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Darf ich von den Modellen etwas verlangen?

sunnymarie32

sunnymarie32

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Zitat von helruna:
außerdem hab ich die nicht schwarz gemacht, die waren bunt ;-)


:mrgreen:

16.01.2014 18:14 • #16


wee-wee

wee-wee

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In dem zweiten Link vorne steht es eigentlich schon schön beschrieben. Man darf sich sein Hobby mitfinanzieren lassen muss aber den Gewinn am Jahresende bei der Steuer unaufgefordert mit angeben. Fällt man dann unter einen bestimmten Betrag fallen nicht mal Steuern an.

Einen GS kann man übrigens bis zu 6 Monate rückwirkend anmelden, wenn man sieht, dass es dann doch mehr wird. GS hat sicher Vorteile bei den Einkaufspreisen und man kann eben auch alle Ausgaben angeben. Allerdings will das Finanzamt nach einer gewissen Zeit (3 Jahre oder so) dann tatsächlich auch sehen, dass es nicht nur ein Hobby ist - denn sonst wird einem der GS auch wieder entzogen.

Also es ist nicht immer gleich alles "Schwarzarbeit" beim ersten Euro - auch wenn sich dieses Gerücht super hartnäckig hält ;)

17.01.2014 20:10 • x 1 #17



Hallo Lisa221992,

Darf ich von den Modellen etwas verlangen?

x 3#3


Syntia91

Syntia91

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joa.. ich habe das auch gelesen, man kann eben die Kosten und Einnahmen in der Steuererklärung angeben, was dann soweit ich weiß gegen gerechnet wird und wenn man dann im Jahr unter diesem steuerfreibetrag bleibt fallen keine gewerbesteuern an.

Zitat aus http://www.deals.de/magazin/steuerfreib ... -2013-2014

"Freibetrag wird um 350 Euro erhöht

Für Selbstständige mit geringen Einkünften, für Schüler und für Studenten galt bisher ein Grundfreibetrag von 8.004 Euro pro Jahr. Dieser wird ab 2013 erhöht. Damit folgt die Bundesregierung der Empfehlung des Neunten Existenzminimumberichts, der vorschlägt, dass der Grundfreibetrag für Erwachsene bis zum Jahr 2014 um 348 Euro anzuheben sei. Insgesamt sieht der Gesetzesentwurf der Bundesregierung vor, den Grundfreibetrag in einer ersten Stufe in diesem Jahr um 126 Euro und in einer Zweiten im Jahr 2014 um weitere 224 Euro zu erhöht. Insgesamt also 350 Euro. Damit können dann 2013 8.130 Euro und ab 2014 8.354 Euro steuerfrei verdient werden."

Zur sicherheit aber am besten mal bei dem Zuständigem Gewerbeamt nachfragen

LG :)

22.01.2014 15:23 • x 1 #18


DaVinci1

DaVinci1

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Zitat von Syntia91:
joa.. ich habe das auch gelesen, man kann eben die Kosten und Einnahmen in der Steuererklärung angeben, was dann soweit ich weiß gegen gerechnet wird und wenn man dann im Jahr unter diesem steuerfreibetrag bleibt fallen keine gewerbesteuern an.

Zitat aus http://www.deals.de/magazin/steuerfreib ... -2013-2014

"Freibetrag wird um 350 Euro erhöht

Für Selbstständige mit geringen Einkünften, für Schüler und für Studenten galt bisher ein Grundfreibetrag von 8.004 Euro pro Jahr. Dieser wird ab 2013 erhöht. Damit folgt die Bundesregierung der Empfehlung des Neunten Existenzminimumberichts, der vorschlägt, dass der Grundfreibetrag für Erwachsene bis zum Jahr 2014 um 348 Euro anzuheben sei. Insgesamt sieht der Gesetzesentwurf der Bundesregierung vor, den Grundfreibetrag in einer ersten Stufe in diesem Jahr um 126 Euro und in einer Zweiten im Jahr 2014 um weitere 224 Euro zu erhöht. Insgesamt also 350 Euro. Damit können dann 2013 8.130 Euro und ab 2014 8.354 Euro steuerfrei verdient werden."

