Späte Forderungen

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Nagelstudio, Behörden & Richtlinien

" ReginaH, 19.01.2016 12:33.
ReginaH

ReginaH

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Ich habe eine Mitarbeiterin von mir im beiderseitigen Einverständnis die Zusammenarbeit beendet.
Soweit, sogut.
Nun stellt sie aber im nachhinein Forderungen. Sie schickte mir vor einigen Tagen einen Brief, in dem sie verlangt den offen Berag von den Urlaubtagen auszubezahlen.
Meine Frage ist ob ansprüche in diesem Sinn geltend gemacht werden können? Vor allem im nachhinein noch?
Hat da jemand von euch Erfahrungen mit?

19.01.2016 12:33 • #1


Kreativkopf

Kreativkopf

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Wenn im ersten Halbjahr gekündigt wird muss der Urlaub anteilig gewährt werden, bzw dann muss er bezahlt werden soweit ich das weis, aber ich bin da auch kein Rechtsanwalt.

19.01.2016 13:08 • #2



Hallo ReginaH,

Späte Forderungen

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Linda92

Linda92

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Ich kenne es auch so, dass der Urlaub entweder gewährt werden muss oder dann ausbezahlt wird.
Sie wird das sicher nicht gewusst haben und hat sich danach dann mal schlau gemacht und festgestellt,dass ihr das zusteht und wird das bestimmt deshalb erst hinterher gefordert haben.
Aber hast du dich denn da nicht vorher mal schlau drüber gemacht als ihr den Vertrag geschlossen habt?

19.01.2016 13:15 • #3


Chaia

Chaia

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Also ich kenne das so, dass wenn du einen aufhebungsvertrag machst, was ja in beidseitigem Einverständnis ist, dass beide Parteien auf sämtliche Forderungen verzichten. Müsste aber eigentlich auch drinne stehen. Kann aber auch sein dass das von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ist.

War bei mir in Berlin so der Fall.

19.01.2016 14:19 • #4


Linda92

Linda92

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Gut bei Aufhebungsvertrag ist das so da hast du Recht. Da gibt es dann ja auch keine Fristen

19.01.2016 14:50 • #5


Toffi-Fee

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Nee, das hat mit Bundesland eigentlich nichts zu tun. Ich bin jetzt auch nicht die Arbeitsrechts-Expertin, aber soweit mir bekannt ist, KANN und darf ein Arbeitnehmer auf bestimmte Dinge nicht verzichten, der gesetzlich geregelte Urlaubsanspruch fällt z. B. darunter. Da das Arbeitsverhältnis beendet ist, kann der Urlaub ja nicht mehr gewährt werden.

Das wiederum heißt, der Urlaub kann nur noch abgegolten werden. Meines Wissens nach ist das mit dem gegenseitigen Verzicht auf Forderungen nur eine allgemeine Ausgleichsformel. Lass dich zur Sicherheit beraten.

Es ist nicht böse gemeint, aber ich bin erstaunt, wie unbedarft in unserer Branche teilweise an solche wichtigen Dinge herangegangen wird. Man sollte sich auch fragen, ob man selbst auf gesetzlich bestehende Ansprüche verzichten würde, um einem ehemaligen Arbeitgeber einen Gefallen zu tun.

Liebe Grüße!

19.01.2016 15:15 • #6


Chaia

Chaia

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In meinem Fall was es eher von Vorteil für mich.

Aber zurück zum Thema: ohne Zeitangaben ist es eigentlich unmöglich da was zu sagen.

Würde mich aber in deinem Fall auch einfach beraten lassen oder Urlaub auszahlen und gut ist.

19.01.2016 15:19 • #7


Toffi-Fee

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Eine günstige Möglichkeit wäre auch, bei "frag einen Anwalt" oder so ähnlich heißt die Seite, das Anliegen einzugeben. Dort bekommt man schon für kleines Geld (schätze 20-30 €) eine erste Auskunft.

Bitte nicht auf die Idee verfallen, in einem Jura-Forum auf kostenlose Rechtsberatung zu warten. Denn wichtig ist, dass der Rechtsberater auch versichert ist für den Fall, dass er eine falsche Auskunft gibt. Das ist in irgendwelchen Foren, wo sich Studenten austauschen, natürlich nicht der Fall. In solchen Sachen bitte nicht am falschen Ende sparen, im eigenen Interesse. Wer am falschen Ende spart, für den wirds am anderen Ende meist richtig teuer.

19.01.2016 15:36 • #8


Intood

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Hallo,

ich denke aber auch das du da einen Anwalt brauchst. Am besten ist es wenn du dich mal an den wendest den ich auch mal beauftrag hatte. Das war ein Anwalt für Arbeitsrecht in Essen. Der kann dir dann genau sagen was dein Rechte und deine Pflichten sind und was du in genau dem speziellen fall machen musst.

21.01.2016 14:39 • #9



Hallo ReginaH,

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