ist, den Vorgang dem zuständigen Sachbearbeiter sinnvoll zu verkaufen, dann wird er sicher auch Möglichkeiten finden um das alles zu fördern.

24.10.2013 08:31 • #45



Hallo Gast,

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