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Steuererklärung - was absetzen als Nageldesignerin

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Nagelstudio, Behörden & Richtlinien

" MissTinchen, 20.01.2010 08:02.

MissTinchen

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Hallo,
jetzt muss ich euch mal fragen...
ich suche gerade meine ganzen Papiere zusammen für die Steuererklärung...ich muss die unterlagen meinem Steuerberater zusenden und will natürlich nichts vergessen...

Telefonrechnungen, Gewerbeschein, Rechnungen, Grösse von Zimmer

Was kann ich denn noch absetzen?

Und noch eine Frage macht ihr eine Ein - Ausgabe Tabelle für FA?
Oder wie belegt man die einnahmen?

Bitte um hilfe,
vielen lieben dank

LG tina

20.01.2010 08:02 • #1


bestofnorth

bestofnorth

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Hallo,
eventuell kannst du noch Fahrtkosten abrechnen, vorausgesetzt - du besuchst eine Kundin mal zu Hause - dafür müsstest du dann aber auch ein Fahrtenbuch führen.

Für die Einnahmen und Ausgaben solltest du gern ein Kassenbuch führen. Gibt es in jedem Schreibwarengeschäft. Diese Angaben sind für das Finanzamt wichtig, weil sie ja ansonsten nicht die Steuern berechnen und evtl. Prüfungen vornehmen können. Das Finanzamt stellt den Umsatz den Einnahmen aus Ausgaben gegenüber und schaut, was unter dem Strich übrig bleibt. Bis zu 17.500 € p. a. sind Umsatzsteuerfrei. Jedoch muss meines Wissens auf das Einkommen eine Einkommenssteuer gezahlt werden.

Das Finanzamt kann aufgrund dessen z. B. auch entscheiden, ob es sich um eine "Liebhaberei" (so nennt man es, wenn es sich aufgrund der Einnahmen/Ausgaben mehr um ein Hobby handelt) oder aber um ein "klassisches" Gewerbe handelt. Sollte es sich beispielsweise nur um ein Hobby handeln, weil die Einnahmen und Ausgaben unter dem Strich +/- Null ergeben oder aber die Ausgaben höher sind, als die Einnahmen, dann wird man beim Finanzamt nicht mehr als "Gewerbe" geführt. Man darf dann zwar seiner Tätigkeit weiter nachgehen, aber das Finanzamt bleibt aus der Geschichte raus.

Es gibt aber noch gewisse Unterschiede.

Bist du hauptberuflich selbstständig oder nebenberuflich selbstständig?

Soviel wollte ich nun eigentlich gar nicht schreiben, aber ich hatte erst letzte Woche meinen Steuerberater auf dem "Schoß" und der hat mir alles auseinander"geknöselt" - daher kann ich jetzt so "schlau" schnacken :wink:

20.01.2010 10:27 • #2



Hallo MissTinchen,

Steuererklärung - was absetzen als Nageldesignerin

x 3#3


MissTinchen


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Ich bin nebenberuflich selbstständig…habe ein Kleinunternehmen ohne UST angemeldet.
Habe ja letztes jahr im August erst zum Nageln angefangen also letztes jahr sind meine Ausgaben eh höher wie meine Einnahmen w/Anschaffungen etc.

Wie ist das dann mit nebenberuflich ?

20.01.2010 11:00 • #3


bestofnorth

bestofnorth

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Nebenberuflich ist es dann eigentlich genau so, wie ich es dir oben beschrieben habe. Dein Einkommen durch das Nagelstudio wird dann aber auf dein hauptberufliches Einkommen angerechnet und danach macht das Finanzamt dann die Steuererklärung wie immer.

Wichtig ist aber wirklich das Kassenbuch. Erst einmal, kann dir niemand ans "Bein pinkeln" und du hast auch für dich eine gute Übersicht.

Dein Steuerberater kann dir aber mit Sicherheit noch gute Tipps mit auf den Weg geben.

Einen weiteren Tipp habe ich noch: Wenn eine Kundin mal eine Quittung verlangt, dann streiche auf dem Quittungsblock immer die "19 % MwSt." durch. Denn mit Sicherheit verdienst du ja "brutto gleich netto".

20.01.2010 11:14 • #4


MissTinchen


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ok,
aber nochmal jetzt wegen den einnahmen...
ok ich schreib es auf...
aber ich hab doch so keine belege...kundin zahlt - geld kommt in kasse -
geld wird ausgegeben oder mal aufs kto gezahlt...aber im grunde weiss ja keiner wieviel kd. ich gemacht habe oder?
oder stellt ihr jeder kdin eine quittung aus?

