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Podologengesetz ändern

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Abstimmungen & Umfragen

" derzeh, 16.02.2014 09:54.

derzeh

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Seit 2002 gibt es in Deutschland den Beruf des Podologen.
Der Beruf war und ist nötig. Die Ausbildung des Podologen ist die, dass wir uns um Probleme rund um den Fuß kümmern können. Für fast alle Probleme wissen wir eine Lösung.
Leider ist das Podologengesetz, das bisher nur ein Titelschutzgesetz ist dem nicht gerecht geworden.
Nach geltender Rechtsprechung haben Podologen keine weiteren Rechte als jeder kosmetische Fußpflegen die auch ohne Ausbildung arbeiten dürfen.
Nur auf ärztliche Verordnung oder als Heilpraktiker darf der Podologe mehr als Zehnägel kürzen und Hornhaut entfernen.
WIR KÖNNEN ABER MEHR!

Die eigentliche Intension der Podologie ist ja die Versorgung von Risikopatienten (Diabetiker, Bluter, krankhafte Befunde am Fuß und vieles mehr). Das in die Gesetzgebung einzubringen wurde 2002 versäumt.

Daher haben wir eine Petition ins Leben gerufen, die das ändern soll.

Wir bitten Sie, uns zu unterstützen.
Wir möchten die Anerkennung des Heilprakikers für Podologie in das Podologengesetz einbringen.
Wir möchten eine klare Abgrenzung zwischen Podologe = medizinische Fußpflege und der Pediküre = kosmetische Fußpflege.

Wir möchten klare Regeln und den Gesetzen zu entsprechen, wenn Sie mit einem Problem zu uns kommen.

Bitte unterstützen Sie die Pedition und tragen Sie sich mit ein.

https://www.openpetition.de/petition/on ... tzt-werden

16.02.2014 09:54 • #1


beauteebox

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Ich halte das für den falschen Weg. Es geht hier anscheinend darum Umsatz und Einkommen der Podologen zu sichern, was langfristig zum Nachteil der Patienten gehen wird. Ein aufgeklärter Patient/Kunde kann selbst entscheiden, wo er seine Behandlung durchführen lässt. Er kann sich über die Ausbildung der Anbieter informieren. Richtig wäre eine bessere Aufklärung der Patienten/Kunden z.B. durch die Hausärzte. Es gibt viele erfahrene Fußpfleger(innnen), die auch in medizinisch angrenzenden Bereichen hervorragende Arbeit leisten.

16.02.2014 13:06 • #2



Hallo derzeh,

Podologengesetz ändern

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derzeh


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Zitat von beauteebox:
Ich halte das für den falschen Weg. Es geht hier anscheinend darum Umsatz und Einkommen der Podologen zu sichern, was langfristig zum Nachteil der Patienten gehen wird. Ein aufgeklärter Patient/Kunde kann selbst entscheiden, wo er seine Behandlung durchführen lässt. Er kann sich über die Ausbildung der Anbieter informieren. Richtig wäre eine bessere Aufklärung der Patienten/Kunden z.B. durch die Hausärzte. Es gibt viele erfahrene Fußpfleger(innnen), die auch in medizinisch angrenzenden Bereichen hervorragende Arbeit leisten.


Es geht da nicht drum, was Fußpflegerinnen können, sondern, was sie dürfen.
Da gibt es nun einmal das PodG, das Heilpraktikergesetz, die Hygieneverordnungen, das Heilmittelwerbegesetz und noch so ein - zwei Verordnungen und Urteile. Es kann ja nicht richtig sein, dass Fußpfleger und Podologen mit einem Fuß im Knast stehen, weil die Gesetze unzureichend formuliert sind.
Kein Podo will den Fußpflegern die Kunden wegnehmen. Dazu gibt es zu viel zu tun. Aber eine gesetzliche Klarheit schaffen, die auch für Fußpfleger dann ein klare Richtschnur ist. muss ein gemeinsames Ziel sein. Wir sind in der Gemeinschaft auch dabei die Fußpfleger auf eine rechtliche Schiene zu bringen, jedoch muss auch das formuliert werden und jedem nach Möglichkeit gerecht werden. So z.B. endlich eine anerkannte Ausbildung.
Also keine Angst vor Konkurrenz. Eine gute Regelung geht nur miteinander.

