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Mobile nageldesignerin

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Nagelstudio, Behörden & Richtlinien

" woilknoil, 18.10.2011 15:59.

woilknoil

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mobile nageldesignerin

Hallo zusammen,

ich weiss dieses Thema haben wir schon 100 mal durchgekaut, aber irgendwie ist ja doch jeder Fall anders

Ich habe vor ca. zwei wochen ein Gewerbe angemeldet, genauer gesagt steht auf meinem Gewerbeschein "mobile nageldesignerin". Es handelt sich um ein kleingewerbe, da ich es nur neben meinem hauptberuf ausführen will! Einfach um rechtlich abgesichert zu sein und nicht schwarz zu arbeiten. und übrigens, ich lebe in Bayern, weiss nicht ob das wichtig ist.

Nach meinem Telefonat mit dem Finanzamt (Zitat: "das ist kein Problem, wenn sie die Kunden auch zu Hause machen, wo kein Kläger, da kein Richter. Und ich habe genug Damen, die das ähnlich betreiben") und den ganzen Forumsbeiträgen bin ich jetzt letztlich total verwirrt

Ich möchte innerhalb der nächsten 3 Monate anfangen (jetzt muss ich erst mal material besorgen und ich will unbedingt mit LCN arbeiten) Kunden zu aquirieren.
Ich will sie aber nicht alle besuchen müssen. Ihr kennt ja die Probleme...man hat nicht den nötige Platz, man muss das ganze Material rum schleppen, dann gibts da noch andere faktoren. Ihr wisst was ich meine ...
vielmehr möchte ich gern einen Tisch in mein "Büro" stellen und da meine Kunden versorgen. Ich denke an eine Größenordnung von ca 25 Kunden pro Monat.

1) Ist es nun wirklich notwendig, meine Vermieter das alles zu stecken? Er bekommt davon sowieso nix mit und wenn, dann stört es ihn glaub ich nicht mal. (muss dazu sagen, ich wohne in einem privathaushalt!)
2) muss ich das zimmer extra anmelden?
3) ich werde auch kunden besuchen, dafür habe ich ja mein fahrtenbuch, das ich führe. Reicht das für das Finanzamt?
4) Muss ich die Anfahrt auf der Rechnung (FA meinte einfacher Quittungsblock) extra aufführen?
5) kann ich bei maximal 25 Kunden im Monat (also in der woche maximal 4-6) das ganze auch daheim machen ohne jetzt nen mega aufwand zu betreiben mit bauamt anmelden, aufsichtsbehörde und was ich da nicht alles schauderliches gelesen hab. - ich mein das ist ein NEBENGEWERBE, das hab ich denen im FA auch ausdrücklich gesagt, da rechtfertigt ja der ganze Aufwand drum herum meine Arbeit nicht, da kann ich ja nie plus machen.

Schwierig - Schwierig ... aber ich wäre euch echt dankbar, wenn ihr mir hier weiter helfen könntet.
bin schon kurz davor das gewerbe einfach wieder abzumelden.

danke euch schon mal =) :flehan:

18.10.2011 15:59 • #1


LeaLee

LeaLee

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wie lange nagelst du denn schon? es ließt sich so als wenn du dein gewerbe angemeldet hast,aber noch nie genagelt hast,da du ja das Material erstmal alles kaufen musst. kann auch sein,das ich mich verlesen habe..

ich wohne auch in Bayernund habe mein Gewerbe diesen Monat angemeldet, ich mach das von daheim aus und die aufn Gewerbeamt wollte nichts wissen,parkplatz etc.
mit dem Finanzamt hab ich noch keinen Kontakt gehabt bisher ...

Vermieter musst fragen. weil das ist ein Kündigungsgrund,wenn er nicht einverstanden wäre...
aber wie du sagst,hätte er ja nichts dagegen, brauchst ihn ja nur fragen obs OK ist ...

Lg Katie

18.10.2011 16:11 • #2



Hallo woilknoil,

Mobile nageldesignerin

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Kerstin80

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Hallo!

Ja, für mich hat sich das auch so gelesen, als würdest Du noch gar nicht oder noch nicht so lange Nägel machen, wenn Du jetzt erst noch Material kaufen möchtest. Oder meintest Du eher, dass Du Deinen Bestand aufstocken musst?

Da Du unbedingt mit LCN arbeiten möchtest, gehe ich jetzt aber davon aus, dass Du schon Erfahrung mit diesen Gelen hast und bei LCN vielleicht auch Deine Ausbildung gemacht hast?

Also, ich betreibe mein Nagelstudio ausschließlich mobil und wenn Du eh nur 1 Kunden pro Tag bzw. im Schnitt bedienen wirst, finde ich das jetzt nicht wirklich aufwändig, das mobil zu betreiben. Ich hab am Tag 3-4 Kunden!