20.01.2010 11:39 • #5


bestofnorth

bestofnorth

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Wenn das Geld ausgegeben wird, bekommst du dafür doch eine Quittung oder einen Bon. Die heftest du dann wieder zu deinen Unterlagen für die Steuererklärung.

Wenn du das Geld auf dein Konto zahlst, dann schreibst du in das Buch "Kasse an Bank" .... und den Betrag den du aus deiner Kasse herausgenommen hast.

Wenn du von dem "Nagelgeld" irgendetwas anderes kaufst, die du bei der Steuer nicht mit angeben kannst - z. B. neue Schuhe - dann schreibst du halt in das Buch "Bargeldentnahme" oder auch "Kasse an Bank" oder "Kasse für Einkauf" ....

Nein, im Grunde weiß niemand, wieviele Kundinnen du gemacht hast. Das stimmt und man kann auch mal "vergessen" eine Kundin aufzuschreiben. Aber wenn man die Kundin nicht kennt, weiß man ja nie ob das nicht eine Dame vom Finanzamt ist, die prüfen möchte. Sie würde sich dann aufschreiben, wann sie bei dir war und wieviel sie dir gezahlt hat und bei der nächsten Steuererklärung wird geschaut, ob du das in deinem Kassenbuch vermerkt hast. Es kommt sehr, sehr selten vor, aber man weiß ja nie.

20.01.2010 11:54 • #6


Sweetpea

Sweetpea

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Seltsam, grad ist meine schöne lange Nachricht gefressen worden vom System ...

Dann halt nochmal:

Tipp: Richte dir ein separates Konto ein, nur für´ s Studio. Ist besser für den Steuerberater, dem du nur die auszüge hinlegen musst. (Und der Giro- Kontostand ist ja nicht immer so, daß man das jeden sehen lassen will ... :oops: )
Von dem Konto kannst du dann alles zahlen, was du für´ s Studio brauchst.

Absetzen kannst du auch Versicherungen, die direkt mit deinem Studio zu tun haben (Berufshaftpflicht; Berufsrechtsschutz etc.) Telefonrechnungen, wenn du Kundinnen, oder Lieferanten anrufst. Internetkosten, denn du findest ja auch als Nageldesignerin in diesen Foren statt.
Fahrten zu Fachmessen, incl. Verzehr und Eintritt. Natürlich alles gegen Beleg. Fachzeitschriften, Bücher gehen. Gebühren, die man zum Bsp bei der Verwaltung berappt hat. Kosten für eine Einweihungsfeier des Studios, oder ein Jubiläumsfest. Dazu auch Flyer u. ä. (Langjährige, oder besonders gute Kundinnen kann man übrigens als Dankeschön auch mal zum Kaffee einladen ... Beleg aber aufheben!)
Wenn du Kaffee und andere Getränke im Studio zur Verfügung stellst, kannst du das auch absetzen. (Nachvollziehbare Mengen!)

Sowieso: Belege sammeln! Ohne Beleg geht beim Amt gar nix!

Ah, und noch von wegen "vergessen": Vergiss nicht zu viele Kundinnen! Irgendwann merkt auch der verschlafendste Beamte, daß man nicht kiloweise Gel kauft, aber nur eine Kundin im Jahr hat ... :shock:

Ich würde auch Klamotten versuchen, denn es staubt doch sehr und ab und an tropft auch mal Gel, Lack etc. auf die Hose. Versuchen eben.
Im Endeffekt ist es auch eine Frage der Geschicklichkeit, mit der du, bzw dein Steuerberater bestimmte ausgaben begründen kann(st).

Ich hoffe, das ist eine kleine Hilfe gewesen ...

20.01.2010 13:21 • x 2 #7


MissTinchen


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WOW vielen lieben Dank!
Brauch ich dann auch Tankzettel für das Fahrtenbuch?

20.01.2010 14:07 • #8


Sweetpea

Sweetpea

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Ja, auf jeden Fall aufheben. Auch wenn du z. B. mit dem Zug zu einer Messe fährst: Fahrschein aufheben!

20.01.2010 14:10 • #9


Sabsi

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Bei Kleidung muss aber dann auf der Rechnung Berufsbekleidung drauf stehen, sonst hat man kaum Chancen das die Ausgabe anerkannt wird.

Reinigungsmittel kann man auch angeben genau so wie Dekorationsmittel. Waschpulver für die Handtücher.

Aber achte drauf, dass sich Ausgaben und Einnahmen etwa die Waage halten.