16.02.2014 13:27 • #3


beauteebox

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Natürlich geht es darum was Podologen dürfen sollen ... und damit eben auch darum, was anderen verboten werden soll. Wenn der Patient/Kunde richtig aufgeklärt wird, dann sehe ich keine gesetzlichen Probleme und die Panikmache "Knast" zeigt für mich, dass hier mit zweifelhaften Argumenten vorgegangen wird.

16.02.2014 18:00 • #4


derzeh


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Zitat von beauteebox:
Natürlich geht es darum was Podologen dürfen sollen ... und damit eben auch darum, was anderen verboten werden soll. Wenn der Patient/Kunde richtig aufgeklärt wird, dann sehe ich keine gesetzlichen Probleme und die Panikmache "Knast" zeigt für mich, dass hier mit zweifelhaften Argumenten vorgegangen wird.


Es soll nicht verboten werden, es ist schon verboten.

Fußpfleger dürfen nicht medizinisch arbeiten, auch wenn das Werben damit nicht explizit verboten ist.
Fußpfleger dürfen deshalb nicht medizinisch arbeiten, weil das Heilpraktikergesetz es verbietet.
http://www.gesetze-im-internet.de/heilp ... 10939.html

erst braucht es die Erlaubnis nach dem Gesetz §1 und §2

Viele Gesundheitsämter legen dies jetzt auch so aus.

Wer soll denn die Patienten aufklären? Ein Arzt hat dazu keine Zeit.

Wenn die medizinisch schwierigen Fälle zum Podologen gehen, kann dieser aus Zeitgründen die "gesunden" zur kosm. Fußpflege schicken. Das wäre der Deal. Dann haben beide gut zu tun.

Und auch Du schickst Deine Oma nicht zu einer Fußpflege mit Wochenendkurs? oder?

DAS muß geregelt werden. Auch zum Schutz der Fußpfleger und der Patienten.

Ich weiß aus eigener Erfahrung, dass Fußpfleger nach dem Kurs noch nicht mal wissen, wie ein Hühnerauge aussieht. Wie kann er es dann behandeln?

16.02.2014 18:14 • #5


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Zitat von derzeh:
...
Ich weiß aus eigener Erfahrung, dass Fußpfleger nach dem Kurs noch nicht mal wissen, wie ein Hühnerauge aussieht. Wie kann er es dann behandeln?

Hmmm ... also geht es doch darum den angeblich unfähigen Fußpfleger(innen) die Ausübung zu untersagen? Wir sind uns doch sicher einig, dass eine Ausbildung nur die absoluten Basics vermitteln kann und Routine und vertiefendes Wissen erst im weiteren Verlauf angeeignet werden müssen. Ich habe erst kürzlich einen lang-studierten Arzt erlebt, der eine inzwischen chronisch gewordene Erkältung nicht erkannt und psychisch bedingte Erschöpfung attestiert hat.

16.02.2014 19:17 • #6


derzeh


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Zitat von beauteebox:
Zitat von derzeh:
...
Ich weiß aus eigener Erfahrung, dass Fußpfleger nach dem Kurs noch nicht mal wissen, wie ein Hühnerauge aussieht. Wie kann er es dann behandeln?

Hmmm ... also geht es doch darum den angeblich unfähigen Fußpfleger(innen) die Ausübung zu untersagen? Wir sind uns doch sicher einig, dass eine Ausbildung nur die absoluten Basics vermitteln kann und Routine und vertiefendes Wissen erst im weiteren Verlauf angeeignet werden müssen. Ich habe erst kürzlich einen lang-studierten Arzt erlebt, der eine inzwischen chronisch gewordene Erkältung nicht erkannt und psychisch bedingte Erschöpfung attestiert hat.