Sicher, wo kein Kläger, da kein Richter, aber wenn doch mal was sein sollte, dann ist das Geschrei groß! So weit ich gehört habe, muss man bei eigenen Räumen auch gewisse Vorschriften bezüglich Kundentoilette und Hygiene einhalten.

Aber da ich keine Kunden in den eigenen Räumen bediene, habe ich mich damit noch nicht so befasst.

18.10.2011 16:25 • #3


Tina78

Tina78

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Ich kann dir es nur so sagen, wie es bei mir war, wohne ja in Hessen.
O-Ton vom Ordnungsamt: Wollen Sie mobil oder festes Studio?
Ich: Festes Studio
Ordnungsamt: Dann müßen sie nen Bauantrag fürn Parkplatz nachweis machen, bei mobil brauchen sie das nicht.
Ich: und wenn ich mobil sage und eine Kundinn will unbedingt zu mir nach Hause kommen?
Ordnungsamt: Das geht nicht, andersrum ja.


Wie gesagt, so wars bei mir, wie das in Bayern gehandhabt wird, keine ahnung.

18.10.2011 16:54 • #4


Valentina26061981

Valentina2606198.

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Hallo,

im Studio zu Hause egal ob 2 Kunden oder 50, kann das Bauamt kontrollieren: Kundenparkplätze, Kunden-WC und soweit ich weiß, ist die Höhe des Raumes auch wichtig. Korrigiert mich, wenn ich falsch liege, höher als 2 m muss der Raum sein.
Vom Vermieter würde ich ganz unbedingt eine schriftliche Einverständniserklärung einholen. Denn, wenn nur mündlich, kann er Dir blöd, wenn er Dich raushaben will. Wenn Du nicht mal Bescheid sagst, genauso, fände ich sogar noch schlimmer, als nur eine mündliche Absprache (dann mit Zeuge).
Das selbe beim Hauptberuf. Du musst Dein Nebengewerbe bei Deinem Arbeitgeber unbedingt angeben und Dir auch von ihm eine schriftliche Genehmigung einholen.

Alles, was Du machst immer schriftlich, weil auch wenn die nett sind, und supernett tuen und Ihr Euch voll toll versteht und schnulz und bla, kannst Du ziemlich blöd auf die Nase fallen. Vor Gericht kommt das immer besser, wenn Du was schwarz auf weiß hast zum Belegen. Bzw ein Zeuge nennen kannst.

Ich wünsche Dir viel Erfolg mit Deinem Nagelstudio.

LG
Vale

18.10.2011 18:49 • #5


Sabsi

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Zitat von woilknoil:
ich mein das ist ein NEBENGEWERBE, das hab ich denen im FA auch ausdrücklich gesagt, da rechtfertigt ja der ganze Aufwand drum herum meine Arbeit nicht, da kann ich ja nie plus machen.


Das hast Du aber vollkommen richtig erkannt, das dabei nicht allzuviel zu verdienen ist.

Machs richtig oder lass es bleiben.... zumdem kommen ja auch noch diverse Versicherungen, Krankenkasse etc. das alles in eine Kalkulation mit einfliesst.

Wenn Du richtig kalkulierst, du die Kundschaft hast... welches das auch bezahlt, dann kommst auch ins Plus !

Viel Spass dabei.

19.10.2011 02:15 • #6


woilknoil


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@ LeaLee

hi =) ne ich mach das schon gut 2 1/2 Jahre, allerdings in einem studio.
also ich hab schon gut ahnung =)
die materialien für zu hause hab ich auch soweit, mir fehlt nur ne airbrushmaschine =) sonst hab ich alles da was ich brauch =)

ich will nur nicht in teufelsküche kommen. ich kenn genug die s daheim machen, mit gewerbeanmeldung und die wirklich null was vom aufsichtsamt oder sonst wem was gehört haben.
ich hab nur keine lust mich mit meinem hobby da in irgendwas zu verrennen. ich will halt ned schwarz arbeiten.

@Kerstin 80
Neee also bestand hab ich schon, aufstocken muss ich halt =)
wie gesagt auskennen tu ich mich schon und ich machs auch schon seit 2 1/2 Jahren.

ich will schon ein paar kunden mobil machen, aber eben nicht alle. =)
will aber wie gesagt keine probleme bekommen. Mobil heisst für mich halt, dass ich s auf wunsch beim kunden a machen kann.
ich denk dass das rechtlich ned mal irgendwo festgeschrieben ist u wenn doch, hab ich s noch ned gefunden =(

@Tina 78
hmm ... der vom FA hat zu mir gesagt wie ich s mach, is egal. das ist ja das, was mich so verwundert.
ich will jetzt nur ned zum bauamt rennen u schlafende hunde wecken.
ich will ja kein Studio =)
ich weiss dass ein homestudio wieder was anderes ist wie nägel daheim machen.
homestudio bedeutet extra raum, mit extra kundentoilette etc ... nageln daheim ist halt, z.b. küchentisch nehmen oder den arbeitstisch ins schlafzimmer stellen oder so.

