Neue Verpackungsverordnung ab 01.01.09

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Online-Shops

" Sabsi, 06.02.2009 02:59.

Sabsi

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Hallo zusammen,

da dieses Thema bereits anderweitig heftig diskutiert wird,
hier auch die Info für Euch bzw. die Shopbetreiber unter Euch:

Seit 01.01.09 gilt eine neue Verpackungsverordnung.

Wer z.B. einen Online-Shop hat oder generell Waren an (End-)Kunden verkauft, der sollte mal einen Blick drauf werfen, damit man dem bösen Abmahn-Anwalt nicht in die Finger gerät:

http://www.e-recht24.de/artikel/ecommerce/212.html

oder hier:

http://www.shopbetreiber-blog.de/2008/1 ... d-zukunft/
Diese Seite bietet noch viel interessantes, gehört mitunter zur täglichen Pflichtlektüre eines Shopbetreibers .

Man sollte sich am besten über einen spezifischen Anbieter an das Duale System anschliessen,
wie z.B. http://www.gruener-punkt.de

Kostet bei z.B. einem Jahresverbrauch von 100Kg Pappe/Karton und 20Kg Kunststoff um die 30-40 Euro / Jahr.

Desweiteren muss die bishereige Verpackungsrücknahmeklausel aus den AGB rausgenommen werden, da diese aufgrund der neuen Gesetzeslage ungültig geworden ist.

Bußgelder bei Verpacken mit nicht-lizensiertem Material i.V.m. Nichtanschliessen an das Duale System wird mit Bußgeldern bis max 50000 Euro geahndet.
Indem man sich bei einem Anbieter registriert (und bezahlt), befreit man sich von den Auflagen der neuen Verordnung, der Anbieter übernimmt das dann für einen.

Die Abmahnanwälte reiben sich schon die Finger. Durch Testkäufe wird dann versucht dem Shopbetreiber einen Strick zu drehen und Abmahngebühren zu kassieren.
Hat man dann seine Kundennummer und den Anbieter, über den man sich registriert hat, parat, dann ist man fein raus.

06.02.2009 02:59 • #1