Zur sicherheit aber am besten mal bei dem Zuständigem Gewerbeamt nachfragen

LG :)


Lisa221992 die dieese frage stellte ist aber aus Österreich und ich bin mir da ziemlich sicher das es da nicht so ist. da darf man nichts verlangen, fällt dann unter das sogenannte pfuschen/schwarzarbeit.

22.01.2014 15:47 • #19


NiTu

NiTu

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Weis jemand von euch wie es in der Schweiz ist? :nixweiss:

22.01.2014 15:55 • #20


violet

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Zitat von NiTu:
Weis jemand von euch wie es in der Schweiz ist? :nixweiss:


Ich hab für die Arbeit an Modellen ein Nebenfewerbe angemeldet. Ruf bei einer SVA an und lass dir ein Formular zum ausfüllen schicken (im Internet gibts diese Formulare auch)

Dann gehts 1-2 Wochen und du bekommst eine Bestätigung, dass du ein Nebengewerbe hast. In der CH gibt es keinen offiziellen GS. Ist aber bei Bestellungen im Ausland kein Problem. Dann mailst du einfach diese Bestätigung. Der Steuerfreie Satz liegt soviel ich weiss bei 1'500.-

Musst die Einnahmen/Ausgaben auf der Steuererklärung angeben. Einfach mal n Steuerberater fragen..

22.01.2014 16:18 • #21


NiTu

NiTu

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Wow toll, das muss ich unbedingt machen! Vielen Dank :)

22.01.2014 16:33 • #22


pinki70

pinki70

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Zitat von helruna:
außerdem hab ich die nicht schwarz gemacht, die waren bunt ;-)


Der war gut!
:lol:

22.01.2014 17:09 • #23


pinki70

pinki70

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Ich hab vor meiner Prüfung bei der WKO auch die Materialkosten velangt. Hab damals mit dem Chef der Kosmetikinnung gesprochen und gefragt ob ich was verlangen darf solange ich auf die Prüfung übe. Er sagte mir nur, dass ich mich nicht bereichern darf und das hab ich ja nicht gemacht. Nach meiner Prüfung hab ich dann gleich das Gewerbe angemeldet. Aber am Besten ist es wenn du dich selbst informierst.

22.01.2014 17:16 • #24


Syntia91

Syntia91

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Zitat:
Lisa221992 die dieese frage stellte ist aber aus Österreich und ich bin mir da ziemlich sicher das es da nicht so ist. da darf man nichts verlangen, fällt dann unter das sogenannte pfuschen/schwarzarbeit.


ach, habe gar nicht gesehen das sie aus Österreich ist, sry da müsste man sich natürlich gesondert nochmal informieren
LG

22.01.2014 18:57 • #25


Melli25

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Zitat von wee-wee:
denn sonst wird einem der GS auch wieder entzogen.


Also das machen die aber nicht soweit ich weiß. Da wird dann nur der Komplette Umsatz als kompletter Gewinn gewertet. Also das heißt, Du kannst dann keine Ausgaben mehr absetzen und nix was mit dem Studio zu tun hat mehr steuerlich absetzen.

Wegnehmen wäre ja doof, denn dann macht man ja wieder Schwarzarbeit.

LG

23.01.2014 01:32 • #26


wee-wee

wee-wee

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Zitat von Melli25:
Zitat von wee-wee:
denn sonst wird einem der GS auch wieder entzogen.


Also das machen die aber nicht soweit ich weiß. Da wird dann nur der Komplette Umsatz als kompletter Gewinn gewertet. Also das heißt, Du kannst dann keine Ausgaben mehr absetzen und nix was mit dem Studio zu tun hat mehr steuerlich absetzen.

Wegnehmen wäre ja doof, denn dann macht man ja wieder Schwarzarbeit. Und ich dachte, dass wäre vom Tisch mit dem Link ;)

LG


Oh doch, die machen das tatsächlich. Wenn man in diese Liebhaberei-Kategorie fällt wird der auch mal entzogen. Ist sicher von Sachbearbeiter zu Sachbearbeiter unterschiedlich wie schnell das geht. Bei meiner letzten Steuererklärung stand dabei, dass sie auch deshalb vorbehaltlich ist, da erst noch die Gewinnerzielungsabsicht geprüft wird.

23.01.2014 21:48 • #27



Hallo Lisa221992,

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