Sachkundenachweis für Sterilisatoren

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Pediküre & Fusspflege

" Gast, 18.04.2008 21:42.

Traumangela

Hallo,

ich bin keine Fußpflegerin, habe aber gehört, dass man für den Betrieb von einem Sterilisator einen Sachkundenachweis benötigt.

Genau so ist lt. Medizinprodukte-Betreiberverordnung eine jährliche Untersuchung auf Betriebssicherheit zu machen sowie auch eine halbjährliche Untersuchung auf Sporenproben durch ein externes Labor.

Wie handhabt Ihr diese Verpflichtungen und wo kann man einen Sachkundenachweis beantragen (Schulung, etc. ???)

Liebe Grüsse

18.04.2008 21:42 • #1


handmade13

handmade13

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Also ich bin staatlich geprüfte Fusspflegerin und weiß,dass man ,wenn man den Beruf ausübt zum einen eine Betriebshaftpflichtversicherung und einen Sterilisator haben MUSS...oder die Möglichkeit zu sterilisieren (bei einem Arzt z.B.)
Mir wurde gesagt,dass die Kontrollen durch das Gesundheitsamt durchgeführt würden...muss aber sagen,dass da nie eine Kontrolle kam -hängt vielleicht damit zusammen,dass ich kein Studio hatte,sondern mobil unterwegs war(Firmensitz zuhause)- allerdings hab ich meinen Steri nach einem Jahr warten lassen.

Ich denke,in einem Studio ist das sicher noch etwas anderes...ich werde mich mal kundig machen!

Eine medizinische Fußpflege darf nur ein staatlich geprüfte Fußpfleger machen und man brauch ein Diplom, wobei es da Grenzen und Behandlungen gibt,die wiederum nur ein Podologe machen darf.

Wobei man,wenn man ein Gewerbe anmeldet ÜBERHAUPT NICHTS an Diplomen oder Nachweisen zeigen muss-was mich echt gewundert hat!!

Lieben Gruß

Ute

20.04.2008 10:50 • #2



Hallo Gast,

Sachkundenachweis für Sterilisatoren

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handmade13

handmade13

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So...hier noch das Neuste...hab mich mal kundig gemacht!

Inhaber einen Studio s müssen so wie alle,die medizinische Fußpflege machen die Wartung des Gerätes dokumentieren,sowie sämtliche Hygienemassnahmen. Das Gesundheitsamt führt Kontrollen durch und prüft auch neben dem Gerät die Dokumentation.


Lieben Gruß

Ute

24.04.2008 07:33 • #3


Sprudel

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Hallo Hygiene-Interessierte!
Das Gesundheitsamt schickt den Betreibern regelmäßíg Sporenpäckchen zu, alle halbe Jahre. Damit kann man die Sterilisationsfähigkeit prüfen. Und dokumentieren. Dann sieht der Betreiber ob das Gerät ordentlich sterillisiert. Sollte auch unbedingt gemacht werden, wenn man ein Gerät z. B. gebraucht kauft oder bei ebay ersteigert. Dann beim Gesundheitsamt anrufen und Sporenpäckchen schicken lassen. Von einem Sachkundenachweis weiß ich nichts. Braucht man bei Naildesign so etwas nicht? Für die Bits???? Ach nein! Es dürfen ja nur gesunde Nägel modelliert werden! Stimmt ja! Naildesigner desinfizieren nur.

Schönen Gruß von Kathi

24.04.2008 20:37 • #4


Sprudel

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Hallo Ute!
Wir sind ja im Pedi-Bereich hier. Dann kann ich Dich ja hier in dieser Rubrik mal was fragen!?!?!

Du bist staatlich geprüfte Fußpflegerin. Bist Du dann eine Podologin? Darfst Du diesen Titel führen? Ich habe bei Dir auch der Vorstellung staatl. gepr. Fußpflegerin gelesen. Schreibst Du vielleicht nicht Podologin weil die meisten Leute nicht wissen was es ist? Oder gibt es da noch mal einen Unterschied? Oder hast Du das mit der med. Fußpflege im Rahmen einer Aufbau-Maßnahme als Krankenschwester gemacht. Erzähl mal bitte! Bin neugierig!

Ich bin ohne staat. und ohne med. ganz einfach nur Fuß aber mit Zusätzen,
habs eilig gehabt!

Ganz liebe Grüße von Kathi

24.04.2008 20:46 • #5


Sprudel

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So.... heute habe ich meinen eigenen Steri bestellt.

Durfte den einer anderen Fußpflegerin mit benutzen. Also ich brauche keinen Sachkundenachweis. Steri kommt nächste Woche!

Liebe Grüße Kathi

09.05.2008 01:07 • #6


Traumangela

Hallo Kathi,

ich habe das mit dem Sachkundenachweis nicht aus der Luft gegriffen, das steht im Heft: Gut zu Fuss (Praxiswissen für Fußpfleger)

Der genau Wortlaut und zwar gehts hier im allgemeinen um eine Preiskalkulation:

Wenn Sie einen Sterilisator betreiben, haben sie hierfür weder die halbjährliche Untersuchung von Sporenproben durch ein externes Labor, noch die nach der Medizinprodukte-Betreiberverordnung notwendige jährliche Untersuchung auf Betreibssicherheit durch ein dafür zuständiges Institut entsprechend berücksichtigt.

Der Sachkundenachweis, den sie zukünftig für den Betrieb eines Sterilisators benötigen, geht mit eiteren geschätzten einmaligen 600,-- bis 800,-- Euro zu ihren Lasten.

.........

Genau deswegen habe ich mich gefragt, wie Ihr das handhabt, bzw. wo man so einen Sachkundenachweis machen muss.
Denn so wie es sich liest, ist das NEU !

Liebe Grüsse

09.05.2008 01:21 • #7


Sprudel

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Da stehen mir ja die Haare zu Berge!!!
:shock:

09.05.2008 01:41 • #8


handmade13

handmade13

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@Kathi: Sorry,ich hab deinen Beitrag erst jetzt gesehen...also,ich habe eine Ausbildung von 4 Monaten-jede Woche 3 mal 4 Stunden in einer Fußpflegeschule gemacht..habe den Abschluß "Diplom für medizinische Fußpflege",darf mich aber nicht medizinische Fußpflegerin nennen,denn dann wäre ich Podologin und hätte eine 3jährige Ausbildung hinter mir.
Ich finde das alles super verwirrend und biete ein Fachfußpflege an.

Was den Steri betrifft,hab ich ehrlich gesagt noch nichts von dieser Neuerung gehört :-(

LG Ute

01.12.2008 22:25 • #9



Hallo Gast,

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