Ich glaub, jetzt kommen wir dahin, wo die Reise hingehen soll.
Klare Ausbildungen für alle Beteiligten.
Solange Fußpflege OHNE Ausbildung angeboten werden kann, kann das nicht richtig sein.

Denn wo willst Du die Grenze ziehen?

Der Arzt der Fehler macht, muß auch die Verantwortung ziehen. Der Fußpfleger auch. Aber den größten Nachteil hat der Patient.

Es geht doch nicth darum, dem Fußpfleger seine Arbeit wegzunehmen, sondern alle Ausbildungen in geregelte Bahnen zu lenken.

Bei dieser Pedition ist ja auch nocht nicht alles gesagt. Bring dich doch da ein. Dann wird für alle ein schuh draus.

16.02.2014 19:34 • x 1 #7


Tutti

Es wird schwer damit durch zu kommen, denn die med: Fußpfleger dürfen sich jetzt wieder so nennen.
Es gibt ein aktuelles Gerichtsurteil!
Für eine längere Zeit gab es ja nur Fußpfleger und Podologen. Alle med. ausgebildeten Fußpfleger hatten eine schwere Zeit, manche waren schon 10 Jahre und länger im Beruf.
Die med. Fußpfleger haben auch eine kompetente Ausbildung und unterstützen die Ärzte.
Podologen dürfen auf Rezept arbeiten und med. Fußpfleger nicht.

16.02.2014 20:50 • #8


derzeh


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Tutti, hast Du dafür eine Quelle?

17.02.2014 06:57 • #9


Tutti

Ich schau heute bei der Arbeit mal nach. Der Zettel mit dem Gerichtsurteil liegt da, melde mich dann.

17.02.2014 07:28 • #10


Tutti

Hier kannst du es nachlesen.

http://www.zfd.de/aktuelles/artikel/BGH ... flege.html

17.02.2014 18:38 • #11


derzeh


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Hallo Tutti,

ich dachte, Du meinst ein aktuelleres Urteil als dieses.
Das hier kenne ich natürlich.

Wenn Du das genau liest steht da:

Zitat:
Mit Urteil vom 24. September 2013, Az. I ZR 219/12, hat der BGH entschieden, dass die Werbung mit der Tätigkeit "medizinische Fußpflege" einem Nicht-Podologen nicht untersagt werden kann.


Tätigkeit ist erlaubt, nicht Titel. Sich medizinischer Fußpfleger zu nennen ist ein Titelmißbrauch.

Zitat:
1. nur derjenige den Titel Podologin/Podologe führen darf, der die entsprechende Qualifikation nachgewiesen hat;
2. nur der Podologe auf Anordnung des Arztes diejenige medizinische Fußpflege, die als Erbringung der Heilkunde im Sinne von § 1 Absatz 2 HeilprG anzusehen ist, ausüben darf;
3. nur der Podologe Partner der Krankenkassen werden kann;
4. nur der Podologe die grundsätzliche Befähigung zur Ablegung der Prüfung als sektoraler Heilpraktiker hat;
5. der Nicht-Podologe, der die Heilkunde ausübt, gegen das HeilprG verstößt und sich ggf. dann auch strafbar macht;
6. die Gesundheitsbehörden darauf achten, dass die Volksgesundheit nicht durch unqualifizierte Behandler im medizinischen Bereich beeinträchtigt wird;
7. Qualität sich durchsetzt.


da steht eigentlich alles (Punkt 7 möchte ich nicht kommentieren, ist total doof)

Punkt 5 sagt, keine heilende Tätigkeit, wenn nicht Podologe. Heilende Tätigkeit ist dann med. Fußpflege. Weil normales Hühneraugen entfernen (unblutig) Schwielen abtragen ist doch erlaubt und keine heilende Tätigkeit. Oder sehe ich das falsch?