@Valentina26061981
ich will ja nicht mal ein richtiges studio =(
ich will einfach n paar leute daheim mit nägeln versorgen und dafür geld nehmen. also muss ich gewerbe anmelden, alles andere ist schwarzarbeit. das will ich nicht.
die auf der gemeinde u FA hat zu mir gesagt ich soll "mobile nageldesignerin" anmelden, weil dann ist es völlig egal wo u wie ich das mach, bei "mobil" meldet sich keiner.
aber hier liest man immer wieder dass da weiss gott was beachtet werden muss

@Sabsi
ich hab mich bei Versicherungen etc kund gemacht - ich brauch da garnix zusätzlich, weil es "nur" n nebengewerbe ist und ich ja schließlich auch mein hauptberuf auch noch habe =)
von der kalkulation her mach ich definitiv plus ... aber ich mach mir n kopf mit dem ganzen drum herum.
wenn ich vorweg (baugenehmigung oder diese raumumschreibung oder was man da alles braucht) 1500 investieren muss, dann ist das totaler grampf, dann fahr ich lieber zu den kunden.

mir gehts nur drum, dass mir keiner ans bein pisst, wenn ich wirklich mal n kunden daheim mach, weil der zu mir kommen will, weils z.b. grad um die ecke is. =)

vielen lieben dank für eure antworten =)

19.10.2011 09:14 • #7


Sabsi

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die Bezeichnung Homestudio kommt aufs gleiche raus... egal ob Du dafür einen eigenen Raum hast, oder eine Nische im Wohnzimmer, Schlafzimmer oder Küche benützt.

Rechtlich geht es daraum, dass die Wohnung ab dem Zeitpunkt nicht mehr nur reiner Wohnraum ist und genau das muss der Baubehörde mitgeteilt werden bzw. der Antrag dafür gestellt werden.

Hast Du schon abgeklärt ob dort wo Du wohnst, es sich um ein reines Wohngebiet handelt oder um ein Mischgebiet.

In einem Mischgebiet ist beides möglich, sowohl das arbeiten von zuhause aus oder mobil, dagegen in einem reinen Wohngebiet nur mobil möglich.

20.10.2011 00:47 • #8


Tina78

Tina78

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Du musst auf alle Fälle zum Bauamrt/ordnungsamt und dich schlau machen.
Dem FA ist das alles schnurz.

20.10.2011 10:12 • #9


woilknoil


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@ Sabsi

Danke für den Tip!

was definiert man als reines Wohngebiet?
bei mir ist eine Straße drunter ein kindergarten und eine "einkaufsstraße" mit bäcker und tankstelle, apotheke, bank etc.
in meiner Straße selbst ... hmm naja da ist n bauer der seine kartoffeln verkauft =)

20.10.2011 10:18 • #10


Tina78

Tina78

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DAs ist von Ort zu Ort verschieden.
Bei mir, alter Dorfkern mit Bauern und Gemeinschaftshaus ist Mischgebiet. 2 Straßen weiter, Neubaugebiet wars schon fraglich. Wobei da auch ein Studio ist.

20.10.2011 12:38 • #11


woilknoil


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ich muss aber wahrscheinlich so oder so, da ich ja "mobile nageldesignerin" bin, beim bauamt nachfragen. selbst wenn ich im mischgebiet wohne, muss ich s da anfragen u bestätigen lassen oder?!

20.10.2011 12:51 • #12


Tina78

Tina78

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Wenn du nur mobil machst, reicht das normale Gewerbe. Sobald du aber Kundinnen zu Hause empfängst, kommt das Bauamt ins spiel. Der Bauantrag dient lediglich als Parkplatz nachweis fürs Ordnungsamt.
So isses zumindest bei uns.

Die Herren auf dem Ordnungsamt sagen dir das aber genau, oder schicken dich dann zu demjenigen, der es weiß.

20.10.2011 14:41 • #13


woilknoil


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hab mit dem bauamt telefoniert und der meinte, ich soll nur mal grob zusammen schreiben wie ich mir das vorstelle. dann prüft der. ob da überhaupt was gemacht werden muss, wobei er, so wie ich s beschrieben hab, ned mal davon ausgeht.

ich warte jetzt mal was raus kommt =)

mir machen eher die vom ordnungsamt sorgen *g*

20.10.2011 15:12 • #14


Tina78

Tina78

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Die haben bei uns alles vom Bauamt abhängig gemacht.
So lange der bauantrag ok war und die gefprderten Parkplötze vorhanden, war denen das egal.

20.10.2011 16:46 • #15



Hallo woilknoil,

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