Ganz wichtig, ein Kassenbuch darf kein Minus aufweisen, entweder stimmen dann Deine Preise nicht oder du machst pleite.
Wenn Du es als Nebengewerbe machst, eine Beleg mit dem entsprechenden Betrag als Privateinlage verbuchen.
Kaufst Du Dir von dem Geld aus der Kasse privat etwas, dann musst Du diesen Betrag als Privatentnahme verbuchen.
Länger als 3 Jahre duldet kein Finanzamt ein Geschäftsminus, denn schliesslich und endlich meldet man nur ein Gewerbe an wenn man damit auch vor hat, langfristige Gewinn zu erzielen. Dir wird dann praktisch das Gewerbe entzogen und darfst mehr oder weniger nur noch Deine eigenen Nägel machen oder Hobbymässig bis zu einem Nebenverdienst der etwa der 400 Euro-Basis entspricht, darfst aber dann keine offizielle Werbung mehr machen und der Gewerbeschein der notwendig ist um bei grossen Firmen zu bestellen wird auch eingezogen, allerdings bis das die Firmen mitbekommen das kann dauern...und viele haben auch gar nicht die Lust und die Zeit, jedem Gewerbeschein hinterherzurennen um diesen auf seine Gültigkeit zu überprüfen.

21.01.2010 05:33 • x 1 #10


Sweetpea

Sweetpea

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Ich denke, gerade, wenn dein Studio richtig läuft, solltest du dir einen Profi für die Steuern suchen, denn schlußendlich kann man in Teufels Küche kommen, wenn man was falsch macht.
Ich fürchte, bei den Finanzämtern sind sie da ziemlich Humor-frei was das angeht.
Außerdem kennen die sich ja auch aus, haben Erfahrungen und sind nicht doof.
Allerdings hat eine nette Nachfrage auch das eine oder andere Mal was gebracht.

21.01.2010 05:42 • #11


MissTinchen


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Das ist super von euch...

also für letztes jahr werde ich eh minus machen ...weil ich ja erst seit August "nagle" und die ganzen anschaffungen etc...

Ok...dann hol ich mir gleich heute noch ein hübsches Kassenbuch für 2010 jetzt! :)
2009 kann ich ja mit ner Excel tabelle machen oder?

Voll nett von euch vielen lieben Dank!

Wie ist das jetzt eigentlich wenn ich dieses Jahr sagen wir mal rein gewinn 4000 euro z.b. mache! Was kommt dann steuertechnisch auf mich zu?

21.01.2010 06:39 • #12


Sabsi

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kommt auf Dein FA an, ein Kassenbuch muss chronologisch und handgeschrieben sein und muss einer täglichen Kontrolle standhalten können ohne das dies einen Fehlbetrag aufweist.

zu deiner letzten Frage: rechne das mal zu Deinem Hauptverdienst dazu und lass es Dir von Deinem Steuerberater ausrechnen, denn die Grenzen wieviel man dazuverdienen darf ohne das man zusätzlich Einkommensteuer bezahlen muss, sind sehr eng gesteckt. Letztes Jahr lagen die bei 7.660,-- Euro für Alleinverdiener (+/- genau weiss ich die Zahl auch nicht), für dieses Jahr wurden diese Grenzen zu gunsten der Steuerzahler etwas angehoben. Etwa ein drittel davon musst Du für die Steuer einkalkulieren von dem was drüber raus geht.

Und Quittungen welche Du vor der Gewerbeanmeldungen hast, für Gerätschaften welche Du für Dein Gewerbe gekauft hast, dürfen nicht älter als ein halbes Jahr sein.

21.01.2010 06:54 • #13


BayB-Angel

BayB-Angel

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ich bin ja auch momentan dabei die ganzen anschaffungen zu machen! will mir aber erst ende des jahres bzw anfang nächsten jahres einen GS holen! solang wird es sicherlich dauern bis ich ALLES was ich mir vorstelle und brauche zusammen habe, kostet ja auch nicht nur n appel und n ei! kann ich 2011 die sachen von 2010 denn noch absetzen? oder bis wann sollte man das denn tun? da werde ich dann sicherlich auch erstmal minus machen!
muss ich mir jetzt schon ein kassenbuch anschaffen.. die rechnungen und zettel dafür hab ich ja

13.04.2010 22:54 • #14


Beautynails-Team

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Hallo BayB-Angel,

steht ein paar Beiträge weiter oben schon, die Rechnungen dürfen nicht älter als ein halbes Jahr sind, damit Du sie bei der nächsten Steuererklärung noch geltend machen kannst.

Näheres dazu aber erfährst Du mit Sicherheit bei Deinem Steuerberater oder Du nimmst Dir bei einem Steuerberater mal eine Beratungsstunde.

18.04.2010 01:22 • #15



Hallo MissTinchen,

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