Nachgehenden Leistungsanspruch

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" trinh56, Gestern 11:13.

trinh56

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Hallo zusammen,

ich hoffe, jemand hier kennt sich mit dem nachgehenden Leistungsanspruch aus, weil ich gerade etwas unsicher bin, wie das konkret funktioniert.

Meine Situation:

Ich war bis vor kurzem angestellt und gesetzlich krankenversichert. Mein Arbeitsverhältnis ist jetzt beendet, und ich habe mich noch nicht direkt arbeitslos gemeldet bzw. bin gerade in einer Übergangsphase (noch kein neuer Job).

Jetzt meine Fragen:

Habe ich automatisch einen nachgehenden Leistungsanspruch bei der Krankenkasse?

Wie lange gilt dieser genau - sind es wirklich nur 1 Monat nach Ende der Beschäftigung?

Gilt der Anspruch auch dann, wenn ich mich noch nicht bei der Agentur für Arbeit gemeldet habe?

Was passiert, wenn ich in dieser Zeit krank werde oder zum Arzt muss?

Muss ich irgendetwas aktiv beantragen oder läuft das automatisch?

Ich habe schon unterschiedliche Infos gelesen und bin etwas verwirrt, vor allem was die Fristen und Voraussetzungen angeht.

Danke euch im Voraus für eure Hilfe!

Gestern 11:13 • #1


Kolibri0911

Kolibri0911

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Vielleicht ist das Nagelforum nicht gerade das richtige Portal für diese Fragestellung? Hat ja mit Nägeln nicht das Geringste zu tun.

Vor 2 Stunden • #2



Hallo trinh56,

Nachgehenden Leistungsanspruch

x 3#3


Palmira

Palmira

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Hier hat Kolibri Recht. Trotzdem...
Als ich vor vielen Jahren bei einer gesetzlichen Krankenversicherung gearbeitet habe, war es so, daß man erst mit dem Arbeitslosengeld-bescheid definitiv auch krankenversichert ist.
Für die Zeit bis zum Bescheid, sollte man sich freiwillig krankenversichern. Die Beiträge bekommt man bei Erhalt des Bescheides wieder zurück.
Grüße Palmira

Gerade eben • #3