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Kundendaten finanzamt freigeben

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Nagelstudio, Behörden & Richtlinien

" Mina mae, 30.12.2013 14:24.
Mina mae

Mina mae

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Hallo ihr lieben .

Ich habe mich mit meinem Steuerberater zusammengesetzt und die Finanzen gemacht .
Habe meine Termine alle im kalender im Tablet ... die Excel tabelle mit Datum .. Kunde1 ..kunde2...usw und die Summe,.
Nun sagte mir mein steuerberater das unser finanzamt gerne Namen hätte. und einen Buchkalender zusätzlich .
nur wegen dem Datenschutz .. was soll ich machen wenn eine kundin das nicht möchte?
wie handhabt ihr das?

30.12.2013 14:24 • #1


Ginger

Ginger

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? das thema hatten wir doch schonmal?!

also ich weiß nicht, wie das rechtlich ist, ob das finanzamt einfach die kundennamen verlangen darf :nixweiss:

wundere mich nur, wozu sie die brauchen?

ich an deiner stelle würde mal direkt beim finanzamt anrufen, deinen fall schildern und nachfragen, ob es nicht reicht, wenn du deine liste mit den einzelaufführungen hast und den gesamtsummen...

fragen kostet nix :wink:
und ich habe es noch nie gehört, dass jemand da die ganzen namen angeben muss. wozu auch?

30.12.2013 15:41 • #2



Hallo Mina mae,

Kundendaten finanzamt freigeben

x 3#3


Chaosmama

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Sag deinem Steuerberater, er soll auf §3 des BDGS verweisen, dort ist definiert, dass es sich um personenbezogene Daten unter dem Schutz des Datenschutzgesetzes handelt, und eine weitergabe an Dritte verboten ist.

http://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/__3.html

30.12.2013 17:57 • x 3 #3


Toffi-Fee

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Hallo Mina Mae,

ich muss ehrlich sagen dass ich mich mit Steuerkram leider auch nicht auskenne, würde aber wie von Chaosmama vorgeschlagen verhalten bzw. unter Hinweis darauf erstmal vom Sachbearbeiter des FA schriftlich eine Begründung verlangen. Was sagt denn dein Steuerberater dazu?

Nur so als Vermutung: Vielleicht meinen sie, du hättest nicht alles korrekt angegeben? Ich glaube nicht, dass es üblich ist Terminkalender zu überprüfen. Zumal ja die Namen und Adressen deiner Kundinnen niemanden was angehen.

Es sollte als Kleinunternehmer (?) eig. ausreichen, alles nachvollziehbar aufzulisten. Sprich: ordentlich geführtes Kassenbuch und am Jahresende deine Einnahmen-Überschuss-Rechnung.

Drücke dir die Daumen, dass sich hier noch ein Steuerfuchs tummelt und dir mehr sagen kann.

LG

30.12.2013 23:32 • #4


NNWY

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Meine Steuerberaterin hat gesagt,man brauch nur schreiben zB Gelmodellage, Datum, Einnahme. Hat für 2012 auch gereicht.

31.12.2013 16:26 • #5


Bastelelfe

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Das wäre doch wirklich der Hammer, wenn man die Kundendaten ans Finanzamt geben müsste.

Dann müsste das doch auch jeder Frisur und Lebensmittelhandel tun, oder?

Die kommen auf Sachen...

31.12.2013 17:12 • #6


Orchidee1712

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Hallo und allen ein frohes Neues :)

Ich arbeite beim Finanzamt und wir haben noch nie nach den Namen der Kunden gefragt. Wüsste jetzt auch nicht was ich damit anfangen soll, denn ob die Kundin nun alle 3 oder 4 Wochen kommt sag ich mal ist mir schnuppe. Auch hätte ich bei der normalen Bearbeitung der Steuererklärung keine Zeit noch groß den Terminplaner durchzuschauen. Falls mal eine Berriebsprüfung ist hätten die daran eventuell Interesse.

01.01.2014 19:41 • #7


irischen

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Eben, was soll das Finanzamt mit den Daten anstellen? Die brauchen diese Daten meiner Meinung nach nicht.

23.01.2014 18:48 • #8


Toffi-Fee

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Hat sich denn in dieser Sache nochmal etwas ergeben? Wären vielleicht interessante Erfahrungswerte...
LG

25.01.2014 09:21 • #9


Cathy72

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Hallo Ihr Lieben!

Ist schon merkwürdig, was ich hier alles für Aussagen der Steuerberater lese... Also: Es gibt den so genannten "Datenzugriff der Finanzverwaltung". Dies besagt, dass das Finanzamt alle steuerrelevanten Daten, die elektronisch erzeugt werden, im Falle einer Betriebsprüfung haben möchte. Darüber hinaus ist definiert, wie diese Daten zu liefern sind.

Solltet Ihr also Eure Buchhaltung in Excel führen (hier hätte ich schon meine Bedenken, weil dies immer ohne Dokumentation geändert werden kann, da ist man ganz schnell im Bereich der Schätzung) müsst Ihr diese dann 10 Jahre vorhalten! Das heisst 10 Jahre Datensichern und die Lesbarkeit der Daten sicherstellen. Ein Kalender in Excel gehört primär sicherlich nicht dazu -ABER wenn der Kalender neben den Kundendaten die Einnahmen einhält, also quasi Bestandteil der Buchführung ist - dann schon. Allerdings OHNE die Kundennamen, weil diese definitiv nicht steuerlich relevant sind.

Dann könnte ich mir noch vorstellen, gibt es den Fall der mobilen Nagelpflege. Hier könnte man einen Kalender mit den Daten und Adressen und ggf. sogar den Kilometern vorstellen. Die Kilometer fließen in die Ausgaben ein... Hier wäre die Adresse ebenfalls steuerlich relevat, weil ausschlaggebend für die Ermittlung der Fahrtkosten. Auch hier spielt der Name keine Rolle.

Weiteres Thema: Heimarbeitsplatz: Vielleicht gibt es jemanden, der die Kosten für sein zu Hause in irgendwelchen Programmen erfasst. (Beliebt: Quicken) Und daraus werden dann die Kosten für den Heimarbeitsplatz ermittelt. Diese wandern als Aufwand in Eure Ausgaben. Auch in diesem Fall muss dieses Programm und die Daten aufbewahrt werden

Wer also ganz sicher sein will, nimmt einfach eine Kladde und trägt da alles ein - keine Probleme mit Datensicherung, keine Archivierungsprobleme, und immer lesbar.

Aber wie gesagt - problematisch wird das nur im Falle einer Betriebsprüfung - nicht im Rahmen des normalen Jahresabschlusses / Steuererklärung.

Liebe Grüße

Cathy

Ich vergaß noch etwas:

Es gibt wundschöne kleine Progrmmchen zur Kundenverwaltung mit Terminkalender, Einnahmen, Ausgabenerfassung und direkt auf Knopfdruck das fertige Ergebnis präsentieren. Wer soetwas einsetzt - für den gilt das oben geschrieben ganz klar! Steuerlich relevante Daten und ihr müsst Euch darüber hinaus Gedanken machen, wie ihr die Daten anonymisiert bekommt.

28.03.2014 13:27 • #10



Hallo Mina mae,

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