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Erbrecht

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Small Talk, Plauderecke & Offtopic

" Gudi, 07.07.2012 20:37.

Gudi

Hallo Mädels, kennt sich jemand von Euch mit Erbrecht aus? Bräuchte da Hilfe.
Mein Vater ist gestorben(habe mit meinen Eltern seit 20 Jahren keinen kontakt), wie mache ich das mit dem Pflichtteil? muss ich das mit einem Anwalt einklagen? und wird das das Mehrfamilienhaus was jetzt meinen Eltern zusammen gehört hat mit eingerechnet, und meine Mutter muss mich auszahlen? wäre toll wenn mir jemand schnell helfen könnte habe nicht mehr viel zeit und habe erst heute erfahren das er im April gestorben ist.und muss mich bis 20. 7. entscheiden. Ich bin total überfordet und weiß gar nicht was ich machen soll.
ganz lieben Dank lg gudrun

07.07.2012 20:37 • #1


Beautyqueen Mel

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Warum nimmst du dir denn keinen Anwalt? Wäre das nicht das Beste?

07.07.2012 21:06 • #2



Hallo Gudi,

Erbrecht

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Xanthara

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Erstmal musst du beim Nachassgericht nachfragen ob es ein Testament gibt. Das Testament liegt wenn dann da oder zu hause. Dann kommts drauf an, was in dem Testament steht, hAben sich die Eheleute gegenseitig beerbt, dann kannt du schon mal garnix machen, und musst quasi warten bis auch deine mama nicht mehr lebt um die sogenannten 25% zu bekommen. Die bekommst du aber auch nur, wenn du keine weiteren Geschwister hast, sonst müssen die 25% durch alle andern Geschwister auch geteilt werden. Wenns kein Testament gibt, musst du zum Anwalt und der wird dann alles weitere veranlassen. Suche dir aber einen, der auch auf Erbrecht spezialisiert ist. Übrigens kannst du auch für die Beerdigungskosten noch zur Kasse gebeten werden. Wenn du 20 Jahre keinen Kontakt hattest und du auf gut deutsch auch nicht weisst, ob das Haus überhaupt noch der Familie gehört und du auhc icht weisst, was mit den schulden ist, dann lass die Finger davon. Man erbt schliesslich nicht nur vermögen sondern auch schulden........

07.07.2012 21:15 • x 1 #3


Hoffy

Hoffy

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Ich würde auch zu einem Anwalt gehen! Der kann dich definitiv am besten beraten und sich über alle Eventualitäten am besten aufklären!

07.07.2012 22:04 • #4


Flimmerkiste

Flimmerkiste

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Nach 20 Jahren belegbarem 0 Kontakt kann dein Vater dich auch komplett enterbt haben, hierfür gibt es sep. Regelungen - da entf. auch Pflichtteil..
In unserer entf. Familie wars vor ein paar Jahren umgekehrt..die Söhne die nachweislich auch so viele Jahre keinen Kontakt (verstritten) zu der Mutter hatten, mußten auch nicht für die Beerdigungskosten aufkommen..
Würde mich auch anwaltl. beraten lassen...

07.07.2012 22:57 • #5


Gudi

es gibt ein testament in dem sich meine eltern gegenseitig das haus vererben. die kopie war dabei. ich werde mich am besten in der nächsten woche mit einem anwalt beraten ob ich das erbe ausschlagen soll oder wie ich da jetzt vorgehen soll.(wenn ich die beerdigung bezahlen hätte sollen, wäre bestimmt schon eine rechnung gekommen.)
danke für die antworten

08.07.2012 03:07 • #6


hadrahe

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vorsichtig solltest Du jedoch trotzdem sein - man kann auch Schulden erben.... an den Beerdigungskosten usw. bist Du bei Annahme des Erbes ohnehin anteilmäßig beteiligt. Lohnt es sich denn überhaupt, nach 20 Jahren des Nichtkontaktes da etwas erben zu wollen? Bleib bei Deinem Stolz und schlag das Erbe und den damit verbundenen Ärger aus!

08.07.2012 10:05 • #7


Gudi

ja werde ich bestimmt auch machen, weiß nur nicht wie ich weiter verfahren soll, ob ich das über einen anwalt machen soll oder selber einen schrieb an das gericht machen soll.

08.07.2012 10:14 • #8


kathie.m.

kathie.m.

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ich kann dir schon mal soviel sagen, solltest du nicht enterbt worden sein, dann erbt jetzt deine Mutter das Haus je zur Hälfte, solltest du das einzige Kind das, erbst du nochmal die hälfte, soll heißen:

Gesamt erbe Haus 100 %
davon gehörte wohl schon vor dem Tot deines Vaters 50 % deiner mutter und 50 % deinem Vater
von diesen 50 % deines Vaters, erbst du nun 25 % und dein Vater die anderen 25 %. Was im Endergebnis soviel heißt wie, 75 % deine Mutter und 25 % gehören nun Gesetzlichgesehen dir.

Sollte dein Vater ein Testament gemacht haben, musst du abwarten was dadrin steht. Dann wäre aber zumindest dein Pflichtteil da.

So, ich kann dir nur Raten, dir einen Anwalt zu nehmen, denn eins is wohl klar, hr habt so lange keinen kontakt und deine mutter wird jetzt völlig fertig sein, da wird die wohl kaum lust haben mit dir zu streiten bzw dir was zu geben wenn da so lang kein kontakt war. Um einen Anwalt kommst du nicht drum rum.

08.07.2012 10:59 • #9


Hoffy

Hoffy

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Ich würd dir in jedem fall zu einem Anwalt Raten! Die gesetzte sind so kompliziert und von fall zu fall anders!

08.07.2012 11:02 • #10


MysteryLady

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Ich kann Hoffy da nur zustimmen. Ich bin in der Kommunalverwaltung tätig und habe in der Ausbildung auch einige Einblicke ins Erbrecht erhalten. Das ist recht kompliziert und "Standardfälle" gibt es eigentlich kaum. Daher würde ich dir in jedem Fall empfehlen zu einem Fachanwalt für Erbrecht zu gehen, der klärt alles für dich.

08.07.2012 11:32 • #11


Xanthara

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Zitat von Gudi:
ja werde ich bestimmt auch machen, weiß nur nicht wie ich weiter verfahren soll, ob ich das über einen anwalt machen soll oder selber einen schrieb an das gericht machen soll.


Wenn du das Erbe ausschlägst, kannst du das NUR mit einem Notar machen. Nur so ist es auch anerkannt, alles andere ist nicht korrekt. Das kostet nicht die Welt, wenn du minderjährige Kinder hast, nimm die gelich mit zum Notar, auch für diese musst du das Erbe ausschlagen. Das kostet ca 20 € pro Person. Der Kindsvater muss übrigens dann auch mit.

08.07.2012 12:15 • #12


Gudi

ich werde mir zu einem anwalt gehen, und werde mich beraten lassen und schaue dann mal

09.07.2012 17:19 • #13



Hallo Gudi,

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