Zitat:
rotz dieses Urteils raten wir den Fußpflegern ab, entsprechend zu werben. Denn die Entscheidung ändert nichts daran, dass medizinische Fußpflege überwiegend Ausübung der Heilkunde bedeutet; und warum sollte man mit einer Tätigkeit werben, die man am Ende gar nicht ausüben darf?

Besinnen Sie sich auf Ihre Stärken und konzentrieren sich auf Ihre von Qualität getragene Berufsausübung. Dann wird sich schnell herumsprechen, zu wem man geht, und zu wem nicht.


Das rot unterlegte kommt nicht von mir, sondern vom ZFD.

Also wieder wie oben: Wir verbieten nichts, was nicht schon verboten ist.
Nein, wir legen uns ins Zeug den Fußpflegern auch eine fundierte Ausbildung zu geben.
Solange jeder OHNE Ausbildung ein Gewerbe anmelden kann und loslegen kann weil er ja Omas Nägel auch schon mal geschnitten hat ist der Wurm drin. Das sind die, die den Fußpflegern die Kunden auf Grund von Preiskampf wegnehmen und den Ruf des Berufes schädigen.

Eine Ausbildung zum kosm. Fußpfeger zur Pflicht zu machen, was ist daran so schlimm?

Bevor ein Friseur sich selbständig machen darf muß er Meister werden und als Fußpfleger reicht Bäckereifachverkäufer?

Denk einfach mal weiter in die Zukunft.

17.02.2014 19:46 • #12


Tutti

Da steht doch:
"hat der BGH entschieden, dass die Werbung mit der Tätigkeit "medizinische Fußpflege" einem Nicht-Podologen nicht untersagt werden kann."
Also kann man sich wieder med. Fußpfleger nennen!

17.02.2014 20:43 • #13


Arabella

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Ich bin keine Podologin und bin entsetzt, was hier für ein Käse gepostet wird.
Als Ausbilderin müßte man das aber wissen.
Wenn man sich med.Fußpflegerin nennt und keinen Podologenschein vorzuweisen hat, zahlt man 2500€ Strafe, wegen TITELSCHUTZ.

Wir dürfen zwar mit med.Fußpflege wegen des BGH-Urteils werben, dürfen aber keinemed. Fußpflege im heilkundlichen Bereich ausüben.
Und genau um diese Tätigkeiten, die wir SOWIESO NOCH NIE DURFTEN UND NICHT DÜRFEN geht es doch.

Deshalb hat das für uns keinerlei Auswirkungen, es ist zum Schutz der Kunden und Patienten, damit die unterscheiden können, wer was machen darf.
Wir dürfen weder krankhafte Sachen wie Mykosen, noch eingewachsene Nägel, noch Risikopatienten, wie Diabetiker behandeln. Für diese Fälle bekommt der Pdoologe eein ärztlcihes Einverständnis- wir aber nicht- das ist der unterschied.

Wie dürfen auch KEINE REFLEXZONENMASSAGE MACHEN

Kein Fußpfleger ohne Podologenschein darf die Ärzte unterstützen, weil man ohne staatliche Ausbildung in einem Heilhilfsberuf nicht mal im Namen Dritter Heilkunde ausüben darf. Sowas hier zu posten ist fatal und absolut daneben.

Die Fußpfleger, die eine lange Berufserfahrung und eine lange Ausbildung hatten, konnten von der Übergangsregelung profitieren.Wer das nicht gemacht hat, ist selbst schuld und muß jetzt nicht gegen die Podologen wettern-

Zum Kundenwohl und zur werbeunterscheidung wäre eine Überarbeitung des Podologengesetz dringend notwenidig

Bitte erst mal das vom ZFD richtig lesen- da steht ganz klar, daß sich für die Fußpfleger eh nichts ändert und daß sie trotz des Urteils nicht mit "med.Fußpflege" werben sollen

und bitte nicht mir med.FußpflegerIN werben-kostet STRAFE

lg Arabella

28.02.2014 14:26 • x 2 #14



Hallo derzeh,

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